Grundlegende Hinweise zur Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''2 Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienrefernedarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".
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Version vom 20. Juli 2020, 11:56 Uhr

Ausbildung

1 Zielsetzung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.



2 Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im VorbereitungsdienstDie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienrefernedarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".



3 Rahmenbedingungen für die Ausbildung

3.1Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen