Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung==
 
==Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung==
  
===''Hinweise für Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie Fachlehrkräfte und Zuhörende in der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 13.07.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25.03.2023''===
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''Hinweise für Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie Fachlehrkräfte und Zuhörende in der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 13.07.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25.03.2023''
  
 
Um einen reibungslosen, störungsfreien und nicht zuletzt gerechten und damit verfahrensfehlerfreien Prüfungstag für die Prüflinge zu gewährleisten, gibt es ein paar Vorgaben, die zu beachten sind:
 
Um einen reibungslosen, störungsfreien und nicht zuletzt gerechten und damit verfahrensfehlerfreien Prüfungstag für die Prüflinge zu gewährleisten, gibt es ein paar Vorgaben, die zu beachten sind:

Aktuelle Version vom 27. März 2023, 10:16 Uhr

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO- Lehr)

siehe APVO-Lehr §8

Grundlegendes und Wissenswertes

  • Die Ausbildungslehrkraft ist gegenüber der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst weisungsbefugt (vgl. §8 der APVO).
  • Die Ausbildungslehrkraft sollte sich als Lernbegleiter, Unterstützer und Mentor der LiV verstehen, jedoch nicht als Anwalt der LiV.
  • Klare Absprachen treffen und Grenzen setzen zwischen Ausbildungslehrkraft und LiV helfen alle Beteiligten bei der Ausbildung.
  • Die Ausbildungslehrkraft wird nicht zur Verantwortung gezogen, sollten sich Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei Unterrichtsbesuchen ergeben.

Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte

Folgende Tätigkeiten werden von Ausbildungslehrkräften übernommen:

  • Sie führen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Schule ein, indem sie diese mit dem Kollegium, der Schule, dem Leitbild, den zu verwendenden Curricula und Lernsituationen, dem Fach-Team und den Absprachen innerhalb der Teams vertraut machen.
  • Sie beraten und informieren die Referendar:innen in allen Fragen zur Ausbildung.
  • Sie besprechen die schulischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei der Unterrichtsplanung und -durchführung durch entsprechendes Feedback und Feedforward.
  • Sie beraten gegebenenfalls bei möglichen Konflikten, Schwierigkeiten und Herausforderungen im schulischen Alltag.
  • Sie unterstützen die LiV bei der Findung ihrer Lehrer:innenrolle.

Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung

  • die Ausbildungslehrkraft berät den / die Referendar:in bei der Planung von Unterricht. Dies ist unterstützend gemeint und wird nicht so verstanden, dass es sich dabei um eine detaillierte Ausarbeitung der Unterrichtsstunde handelt. Der Ausbildungslehrer kann dabei auf vorhandene Lernsituationen verweisen oder in der Schule bereits erstelltes didaktisches Material.
  • Nach einer Besichtigung des Unterrichts durch die Ausbildungslehrkraft gibt dieser der LiV eine Rückmeldung zum Unterricht. Mögliche Beobachtungsschwerpunkte können vorher verabredet werden. Häufig ergeben sich diese aus den Zielvereinbarungen, die mit den Fachleitungen vereinbart worden sind.
  • Teilnahme an den Beratungsgesprächen nach einer Unterrichtsbesichtigung.
  • Gemeinsames Reflektieren mit den Studienseminarfachleitungen und Aufzeigen von Verbesserungspotentialen und gelungenen Aspekten des von der LiV gezeigten Unterrichts anhand der im StS Osnabrück üblichen Beratung.
  • Regelmäßige Rückmeldung von besichtigten, betreuten Unterricht mit Reflexion zur Qualität der Arbeit und der Kompetenzentwicklung der LiV auf Basis der Ausbildungsstandards der APVO.

Funktion und möglicher Ablauf einer Unterrichtsberatung

Handlungsorientierten Unterricht beobachten

Laut Leisen ist das Beobachten von Unterricht ein "außerordentlich komplexes Unterfangen" (vgl. J. Leisen: Die Beobachtung von Unterricht). "Jedem Beobachter sollte bewusst sein, durch welche Brille er beobachtet" und welche Beobachtungsfehler grundsätzlich möglich sind (vgl. ebd.). Daher ist es sinnvoll, die Unterrichtsbeobachtung kriteriengeleitet durchzuführen und auf wesentliche Aspekte zu begrenzen und in der Reflexion des Unterrichts von den eigenen Wahrnehmungen und Beobachtungen zu sprechen. Bei der Beobachtung von Unterricht wird die didaktisch-methodische Kompetenz überprüft. Diese setzt sich aus folgenden Kompetenzen zusammen:

