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	<title>Mediawiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Personalisiertes_Lernen_im_Vorbereitungsdienst_am_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck_LBS&amp;diff=1386</id>
		<title>Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS</title>
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		<updated>2026-07-29T08:25:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Kultusministerium (MK) erwartet von den (angehenden) Lehrkräften, dass sie kompetenz- und handlungsorientiert unterrichten und ausbilden (vgl. SchuCu-BBS). Die Lehrkräfte sollen die persönlichen Voraussetzungen und Entwicklungsziele des Lernenden und dessen Weiterentwicklung der fachlichen und personellen Kompetenzen berücksichtigen.&lt;br /&gt;
Zusätzlich erfordert die zunehmende Heterogenität in den berufsbildenden Schulen ein Umdenken und eine Neuausrichtung der bislang verwendeten Lernkultur.&lt;br /&gt;
Dies gelingt nur mit Personalisiertem Lernen und nicht mit dem zum Teil noch vorhandenen - tradierten - Verständnis von Unterrichten. Viele berufsbildende Schulen in Niedersachsen lösen sich inzwischen von den bisherigen Organisationsprinzipien und Lernkulturen und entwickeln verschiedenste Formen des Personalisierten Lernens wie Dalton, Cool oder STABIL.&lt;br /&gt;
Damit sich das pädagogisch-didaktische Verständnis und Rollenspektrum der Referendarinnen und Referendare erweitert und langfristig verändert, bildet das Studienseminar Osnabrück ab November 2023 gemäß dem Gedanken des pädagogischen Doppeldeckers personalisiert aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.thinglink.com/view/scene/2132043941720097254&amp;quot; Personalisiertes Lernen Version 7/26]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Definitionsversuch Kompetenzen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Definition von Weinert (2002, S. 27f.) sind Kompetenzen &lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
     ''&amp;quot;die den Individuen verfügbaren und durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und motivatonalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können.&amp;quot;''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Ziener (vgl. Ziener, 2008, S.24) sind Kompetenzen zwingend dreidimensional: Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellung/Haltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Lersch (2009, S.36)und Weinert (2002, S. 27f.) sind die Aspekte&lt;br /&gt;
   * Wissen&lt;br /&gt;
   * Können&lt;br /&gt;
   * Wollen &lt;br /&gt;
explizit zu nennen und herauszustellen. Lersch (vgl. ebenda) sagt auch...&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
     ''&amp;quot;Kompetenzen sind erlernbar, kognitive verankerte (weil wissensbasierte) Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine erfolgreiche Bewältigung bestimmter Anforderungssituationen ermöglichen. Im Kompetenzbegriff fallen Wissen und Können zusammen; er umfasst auch Interessen, Motivationen, Werthaltungen und soziale Bereitschaften. Kompetenzen sind demnach kognitive Dispositionen für erfolgreiche und verantwortungsvolle Denkoperationen oder Handlungen.&amp;quot;''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Personalisiertes_Lernen_im_Vorbereitungsdienst_am_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck_LBS&amp;diff=1385</id>
		<title>Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS</title>
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		<updated>2026-07-29T08:20:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Kultusministerium (MK) erwartet von den (angehenden) Lehrkräften, dass sie kompetenz- und handlungsorientiert unterrichten und ausbilden (vgl. SchuCu-BBS). Die Lehrkräfte sollen die persönlichen Voraussetzungen und Entwicklungsziele des Lernenden und dessen Weiterentwicklung der fachlichen und personellen Kompetenzen berücksichtigen.&lt;br /&gt;
Zusätzlich erfordert die zunehmende Heterogenität in den berufsbildenden Schulen ein Umdenken und eine Neuausrichtung der bislang verwendeten Lernkultur.&lt;br /&gt;
Dies gelingt nur mit Personalisiertem Lernen und nicht mit dem zum Teil noch vorhandenen - tradierten - Verständnis von Unterrichten. Viele berufsbildende Schulen in Niedersachsen lösen sich inzwischen von den bisherigen Organisationsprinzipien und Lernkulturen und entwickeln verschiedenste Formen des Personalisierten Lernens wie Dalton, Cool oder STABIL.&lt;br /&gt;
Damit sich das pädagogisch-didaktische Verständnis und Rollenspektrum der Referendarinnen und Referendare erweitert und langfristig verändert, bildet das Studienseminar Osnabrück ab November 2023 gemäß dem Gedanken des pädagogischen Doppeldeckers personalisiert aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.thinglink.com/scene/21320439441720097254 Personalisiertes Lernen Version 7/26]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Definitionsversuch Kompetenzen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Definition von Weinert (2002, S. 27f.) sind Kompetenzen &lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
     ''&amp;quot;die den Individuen verfügbaren und durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und motivatonalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können.&amp;quot;''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Ziener (vgl. Ziener, 2008, S.24) sind Kompetenzen zwingend dreidimensional: Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellung/Haltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Lersch (2009, S.36)und Weinert (2002, S. 27f.) sind die Aspekte&lt;br /&gt;
   * Wissen&lt;br /&gt;
   * Können&lt;br /&gt;
   * Wollen &lt;br /&gt;
