Anrechnungsstunden - Berechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wirksamkeit für das zweite Schulhalbjahr 01.02. bis 31.07.<br>
 
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Merkmal: Der Schlüssel sieht einen Fix-Betrag von 2 Stunden für die wöchentliche Seminarsitzung vor plus eine weitere Stunde pro LiV ab einer Gruppengröße von 5 LiV.<br>
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Rechtsgrundlage: vgl. Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen, Erl. vom 30.06.1992 - 104 - 03070/1 (83) (SVBI. S. 203 -GültL 20/92 -VORIS 20411 01 28 07 0112 - geändert durch Erlass v. 30.10.1996 - (SVBI. 11/1996 S. 441)
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* Grundsätzlich 12 Anrechnungsstunden
 
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* bei mehr als 60 LiV im Studienseminar 2 Std. zusätzlich
 
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=== Flächenstunden ===
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Es werden Referendarinnen und Referendare betreut an
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* 2 und mehr Ausbildungsschulen außerhalb des Wohnortes / Dienstortes
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=== Zusatzqualifikationen ===
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* Sockelbetrag ist 1 Anrechnungsstunde
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* zzgl. Anrechnungsstunde pro LiV 0,5 Anrechnungsstunde
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===Anrechnungsstunden für Personalräte===
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Bei 3 Mitgliedern im Personalrat erhält jede Person 1 Anrechnungsstunde (vgl. § 39 (3) NPersVG)

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2021, 16:36 Uhr

Berechnung von Anrechnungsstunden

Zur Berechnung von Anrechnungsstunden gibt es zwei Zeitpunkte:

1. Berechnungszeitpunkt 1.06. jeden Jahres

-> für den Zeitraum 01.05. bis 31.10. jeden Jahres

Wirksamkeit für das erste Schulhalbjahr 01.08. bis 31.01.

2. Berechnungszeitpunkt 1.12. jeden Jahres

-> für den Zeitraum 01.11. bis 30.04. jeden Jahres

Wirksamkeit für das zweite Schulhalbjahr 01.02. bis 31.07.


Berechnungsschema


Merkmal: Der Schlüssel sieht einen Fix-Betrag von 2 Stunden für die wöchentliche Seminarsitzung vor plus eine weitere Stunde pro LiV ab einer Gruppengröße von 5 LiV.
Rechtsgrundlage: vgl. Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen, Erl. vom 30.06.1992 - 104 - 03070/1 (83) (SVBI. S. 203 -GültL 20/92 -VORIS 20411 01 28 07 0112 - geändert durch Erlass v. 30.10.1996 - (SVBI. 11/1996 S. 441)

Anzahl Referendare Anzahl Anrechnungsstunden
1 bis 2 4
3 bis 4 6
5 7
6 8
7 9
8 10
9 11
10 12
11 13
12 14
je zusätzlichen LiV +1
max. Anrechnungsstunden inkl. 2 Flächenstunden 18,5


Anrechnungsstunden für FachleiterInnen für besondere Aufgaben


  • Grundsätzlich 12 Anrechnungsstunden
  • bei mehr als 60 LiV im Studienseminar 2 Std. zusätzlich


Flächenstunden

Es werden Referendarinnen und Referendare betreut an

  • 2 und mehr Ausbildungsschulen außerhalb des Wohnortes / Dienstortes


Zusatzqualifikationen

  • Sockelbetrag ist 1 Anrechnungsstunde
  • zzgl. Anrechnungsstunde pro LiV 0,5 Anrechnungsstunde

Anrechnungsstunden für Personalräte

Bei 3 Mitgliedern im Personalrat erhält jede Person 1 Anrechnungsstunde (vgl. § 39 (3) NPersVG)