Anrechnungsstunden - Berechnung
Inhaltsverzeichnis
Berechnung von Anrechnungsstunden
Zur Berechnung von Anrechnungsstunden gibt es zwei Zeitpunkte:
1. Berechnungszeitpunkt 1.06. jeden Jahres
-> für den Zeitraum 01.05. bis 31.10. jeden Jahres
Wirksamkeit für das erste Schulhalbjahr 01.08. bis 31.01.
2. Berechnungszeitpunkt 1.12. jeden Jahres
-> für den Zeitraum 01.11. bis 30.04. jeden Jahres
Wirksamkeit für das zweite Schulhalbjahr 01.02. bis 31.07.
Berechnungsschema
Merkmal: Der Schlüssel sieht einen Fix-Betrag von 2 Stunden für die wöchentliche Seminarsitzung vor plus eine weitere Stunde pro LiV ab einer Gruppengröße von 5 LiV.
Rechtsgrundlage: vgl. Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen, Erl. vom 30.06.1992 - 104 - 03070/1 (83) (SVBI. S. 203 -GültL 20/92 -VORIS 20411 01 28 07 0112 - geändert durch Erlass v. 30.10.1996 - (SVBI. 11/1996 S. 441)
Anzahl Referendare | Anzahl Anrechnungsstunden |
---|---|
1 bis 2 | 4 |
3 bis 4 | 6 |
5 | 7 |
6 | 8 |
7 | 9 |
8 | 10 |
9 | 11 |
10 | 12 |
11 | 13 |
12 | 14 |
je zusätzlichen LiV | +1 |
max. Anrechnungsstunden inkl. 2 Flächenstunden | 18,5 |
Anrechnungsstunden für FachleiterInnen für besondere Aufgaben
- Grundsätzlich 12 Anrechnungsstunden
- bei mehr als 60 LiV im Studienseminar 2 Std. zusätzlich
Flächenstunden
Es werden Referendarinnen und Referendare betreut an
- 2 und mehr Ausbildungsschulen außerhalb des Wohnortes / Dienstortes
Zusatzqualifikationen
- Sockelbetrag ist 1 Anrechnungsstunde
- zzgl. Anrechnungsstunde pro LiV 0,5 Anrechnungsstunde
Anrechnungsstunden für Personalräte
Bei 3 Mitgliedern im Personalrat erhält jede Person 1 Anrechnungsstunde (vgl. § 39 (3) NPersVG)