Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen

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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO- Lehr)

siehe APVO-Lehr §8

Grundlegendes und Wissenswertes

  • Die Ausbildungslehrkraft ist gegenüber der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst weisungsbefugt.
  • Die Ausbildungslehrkraft sollte sich als Lernbegleiter, Unterstützer und Mentor der LiV verstehen, jedoch nicht als Anwalt der LiV.
  • Klare Absprachen treffen und Grenzen setzen zwischen Ausbildungslehrkraft und LiV helfen alle Beteiligten bei der Ausbildung.
  • Die Ausbildungslehrkraft wird nicht zur Verantwortung gezogen, sollten sich Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei Unterrichtsbesuchen ergeben.

Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte

Folgende Tätigkeiten werden von Ausbildungslehrkräften übernommen:

  • Sie führen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Schule ein, indem sie diese mit dem Kollegium, der Schule, dem Leitbild, den zu verwendenden Curricula und Lernsituationen, dem Fach-Team und den Absprachen innerhalb der Teams vertraut machen.
  • Sie beraten und informieren die Referendar:innen in allen Fragen zur Ausbildung.
  • Sie besprechen die schulischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei der Unterrichtsplanung und -durchführung durch entsprechendes Feedback und Feedforward.
  • Sie beraten gegebenenfalls bei möglichen Konflikten, Schwierigkeiten und Herausforderungen im schulischen Alltag.
  • Sie unterstützen die LiV bei der Findung ihrer Lehrer:innenrolle.

Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung

  • die Ausbildungslehrkraft berät den / die Referendar:in bei der Planung von Unterricht. Dies ist unterstützend gemeint und wird nicht so verstanden, dass es sich dabei um eine detaillierte Ausarbeitung der Unterrichtsstunde handelt. Der Ausbildungslehrer kann dabei auf vorhandene Lernsituationen verweisen oder in der Schule bereits erstelltes didaktisches Material.

Nach einer Besichtigung des Unterrichts durch die Ausbildungslehrkraft gibt dieser der LiV eine Rückmeldung zum Unterricht. Mögliche Beobachtungsschwerpunkte können vorher verabredet werden. Häufig ergeben sich diese aus den Zielvereinbarungen, die mit den Fachleitungen vereinbart worden sind.

  • Teilnahme an den Beratungsgesprächen nach einer Unterrichtsbesichtigung.
  • Gemeinsames Reflektieren mit den Studienseminarfachleitungen und Aufzeigen von Verbesserungspotentialen und gelungenen Aspekten des von der LiV gezeigten Unterrichts anhand der im StS Osnabrück üblichen Beratung.
  • Regelmäßige Rückmeldung von besichtigten, betreuten Unterricht mit Reflexion zur Qualität der Arbeit und der Kompetenzentwicklung der LiV auf Basis der Ausbildungsstandards der APVO.