Grundlegende Hinweise zur Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Die Referendarin/der Referendar reicht den Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit nach Absprache mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fristgerecht beim | + | Die Referendarin/der Referendar reicht den Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit nach Absprache mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fristgerecht beim Seminarleiter ein (Formblatt im Sekretariat). Der Seminarleiter setzt das Thema fest, benennt den Erst- und Zweitgutachter und gibt das Thema bekannt. Das Vorhaben oder Thema aus der schulischen Praxis bezieht sich auf die Kompetenzen der Anlage zur APVO-Lehr. |
| − | Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem | + | Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung, z. B. im Rahmen der Masterarbeit, bearbeitet wurde, ist nur dann zulässig, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung mög-lich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. |
==Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule== | ==Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule== | ||
Version vom 20. Juli 2020, 16:27 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Zielsetzung
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.
Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im VorbereitungsdienstDie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienrefernedarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".
Rahmenbedingungen für die Ausbildung
Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.
- Kompetenzbereich 1: Unterrichten
- Kompetenzbereich 2: Erziehen
- Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern
- Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz
- Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen
Struktur der Ausbildung
Organisation der Seminarveranstaltungen
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar.
Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert.
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.
Informationen zu den Langtagen
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt.
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.
Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden.
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
- ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars, - mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, - soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und - ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.
Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung Die Referendarin/der Referendar reicht den Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit nach Absprache mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fristgerecht beim Seminarleiter ein (Formblatt im Sekretariat). Der Seminarleiter setzt das Thema fest, benennt den Erst- und Zweitgutachter und gibt das Thema bekannt. Das Vorhaben oder Thema aus der schulischen Praxis bezieht sich auf die Kompetenzen der Anlage zur APVO-Lehr. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung, z. B. im Rahmen der Masterarbeit, bearbeitet wurde, ist nur dann zulässig, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung mög-lich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen.