Klassenkonferenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | *Entscheidet über die Verhängung der Ordnungsmaßnahme | + | *Entscheidet über die Verhängung der Ordnungsmaßnahme. |
− | *Den Vorsitz hat der Schulleiter | + | *Den Vorsitz hat der Schulleiter. |
− | *Frist zur Einladung beträgt 7 Tage | + | *Frist zur Einladung beträgt 7 Tage. |
*Mitglieder: Schüler- und Elternvertreter, alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte, der Betroffene | *Mitglieder: Schüler- und Elternvertreter, alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte, der Betroffene | ||
− | Schüler (dieser kann sich ggf. vertreten lassen | + | Schüler (dieser kann sich ggf. vertreten lassen. |
*Der Schüler hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. | *Der Schüler hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. | ||
*Konferenz muss den Sachverhalt festlegen und über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme | *Konferenz muss den Sachverhalt festlegen und über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme | ||
beraten und abstimmen. | beraten und abstimmen. | ||
*Alle Lehrkräfte sind zur Stimmabgabe verpflichtet. | *Alle Lehrkräfte sind zur Stimmabgabe verpflichtet. | ||
− | *Schüler- und Elternvertreter dürfen sich enthalten | + | *Schüler- und Elternvertreter dürfen sich enthalten. |
*Der Schulleiter darf nur abstimmen, wenn er in der Klasse unterrichtet. | *Der Schulleiter darf nur abstimmen, wenn er in der Klasse unterrichtet. |
Version vom 27. Juli 2020, 09:34 Uhr
Klassenkonferenz
vgl. Klassenkonferenz §61 Abs. 5 NSchG
- Entscheidet über die Verhängung der Ordnungsmaßnahme.
- Den Vorsitz hat der Schulleiter.
- Frist zur Einladung beträgt 7 Tage.
- Mitglieder: Schüler- und Elternvertreter, alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte, der Betroffene
Schüler (dieser kann sich ggf. vertreten lassen.
- Der Schüler hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- Konferenz muss den Sachverhalt festlegen und über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme
beraten und abstimmen.
- Alle Lehrkräfte sind zur Stimmabgabe verpflichtet.
- Schüler- und Elternvertreter dürfen sich enthalten.
- Der Schulleiter darf nur abstimmen, wenn er in der Klasse unterrichtet.