Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.: Unterschied zwischen den Versionen

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===Krankmeldung===
 
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Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:
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*Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.
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*Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!
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*Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden.
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*Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.
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Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte: 
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*Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag.
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*Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.
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*Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.
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*Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!
  
 
===Beantragung von Sonderurlaub===
 
===Beantragung von Sonderurlaub===

Version vom 23. Juli 2020, 09:03 Uhr

Krankmeldung

Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:

  • Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.
  • Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!
  • Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden.
  • Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:

  • Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag.
  • Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.
  • Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.
  • Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!

Beantragung von Sonderurlaub

Wichtige Adressen

Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr

Studienseminar Osnabrück

Besoldung und Beihilfestelle