Grundlegende Hinweise zur Ausbildung
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
1 Zielsetzung
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.
2 Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im VorbereitungsdienstDie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienrefernedarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".
3 Rahmenbedingungen für die Ausbildung
3.1Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen
3.2 Struktur der Ausbildung 3.3 Organisation der Seminarveranstaltungen 3.3.1 Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen 3.3.2 Informationen zu den Langtagen 3.3.3 Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen 3.4 Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung Die Referendarin/der Referendar reicht den Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit nach Absprache mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fristgerecht beim Se-minarleiter ein (Formblatt im Sekretariat). Der Seminarleiter setzt das Thema fest, benennt den Erst- und Zweitgutachter und gibt das Thema bekannt. Das Vorhaben oder Thema aus der schulischen Praxis bezieht sich auf die Kompetenzen der Anlage zur APVO-Lehr. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbe-reich, das schon im Rahmen einer Prüfung, z. B. im Rahmen der Masterarbeit, bearbeitet wurde, ist nur dann zulässig, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung mög-lich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen.