Klassenkonferenzen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Mediawiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 4: Zeile 4:
 
*Den Vorsitz hat der Schulleiter.
 
*Den Vorsitz hat der Schulleiter.
 
*Frist zur Einladung beträgt 7 Tage.
 
*Frist zur Einladung beträgt 7 Tage.
*Mitglieder: Schüler- und Elternvertreter, alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte, der Betroffene
+
*Mitglieder:  
Schüler (dieser kann sich ggf. vertreten lassen.
+
**Schüler- und Elternvertreter
 +
**alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte
 +
**der Betroffene Schüler (dieser kann sich ggf. vertreten lassen.
 
*Der Schüler hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
 
*Der Schüler hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
 
*Konferenz muss den Sachverhalt festlegen und über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme
 
*Konferenz muss den Sachverhalt festlegen und über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme

Aktuelle Version vom 27. Juli 2020, 09:35 Uhr

Klassenkonferenz

vgl. Klassenkonferenz §61 Abs. 5 NSchG
  • Entscheidet über die Verhängung der Ordnungsmaßnahme.
  • Den Vorsitz hat der Schulleiter.
  • Frist zur Einladung beträgt 7 Tage.
  • Mitglieder:
    • Schüler- und Elternvertreter
    • alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte
    • der Betroffene Schüler (dieser kann sich ggf. vertreten lassen.
  • Der Schüler hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Konferenz muss den Sachverhalt festlegen und über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme

beraten und abstimmen.

  • Alle Lehrkräfte sind zur Stimmabgabe verpflichtet.
  • Schüler- und Elternvertreter dürfen sich enthalten.
  • Der Schulleiter darf nur abstimmen, wenn er in der Klasse unterrichtet.