  • Reflexionskompetenz
    • selbstkritische Perspektive
    • Strukturiertheit
    • fachliche Richtigkeit
    • sprachliche Klarheit und Präzision
    • Begründungsniveau
    • konstruktive Lösungsansätze und Schlussfolgerungen
  • Fachkompetenz
    • auf das Bedingungsfeld angepasstes Niveau
    • Fachwissen
    • differenzierte Förderangebote
  • Planungs- und Durchführungskompetenz
    • gelungene Analyse der Lerngruppe
    • Spannungsbogen im Unterricht
    • problem- und handlungsorientierter Unterricht
    • curriculare Vorgaben beachtet
    • gelungene Auswahl an Aktions- und Sozialformen
    • nachvollziehbare Phasierung des Unterrichts
    • gelungenes Zeitmanagement
    • fachliche Sicherung von Ergebnissen vorgesehen
    • Raumkonzept beachtet
    • sinnvoller und gelungener Einsatz von (digitalen) Medien
  • Sozial-kommunikative Kompetenz
    • lernförderliche Lehr- und Lernatmosphäre
    • Lehrerpersönlichkeit
    • vertrauensvoller Umgang mit der Lerngruppe
    • gutes Classroom-Management
    • zielführendes Moderationsverhalten
    • flexibler und sinnvoller Umgang mit Störungen und Konflikten

Diese Aufzählung ist sicher nicht vollständig. Sie dient im Wesentlichen dazu, die Vielschichtigkeit der didaktisch-methodischen Kompetenzen einer Lehrkraft darzustellen.

Literatur finden Sie hier zum Nachlesen:

Beobachtung von Unterricht: J. Leisen

Carola Junghans. Seminardidaktik

Beobachtungsfehler

Beobachtungsbögen

Hier finden Sie ein Instrument zur Beobachtung „Handlungsorientierten Unterrichts in berufsbildenden Schulen“ (UB-BBS) unter Berücksichtigung des verbindlichen Qualitätsmanagementsystems-BBS entwickelt und erarbeitet von einer Kommission des Niedersächsischen Kultusministerium unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).


Handlungsorientierten Unterricht an BBS beobachten

Beratungsbogen für Ausbildungslehrkräfte mit Indikatoren

Zehn weitere Unterrichtsbeobachtungsbögen finden Sie hier:

https://uol.de/f/1/inst/paedagogik/personen/hilbert.meyer/5.Zehn_Beobachtungsbogen_zu_Einzelmerkmalen.pdf

Grundsätzlich muss folgendes vor der gemeinsamen Zusammenarbeit mit LiV und Ausbildungslehrkraft geklärt werden:

1. Es wird vereinbart, wann der späteste Abgabezeitpunkt für die Unterrichtsplanung, sowie das didaktische Material digital der Ausbildungslehrkraft übermittelt sein soll. Des Weiteren kann auch vereinbart werden, dass der geplante Unterricht nicht durchgeführt werden kann, wenn keine Unterrichtsplanung zum vereinbarten Termin vorliegt.

2. Soll für jede Unterrichtsberatung ein Protokoll angefertigt werden?

3. Wer protokolliert die Nachbesprechungen?

4. Jede Nachbesprechung beginnt mit einer Selbstreflexion der LiV -> Reflexionskompetenz der LiV fördern

5. Die Selbstreflexion durch den LiV dient dazu, dass die eigenen Stärken und gelungenen Anteile des Unterrichts wahrgenommen und verbalisiert werden. Darüber hinaus sollten auch die Planungsfehler oder / und Schwächen in der Kommunikation, im Lehrer- und/ oder Moderationsverhalten oder Fachkompetenz benannt werden.

6. Anschließend gibt der Ausbildungslehrer eine Rückmeldung zum Unterricht nach den üblichen Feedback-Regeln.

7. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst benennt nach der Rückmeldung durch den Ausbildungslehrer mögliche Anknüpfungspunkte oder Themen, an denen sie zukünftig arbeiten möchten.

8. Die LiV formuliert ein konkretes smartes Ziel, an dem sie in den nächsten Unterrichtsstunden arbeiten möchte (z.B. "Unterrichtsgespräch durch gezielte Impulse fördern", "Auf die Beteiligung auch schwächerer Schüler:innen achten", "In der Ergebnissicherung vertiefenden Fragen stellen", "die Stimme modulieren und langsamer sprechen" etc.

9. Bei den kommenden Unterrichtsbesichtigungen wird Bezug genommen auf mögliche Entwicklungen und Umsetzungen des festgelegten Ziels.

