Informationen zum Thema "Plagiate" für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen

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Was ist ein Plagiat?

Folgende Definitionen von Plagiat gibt es: „Von Plagiat spricht man, wenn Ideen und Worte anderer als eigene ausgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Quelle (Buch, Zeitschrift, Zeitung, Internet usw.) die fremden Ideen und Worte stammen, ebenso wenig, ob es sich um größere oder kleinere Übernahmen handelt oder ob die Entlehnungen wörtlich oder übersetzt oder sinngemäß sind.“ Quelle: Definition Plagiat LMU

„Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin.“ Quelle ETH Zürich Plagiate Definition

Welche Formen von Plagiaten lassen sich finden?

  • Textplagiate wie z.B. Übernahme von Textpassagen aus anderen Unterrichtsentwürfen, Hausarbeiten, Büchern, e-Print etc.
  • Ideenplagiate wie z.B. Gestaltung des Unterrichtsablaufs mit gleichen Methoden, Textbeispielen, Fotos, Sozial- und Aktionsformen etc.; Gestaltung von Handlungssituationen oder / und Lernsituationen, Übernahme ganzer Sequenzierungen, Gestaltung von didaktischem Material etc.
  • Zitatsplagiate wie Übernahme von Zitaten ohne Kenntlichmachung aus anderen Unterrichtsentwürfen, Hausarbeiten, Prüfungsentwürfen
  • Übernahme von Metaphern, Idiomen, Sprachschöpfungen ohne Quellenangabe
  • Übersetzungen aus fremdsprachlichen Werken ohne Quellenangabe

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Plagiaten?

  • Bewertung mit mangelhaft bei geringfügigen Plagiaten
  • Bewertung mit ungenügend bei mehr als geringfügigen Bestandteilen von Plagiaten
  • Betrug und Urheberrechtsverletzung sind Straftatbestände. Es wird in jedem Fall ein dienstliches Gespräch geführt, da es ein dienstliches Vergehen ist.

Welche kennzeichnungspflichtigen Übernahmen sind legitim und werden nicht als Plagiat angesehen?

Sehr wohl dürfen Sie Lernsituationen und Sequenzierungen aus Ihrer Schule verwenden. Sie müssen dies jedoch kenntlich machen, da es sich nicht um Ihr eigenes Gedankengut handelt. Gleiches gilt für Methoden, Textbeispiele, Fotos, Sozial- und Aktionsformen etc.; Gestaltung von Handlungssituationen oder / und Lernsituationen, Gestaltung von didaktischem Material etc. Entscheidend ist die Kenntlichmachung der Fremdquelle. Sollten Sie es leicht verändert oder angepasst haben, so schreiben Sie "In Anlehnung an den PU I von Frau Maja Mustermann, 20.10.2020, BBS Muster, Thema der Unterrichtstunde"

Unabhängig von den Kenntlichmachungen entbindet es Sie nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Gestaltungskriterien und grundlegenden Anforderungen an Lernsituationen laut SchuCu-BBS. Auch eine an der Schule eingeführte Lernsituation muss bei Verwendung auf die grundlegenden Anforderungen an Lernsituationen laut SchuCu-BBs überprüft werden.