Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Juli 2020, 09:15 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Krankmeldung
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:
- Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.
- Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!
- Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden.
- Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:
- Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag.
- Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.
- Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.
- Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!
Beantragung von Sonderurlaub
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden. Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.
Wichtige Adressen
Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.
Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit
Personalsachbearbeitung Niedersächsische Landesschulbehörde
Regionalabteilung Braunschweig
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal-
Tel.: 0531 484-3876 Fax: 0531 484-3031
Email: joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de
www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de
Studienseminar Osnabrück
Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Winkelhausenstraße 6
49090 Osnabrück
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931
E-Mail: rebecca.boehning@seminar-os-lbs.niedersachsen.de
Besoldung und Beihilfestelle
OFD Niedersachsen
Beihilfe - Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -
Postfach 1640, 26586 Aurich
Tel: 04941 13-2700
Fax: 04941 13-2100
E-Mail: nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de www.ofd.niedersachsen.de