explizit zu nennen und herauszustellen. Lersch (vgl. ebenda) sagt auch...&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
     ''&amp;quot;Kompetenzen sind erlernbar, kognitive verankerte (weil wissensbasierte) Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine erfolgreiche Bewältigung bestimmter Anforderungssituationen ermöglichen. Im Kompetenzbegriff fallen Wissen und Können zusammen; er umfasst auch Interessen, Motivationen, Werthaltungen und soziale Bereitschaften. Kompetenzen sind demnach kognitive Dispositionen für erfolgreiche und verantwortungsvolle Denkoperationen oder Handlungen.&amp;quot;''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kompetenzraster_in_der_Lehrer.innenausbildung&amp;diff=1384</id>
		<title>Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung</title>
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		<updated>2026-07-29T08:12:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf|mini|Handlungsanleitung zur Erstellung von Kompetenzrastern]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Informationsblatt.pdf|mini|Informationen zu Kompetenzrastern (Dr. Grotheer)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:2 LS2.x M01 Verben zur Formulierung von Kompetenzbeschreibungen.pdf|mini|Verben zur Formulierung von Kompetenzen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Verben&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kompetenzraster_in_der_Lehrer.innenausbildung&amp;diff=1382</id>
		<title>Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf|mini|Handlungsanleitung zur Erstellung von Kompetenzrastern]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Informationsblatt.pdf|mini|Informationen zu Kompetenzrastern (Dr. Grotheer)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<updated>2026-07-29T08:07:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf|mini|Handlungsanleitung zur Erstellung von Kompetenzrastern]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<updated>2026-07-29T08:07:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf|mini|Handlungsanleitung zur Erstellung von Kompetenzrastern]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<updated>2026-07-29T08:07:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;´´´Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung´´´&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf|mini|Handlungsanleitung zur Erstellung von Kompetenzrastern]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<title>Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung</title>
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		<updated>2026-07-29T08:06:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;´´´Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung´´´&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf|mini|Handlungsanleitung zur Erstellung von Kompetenzrastern]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Kompetenzraster_Handlungsanleitung_Vollversion.pdf&amp;diff=1376</id>
		<title>Datei:Kompetenzraster Handlungsanleitung Vollversion.pdf</title>
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		<updated>2026-07-29T08:06:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Anleitung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=1375</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2026-07-29T08:01:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Allgemeine Hinweise zum Referendariat */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS]]&lt;br /&gt;
##[[Definitionsversuch Kompetenzen]]&lt;br /&gt;
##[[Was sind Kompetenzraster?]]&lt;br /&gt;
###[[Kompetenzraster als Orientierung für das Personalisierte Lernen]]&lt;br /&gt;
###[[Welche Niveaustufe streben wir am Ende des Vorbereitungsdienstes an?]]&lt;br /&gt;
###[[Lassen sich anhand der Kompetenzbeschreibungen Noten ablesen?]]&lt;br /&gt;
##[[Mit Kompetenzrastern lehren und lernen]]&lt;br /&gt;
##[[Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Seminarlehrpläne]]&lt;br /&gt;
# [[Weisungen für die Staatsprüfung]]&lt;br /&gt;
# [[Schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung Portfolio-Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
# [[Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.]]&lt;br /&gt;
# [[Informationen zum Thema &amp;quot;Plagiate&amp;quot; für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen]]&lt;br /&gt;
# [[KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsqualität]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Begriffsbestimmungen_|Begriffsbestimmungen SchuCu-BBS]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Auswahl- und Reduktionsentscheidungen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Grüner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Auswahlentscheidungen nach Speth und Berner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Lehner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Medienbildung]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Distanzlernen und Hybridunterricht]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Medienkompetenz ausbilden=&lt;br /&gt;
===Niedersachsen===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''Ziellinie 2030: Medienkompetenz in Niedersachsen ausbilden'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=23895&amp;amp;token=d5295808f3108826881848bb052c49b0262d3554 Medienkompetenz in Niedersachsen: Ziellinie 2030]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== KMK ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handlungsempfehlungen zur KI Nutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/digitale-welt/kuenstliche-intelligenz-ki/hinweise-zum-umgang-mit-ki Hinweise zum Umgang mit KI]&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf Handlungsempfehlung-KI.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
