Unterrichtsstörungen

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Unterrichtsstörungen

  • Nolting (2011, S. 9) definiert Unterrichtsstörungen normativ und funktional:

Unterrichtsstörungen sind... „Handlungen von Schülern, die gegen Regeln für das Verhalten im Unterricht verstoßen. Ob eine Störung vorliegt oder nicht hängt hier letztlich von der Lehrkraft ab, sie bestimmt die Regeln und bewertet das Verhalten.“

  • Lohmann (2011, S. 13) definiert Unterrichtsstörungen als

„Ereignisse die den Lehr-Lern-Prozess beeinträchtigen, unterbrechen oder unmöglich machen, indem sie die Voraussetzungen unter denen Lehren und Lernen erst stattfinden kann, teilweise oder ganz außer Kraft setzen. (...) Die Störungen können von Schülern oder Lehrern verursacht oder von außen hereingetragen werden.“

Erscheinungsformen von Unterrichtsstörungen

Welche Verhaltensweisen und Situationen als störend eingestuft werden, wird meistens aus der Perspektive der Lehrkraft untersucht. Nach schulpsychologischen Erkenntnissen lassen sich sechs Erscheinungsformen von Unterrichtsstörungen unterscheiden:

  • verbales, akustisches Störverhalten (z. B. vorlautes Verhalten, Zwischenrufe, Handy)
  • motorische Störungen (z. B. mit dem Stuhl kippeln, herumlaufen)
  • Verweigerung (fehlende Hausaufgaben, Zuspätkommen, Mitarbeitsverweigerung)
  • Verstöße gegen die Hausordnung (Essen, Trinken, Beschmutzen)
  • aggressives Verhalten (z.B. Wutausbrüche, Sachbeschädigungen, verbale und körperliche Angriffe)