Grundlegende Hinweise zur Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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===='''3.1Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen'''====
 
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=====3.3.1 Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====
 
=====3.3.1 Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====

Version vom 20. Juli 2020, 12:14 Uhr

Ausbildung

1 Zielsetzung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.



2 Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im VorbereitungsdienstDie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienrefernedarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".



3 Rahmenbedingungen für die Ausbildung

3.1Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen

#3.2 Struktur der Ausbildung=

3.3 Organisation der Seminarveranstaltungen

3.3.1 Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen

3.3.2 Informationen zu den Langtagen 3.3.3 Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen 3.4 Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung Die Referendarin/der Referendar reicht den Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit nach Absprache mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fristgerecht beim Se-minarleiter ein (Formblatt im Sekretariat). Der Seminarleiter setzt das Thema fest, benennt den Erst- und Zweitgutachter und gibt das Thema bekannt. Das Vorhaben oder Thema aus der schulischen Praxis bezieht sich auf die Kompetenzen der Anlage zur APVO-Lehr. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbe-reich, das schon im Rahmen einer Prüfung, z. B. im Rahmen der Masterarbeit, bearbeitet wurde, ist nur dann zulässig, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung mög-lich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen.