Grundlegende Hinweise zur Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar.  
 
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar.  

Version vom 21. Juli 2020, 10:08 Uhr

Ausbildung

Zielsetzung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.



Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im VorbereitungsdienstDie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienrefernedarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".



Rahmenbedingungen für die Ausbildung

Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen

Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.

  • Kompetenzbereich 1: Unterrichten
  • Kompetenzbereich 2: Erziehen
  • Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern
  • Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und
 Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz
  • Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen

Struktur der Ausbildung

Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:

Organisation der Seminarveranstaltungen

Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar.

Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen

Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert.

Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.

Informationen zu den Langtagen

Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt.

Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.

Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen

Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.

Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden.

Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

- ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars, - mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, - soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und - ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.

Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung Die Referendarin/der Referendar reicht den Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit nach Absprache mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fristgerecht beim Seminarleiter ein (Formblatt im Sekretariat). Der Seminarleiter setzt das Thema fest, benennt den Erst- und Zweitgutachter und gibt das Thema bekannt. Das Vorhaben oder Thema aus der schulischen Praxis bezieht sich auf die Kompetenzen der Anlage zur APVO-Lehr. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung, z. B. im Rahmen der Masterarbeit, bearbeitet wurde, ist nur dann zulässig, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen.

Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.

Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung

In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.

Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule

Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder

Aufgaben der Seminarleitung

Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.

Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben

Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.

Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter

Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt. Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.

Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.

Aufgaben der Ausbildungsschule

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.

In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind.

Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.

Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.

Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.

Ausbildungsunterricht

Unterrichtsverpflichtung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.

  • In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.
  • In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.
  • In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.