Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts
Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts
Unterrichtsverpflichtung
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.
- In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.
- In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.
- In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.
Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hin-sicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zu-sätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.