Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.: Unterschied zwischen den Versionen
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E-Mail: rebecca.boehning@seminar-os-lbs.niedersachsen.de | E-Mail: rebecca.boehning@seminar-os-lbs.niedersachsen.de | ||
====Besoldung und Beihilfestelle==== | ====Besoldung und Beihilfestelle==== | ||
Version vom 23. Juli 2020, 09:09 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Krankmeldung
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:
- Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.
- Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!
- Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden.
- Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:
- Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag.
- Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.
- Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.
- Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!
Beantragung von Sonderurlaub
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden. Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.
Wichtige Adressen
Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr
Studienseminar Osnabrück
Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Winkelhausenstraße 6
49090 Osnabrück
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931
E-Mail: rebecca.boehning@seminar-os-lbs.niedersachsen.de