Grundlegende Hinweise zur Ausbildung

Aus Mediawiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

aktuelle Erlasse

Neueste Verfassung

http://www.voris.niedersachsen.de/

APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen

BBS-VO Ergänzende Bestimmungen

Schule in Corona -Zeiten

Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterrichten in Corona-Zeiten: https://www.mk.niedersachsen.de/download/156810/Leitfaden_berufsbild._Schulen_Start_20_21.pdf

  • Corona Kompensationsmaßnahmen:

Datei:2020-09-08 CoronaKompensationskonzept.pdf

  • Verstöße gegen Hygienemaßnahmen

Datei:2020-09-08 Verst e gegen Hygienema nahmen.pdf

  • Antrag auf Befreiung von Präsenzunterricht

Datei:2020-09-08 Antrag auf Befreiung vom Pr senzunterricht (1).docx

Zielsetzung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.

Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung "Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen " oder die Dienstbezeichnung "Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen".

Rahmenbedingungen für die Ausbildung

Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen

Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.

  • Kompetenzbereich 1: Unterrichten
  • Kompetenzbereich 2: Erziehen
  • Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern
  • Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und
 Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz
  • Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen

Struktur der Ausbildung

Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.

Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:

Struktur Ausbildung.jpg
Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit

Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden. Für beide Modelle gilt:

  • Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.
  • Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.
  • Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.
Teilzeit - Modell A

Modell A sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und eigenverantwortlicher Unterricht) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.

Teilzeit - Modell B

Modell B sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).

Mutterschutz - Bestimmungen

Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.

Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter. Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf

Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf

Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf

Formen des Ausbildungsunterrichts

Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt." Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen.

Betreuter Unterricht

„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“ Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden. Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.

Eigenverantwortlicher Unterricht

Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.

Organisation der Seminarveranstaltungen

Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter "Service" zu finden ist.

Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen

Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert.

Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.

Informationen zu den Langtagen

Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt.

Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.

Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen

Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.

Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden.

Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  1. ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,
  2. mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen,
  3. soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und
  4. ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.

Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung

In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.

Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule

Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder

Aufgaben der Seminarleitung

Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.

Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben

Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.

Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter

Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt. Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.

Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.

Aufgaben der Ausbildungsschule

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.

In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind.

Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.

Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.

Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.

Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts

Unterrichtsverpflichtung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.

  • In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.
  • In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.
  • In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.

Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung

Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.

Stundenverteilung.jpg


Zeitplanung Beginn Mai
Zeitplanung Beginn Nov.

Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen

Unterrichtsbesuche

Datei:Reflexionsbogen.pdf

Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung

Grundannahmen Nachbesprechung.png

Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung

Aspektorientierter Unterricht.png

Unterrichtsbesuche des Fachleiters/der Fachleiterin (eUB)

Achtung: neue Vorgaben seit 1.8.22. Daher sind diese ab Gruppe 113 gültig

Jeder FL besucht die LiV im jeweiligen Fach bzw. der Fachrichtung mindestens fünfmal während der Ausbildung und berät sie im Anschluss daran. (Für die berufliche Fachrichtung und das berufsfeldübergreifende Unterrichtsfach sind in der Regel insgesamt 10 Besuche im gesamten Ausbildungszeitraum vorgesehen; zwei weitere werden als sog. „gemeinsame Unterrichtsbesuche“ von den Fachleitern gemeinsam mit dem PS-Leiter durchgeführt.) Falls erforderlich, kann die Besuchszahl erhöht werden. Folglich sind es min. 13 Unterrichtsbesuche (jeweils 5 in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach, sowie zwei gemeinsame Unterrichtsbesuche, sowie ein Besuch des PS-Leiters). Diese Unterrichtsbesuche werden vorher angekündigt bzw. terminlich abgesprochen.


Unterrichtsbesuche der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars

Achtung: neue Vorgaben seit 1.8.22. Daher sind diese ab Gruppe 113 gültig. Die Unterrichtsbesuche der Gruppen 111 und 112 bleiben in ihrer Anzahl unverändert.