10. Sollte das Ziel erreicht bzw. eine deutliche Kompetenzentwicklung sichtbar geworden sein, so wird ein neues Ziel vereinbart. Dabei bestimmt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst das neue Ziel bzw. die zu entwickelnde Kompetenz. Hilfreich ist es, nicht nur die anzustrebende Kompetenz zu formulieren, sondern zusätzlich noch auf welchem Wege das Ziel erreicht werden soll.

Abstimmung zwischen Studienseminar und Ausbildungslehrkräften in Schule

In der zweiten Phasen der Lehrerbildung wird viel Wert auf das Entwickeln einer Haltung gegenüber dem reflexiven Handeln gelegt. Die angehenden Lehrkräfte werden durch die im Anschluss an Unterrichtsbesichtigungen durchgeführten Reflexionen dazu angeregt, eigene Lösungsstrategien und berufsbezogenen Handlungs- und Bewältigungskompetenzen zu entwickeln oder zu überdenken. Das erfordert jedoch eine innere Bereitschaft dazu. Nicht immer ist diese von Beginn an vorhanden, wodurch es durchaus zu Konflikten in Schule mit Kolleg:innen und / oder Schüler:innen geben kann. Sollten Ausbildungslehrkräfte mit solchen Probleme konfrontiert sein, so ist das Studienseminar der geeignete Ansprechpartner. Das Studienseminar Osnabrück weiß um die Belastung der Ausbildungslehrkräfte auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist die Arbeit der Ausbildungslehrkräfte von besonderer Bedeutung für die Professionalisierung von Lehrkräften. Ohne die Unterstützung der Ausbildungslehrkräfte in den Schulen, würde die zweite Phase der Lehrerausbildung auf tönernen Füßen stehen. Gern unterstützen wir die an der Ausbildung der Referendar:innen beteiligten Lehrkräfte durch Fortbildungen, Gespräche, Austausch über besondere Situationen oder Belastungen etc.

Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung

Hinweise für Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie Fachlehrkräfte und Zuhörende in der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 13.07.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25.03.2023

Um einen reibungslosen, störungsfreien und nicht zuletzt gerechten und damit verfahrensfehlerfreien Prüfungstag für die Prüflinge zu gewährleisten, gibt es ein paar Vorgaben, die zu beachten sind:

  • das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ist für eine ordnungsgemäße Durchführung der Staatsprüfung verantwortlich.
  • Während des zu besichtigenden Unterrichts verfolgen alle Teilnehmenden dem Unterricht still und aufmerksam.
  • die Mitglieder des Prüfungsausschusses, Fachlehrkräfte, sowie Zuhörende verhalten sich wertneutral und vermeiden solche Signale, die vom Prüfling möglicherweise negativ interpretiert werden könnten (NLSchB; Nds. MK: Durchführung der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 13.07.2010; Handreichungen zur Umsetzung, Stand: 01.05.2018, Nr. 14. Durchführung der APVO-Lehr)
  • Aufzeichnungen während des Prüfungsunterrichts, der Besprechung des Prüfungsunterrichts und der mündlichen Prüfung dürfen nur von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und dem Prüfling angefertigt werden (vgl. §16 APVO-Lehr).
  • es dürfen während des gesamten Prüfungstags keine Ton- und Bildaufnahmen angefertigt werden (vgl. ebda).
  • die Mitglieder des Prüfungsausschusses, Fachlehrkräfte und Zuhörende bleiben auf ihrem Platz sitzen. Die verantwortliche Fachleitung darf kurzfristig ihren Platz verlassen, um Unterrichtsprozesse besser beobachten zu können. Sie verhält sich dabei aber rücksichtsvoll und möglichst unauffällig.
  • die Fachlehrkraft nimmt im Rahmen der Besprechung zur Prüfungsstunde Stellung zum Verhalten der Lerngruppe.
  • Fachlehrkräfte und Zuhörende dürfen an der Prüfungsstunde und der Beratung teilnehmen, von der Beratung über die Note sind sie grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. ebda).
  • Zuhörende dürfen nur an der Prüfung oder an Prüfungsteilen teilnehmen, wenn sie zuvor angemeldet und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zugelassen worden sind.
  • Fachlehrkräfte sind dann für den Prüfungsunterricht zugelassen, wenn sie im Stunden- oder Vertretungsplan für die Stunde in der Klasse verantwortlich eingesetzt sind. Können sie keine Aussage zur Klasse / Lerngruppe machen, da sie die Klasse / Lerngruppe nicht selber unterrichten, so sind sie nicht zugelassen.