Informationen zum Thema "Plagiate" für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen: Unterschied zwischen den Versionen
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*Zitatsplagiate wie Übernahme von Zitaten ohne Kenntlichmachung aus anderen Unterrichtsentwürfen, Hausarbeiten, Prüfungsentwürfen | *Zitatsplagiate wie Übernahme von Zitaten ohne Kenntlichmachung aus anderen Unterrichtsentwürfen, Hausarbeiten, Prüfungsentwürfen | ||
*Übernahme von Metaphern, Idiomen, Sprachschöpfungen ohne Quellenangabe | *Übernahme von Metaphern, Idiomen, Sprachschöpfungen ohne Quellenangabe | ||
Version vom 23. November 2022, 12:08 Uhr
Was ist ein Plagiat?
Folgende Definitionen von Plagiat gibt es: „Von Plagiat spricht man, wenn Ideen und Worte anderer als eigene ausgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Quelle (Buch, Zeitschrift, Zeitung, Internet usw.) die fremden Ideen und Worte stammen, ebenso wenig, ob es sich um größere oder kleinere Übernahmen handelt oder ob die Entlehnungen wörtlich oder übersetzt oder sinngemäß sind.“ Quelle: Quelle: Definition Plagiat LMU
„Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin.“ Quelle: Quelle ETH Zürich Plagiate Definition
Welche Formen von Plagiaten lassen sich finden?
- Textplagiate wie z.B. Übernahme von Textpassagen aus anderen Unterrichtsentwürfen, Hausarbeiten, Büchern, e-Print etc.
- Ideenplagiate wie z.B. Gestaltung des Unterrichtsablaufs mit gleichen Methoden, Textbeispielen, Fotos, Sozial- und Aktionsformen etc.; Gestaltung von Handlungssituationen oder / und Lernsituationen, Übernahme ganzer Sequenzierungen, Gestaltung von didaktischem Material etc.
- Zitatsplagiate wie Übernahme von Zitaten ohne Kenntlichmachung aus anderen Unterrichtsentwürfen, Hausarbeiten, Prüfungsentwürfen
- Übernahme von Metaphern, Idiomen, Sprachschöpfungen ohne Quellenangabe
- Übersetzungen aus fremdsprachlichen Werken ohne Quellenangabe
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Plagiaten?
- Bewertung mit mangelhaft bei geringfügigen Plagiaten
- Bewertung mit ungenügend bei mehr als geringfügigen Bestandteilen von Plagiaten
- Betrug und Urheberrechtsverletzung sind Strafbestände. Es wird in jedem Fall ein dienstliches Gespräch geführt, da es ein dienstliches Vergehen ist.