Unterrichtsbesuche für die Gruppen 111 und 112

Die Leiter/innen des Pädagogischen Seminars führen insgesamt drei Unterrichtsbesuche durch. Zwei dieser Besuche werden als gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) jeweils mit der/dem Fachleiter/in der Fachrichtung und des Unterrichtsfachs durchgeführt.Der dritte Besuch ist ein einfacher Unterrichtsbesuch (eUB PS), der in der Regel dazu dient, der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein Feedback zur Lehrerpersönlichkeit und /oder des Moderations- und Lenkungsverhaltens zu geben.Auch Rückmeldungen zum methodischen Vorgehen oder zur Phasierung des Unterrichts sind denkbar.

Unterrichtsbesuche für alle weiteren Gruppen ab Gruppe 113

Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.

  • Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt fünf Mal.
  • Während von den fünf Besichtigungen drei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.

Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars

Allgemeines: Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).

Zeitpunkt des gUB

Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.

Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)

Zielsetzung

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. Von den je fünf Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.

Organisationsrahmen

Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des zwölften Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:

  • Deckblatt,
  • anzustrebende Kompetenzen,
  • Unterrichtsverlaufsskizze,
  • kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und
  • didaktisches Material.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Organisationsrahmen in den jeweiligen Fachseminaren im Vorfeld zu klären. Die Fachleiterinnen und Fachleiter bestimmen für die konkreten Durchführungen zunächst eine sinnvolle Gruppengröße (i. d. R. 3 - 4 Personen). Eine Zusammensetzung aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Seminargruppe (z. B. Gruppe 89) wird empfohlen. Die Durchführung der Kollegialen Unterrichtsbesuche erfolgt auf der Grundlage des eigens für die Kollegialen Unterrichtsbesuche im Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen entwickelten Beratungstableaus und dem dazugehörigen dem Evaluationsbogen für die Kollegialen Unterrichtsbesuche. Die Handhabung des Beratungstableaus und die dort berücksichtigten Beratungskriterien (Lernprozessgestaltung, Fach-/lernfeldspezifische Aspekte, Kongruenz Planung und Durchführung, Zeitmanagement, Lehrer-/Erzieherverhalten und Unterrichtsreflexion) werden in den Fachseminaren erläutert. Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:

  • Blickkontakt zueinander vermeiden,
  • nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,
  • nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,
  • nicht miteinander sprechen,
  • möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,
  • alle Beobachter erscheinen gemeinsam,
  • nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.
Durchführung der Beratung

Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.

Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung

Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht

Anmeldung von gemeinsamen und kollgialen Unterrichtsbesuchen

Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften im Sekretariat des Seminars vorliegen. Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV. Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)


Form und Umfang der Entwürfe

Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.

Leitfaden zum Unterrichtsentwurf [[1]]

Anzahl der Exemplare

Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).

Abgabetermine

Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!

Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten. Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält. Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden. Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:

  • Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.
  • Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.

Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe

Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.

Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)

Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.

Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden:

"Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe.“

__________________________ Ort, Datum Unterschrift

Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.

Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)

Allgemeine Regelungen

Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation). Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.

  • Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.
  • Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln.
  • Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.
  • Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.
  • Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.
  • Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.

Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)

Transparenz der Beurteilung und Benotung

Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:

  • Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen.
  • Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.

Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.

Erläuterungen zur Benotung

Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern. Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert.

Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.

Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)

Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen). Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:

  • Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.
  • Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.
  • Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.
  • Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.
  • Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,
  • Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.

Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)

Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden. Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)). Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/

Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)

Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)

Erstellen eines Exposés

Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden sie hier:

Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx

Abgabe des Themenvorschlags

Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt. Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.

Themenfestsetzung und Bekanntgabe

Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu Handreichung schriftliche Arbeit „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)

Umfang und Form

Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.

Abgabe

Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).

Ausbildungsnote

Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV

  • im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter
  • in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und
  • in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter
  • und die schriftlichen Arbeit

mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht

  • der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4
  • der Note „gut“ 1,5 bis 2,4
  • der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4
  • der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4
  • der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4
  • der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0

*Beispiel: Note FR 1,0 Note UF 2,0 Note PS 2,0 Note Schulleiter 3,0 Note schriftliche Arbeit 3,0

Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2

Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.

Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.