Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen

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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO- Lehr)

siehe APVO-Lehr §8

Grundlegendes und Wissenswertes

  • Die Ausbildungslehrkraft ist gegenüber der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst weisungsbefugt.
  • Die Ausbildungslehrkraft sollte sich als Lernbegleiter, Unterstützer und Mentor der LiV verstehen, jedoch nicht als Anwalt der LiV.
  • Klare Absprachen treffen und Grenzen setzen zwischen Ausbildungslehrkraft und LiV helfen alle Beteiligten bei der Ausbildung.
  • Die Ausbildungslehrkraft wird nicht zur Verantwortung gezogen, sollten sich Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei Unterrichtsbesuchen ergeben.

Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte

Folgende Tätigkeiten werden von Ausbildungslehrkräften übernommen:

  • Sie führen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Schule ein, indem sie diese mit dem Kollegium, der Schule, dem Leitbild, den zu verwendenden Curricula und Lernsituationen, dem Fach-Team und den Absprachen innerhalb der Teams vertraut machen.
  • Sie beraten und informieren die Referendar:innen in allen Fragen zur Ausbildung.
  • Sie besprechen die schulischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei der Unterrichtsplanung und Durchführung durch entsprechendes Feedback und Feedforward.
  • Sie beraten gegebenenfalls bei möglichen Konflikten, Schwierigkeiten und Herausforderungen im schulischen Alltag