Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen
Version vom 15. März 2023, 13:45 Uhr von Tschessja.humburg (Diskussion | Beiträge) (→Grundlegendes und Wissenswertes)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO- Lehr)
Grundlegendes und Wissenswertes
- Die Ausbildungslehrkraft ist gegenüber der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst weisungsbefugt.
- Die Ausbildungslehrkraft sollte sich als Lernbegleiter, Unterstützer und Mentor der LiV verstehen, jedoch nicht als Anwalt der LiV.
- Klare Absprachen treffen und Grenzen setzen zwischen Ausbildungslehrkraft und LiV helfen alle Beteiligten bei der Ausbildung.
- Die Ausbildungslehrkraft wird nicht zur Verantwortung gezogen, sollten sich Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei Unterrichtsbesuchen ergeben.
Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte
Folgende Tätigkeiten werden von Ausbildungslehrkräften übernommen:
- Sie führen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Schule ein, indem sie diese mit dem Kollegium, der Schule, dem Leitbild, den zu verwendenden Curricula und Lernsituationen, dem Fach-Team und den Absprachen innerhalb der Teams vertraut machen.
- Sie beraten und informieren die Referendar:innen in allen Fragen zur Ausbildung.
- Sie besprechen die schulischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten.
- Sie unterstützen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei der Unterrichtsplanung und Durchführung durch entsprechendes Feedback und Feedforward.
- Sie beraten gegebenenfalls bei möglichen Konflikten, Schwierigkeiten und Herausforderungen im schulischen Alltag