Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsprofil

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Aufgabenbeschreibung von Fachseminarleitungen und beauftragten Fachseminarleitungen


vgl. APVO-Lehr

3. Ausbildende sind

a) für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen die Fachleiterinnen und Fachleiter sowie die für die Mitwirkung an der Ausbildung beauftragten Lehrkräfte; b) für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie das Lehramt für Sonderpädagogik die Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter. 3.1 Der Ausbilderin oder dem Ausbilder für „besondere Aufgaben“ können zur Entlastung der Seminarleitung weitere Aufgaben übertragen werden. Außerdem übernimmt sie oder er die Ausbildung in einem Seminar, in der Regel in einem pädagogischen Seminar.

3.2 Die Ausbildung in einem pädagogischen Seminar umfasst Unterrichtsbesuche und Beratungen. Die oder der Ausbildende koordiniert die Ausbildung des von ihr oder ihm geleiteten pädagogischen Seminars mit den jeweiligen fachdidaktischen Seminaren.

3.3 Die Ausbildung in einem fachdidaktischen Seminar umfasst die Didaktik und Methodik eines Fachs auch unter Berücksichtigung fachübergreifender Aspekte. Die oder der Ausbildende berät die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und besucht sie im Unterricht.

3.4 Ausnahmen i. S. des Absatzes 7 Sätze 3 und 4 können insbesondere zugelassen werden, wenn die betreffenden Lehrkräfte für das jeweilige Fach ein Erweiterungsstudium (Weiterbildungs- oder Zertifikatsstudium an einer lehrerbildenden Universität) erfolgreich absolviert oder eine für die Lehrbefähigung des Lehramtes gleichwertige Ergänzungsqualifikation erworben haben.

3.5 Alle Ausbildenden müssen ihren jeweiligen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst mindestens in einem der drei Ausbildungshalbjahre Gelegenheit zu Hospitationen im eigenen Unterricht geben. Auf die §§ 15 und 17 Nds. ArbZVO-Schule vom 14.5.2012 (Nds. GVBl. S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7.12.2015 (Nds. GVBl. S. 340), wird verwiesen.

3.6 Im Hinblick auf die Teilnahme an Gremien, Sitzungen und Projekten der lehrerbildenden Universitäten oder anderen Institutionen außerhalb des Geschäftsbereichs des MK sind die einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung von Dienstreisen und der Anzeigepflicht von Nebentätigkeit zu beachten.

Tätigkeitsprofil


Aufgaben einer Fachleitung

  • Seminarsitzungen planen und durchführen (gemäß der landesweiten Absprachen)
  • Unterrichtsbesuche durchführen
  • Beratungsgespräche führen
  • Staatsprüfungen durchführen
  • an Dienstbesprechungen und Fortbildungen teilnehmen
  • Erstellen von Ausbildungsgutachten (schriftliche Arbeit, Ausbildungsnote)
  • Regelmäßige Fachleiterbesuche durchführen (Referendare reflektieren gemeinsam den Unterricht des Fachleiters)
  • Kooperation mit Hochschulen
  • Langtage und Mentorentreffen organisieren

Seminarqualität weiterentwickeln

  • Curricula weiterentwickeln
  • Leitbild regelmäßig überprüfen und anpassen
  • KAM-BBS umsetzen