KMK- Strategie zur digitalen Bildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf KMK-Strategie zur digitalen Bildung]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzende Empfehlungen zur Medienbildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf Erg. Empfehlungen zur Strategie ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Pädagogische Themen=&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsstörungen]]&lt;br /&gt;
# [[Classroommanagement]]&lt;br /&gt;
# [[Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen]]&lt;br /&gt;
# [[Klassenkonferenzen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hinweise für Fachleitungen=&lt;br /&gt;
# [[Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Kompetenzprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Anrechnungsstunden - Berechnung]]&lt;br /&gt;
# [[Bewerbungsmöglichkeiten]]&lt;br /&gt;
# [[Fortbildungsmodule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentorinnen=&lt;br /&gt;
# [[Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen]]&lt;br /&gt;
# [[Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte]]&lt;br /&gt;
# [[Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung]]&lt;br /&gt;
# [[Funktion und möglicher Ablauf einer Unterrichtsberatung]]&lt;br /&gt;
# [[Abstimmung zwischen Studienseminar und Ausbildungslehrkräften in Schule]]&lt;br /&gt;
# [[Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=1374</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2026-07-29T07:59:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Pädagogische Themen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS]]&lt;br /&gt;
##[[Definitionsversuch Kompetenzen]]&lt;br /&gt;
##[[Was sind Kompetenzraster?]]&lt;br /&gt;
###[[Kompetenzraster als Orientierung für das Personalisierte Lernen]]&lt;br /&gt;
###[[Welche Niveaustufe streben wir am Ende des Vorbereitungsdienstes an?]]&lt;br /&gt;
###[[Lassen sich anhand der Kompetenzbeschreibungen Noten ablesen?]]&lt;br /&gt;
##[[Mit Kompetenzrastern lehren und lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Seminarlehrpläne]]&lt;br /&gt;
# [[Weisungen für die Staatsprüfung]]&lt;br /&gt;
# [[Schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung Portfolio-Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
# [[Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.]]&lt;br /&gt;
# [[Informationen zum Thema &amp;quot;Plagiate&amp;quot; für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen]]&lt;br /&gt;
# [[KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsqualität]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Begriffsbestimmungen_|Begriffsbestimmungen SchuCu-BBS]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Auswahl- und Reduktionsentscheidungen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Grüner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Auswahlentscheidungen nach Speth und Berner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Lehner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Medienbildung]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Distanzlernen und Hybridunterricht]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Medienkompetenz ausbilden=&lt;br /&gt;
===Niedersachsen===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''Ziellinie 2030: Medienkompetenz in Niedersachsen ausbilden'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=23895&amp;amp;token=d5295808f3108826881848bb052c49b0262d3554 Medienkompetenz in Niedersachsen: Ziellinie 2030]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== KMK ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handlungsempfehlungen zur KI Nutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/digitale-welt/kuenstliche-intelligenz-ki/hinweise-zum-umgang-mit-ki Hinweise zum Umgang mit KI]&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf Handlungsempfehlung-KI.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
KMK- Strategie zur digitalen Bildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf KMK-Strategie zur digitalen Bildung]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzende Empfehlungen zur Medienbildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf Erg. Empfehlungen zur Strategie ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Pädagogische Themen=&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsstörungen]]&lt;br /&gt;
# [[Classroommanagement]]&lt;br /&gt;
# [[Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen]]&lt;br /&gt;
# [[Klassenkonferenzen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hinweise für Fachleitungen=&lt;br /&gt;
# [[Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Kompetenzprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Anrechnungsstunden - Berechnung]]&lt;br /&gt;
# [[Bewerbungsmöglichkeiten]]&lt;br /&gt;
# [[Fortbildungsmodule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentorinnen=&lt;br /&gt;
# [[Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen]]&lt;br /&gt;
# [[Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte]]&lt;br /&gt;
# [[Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung]]&lt;br /&gt;
# [[Funktion und möglicher Ablauf einer Unterrichtsberatung]]&lt;br /&gt;
# [[Abstimmung zwischen Studienseminar und Ausbildungslehrkräften in Schule]]&lt;br /&gt;
# [[Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kompetenzraster_in_der_Lehrer.innenausbildung&amp;diff=1373</id>
		<title>Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung</title>
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		<updated>2026-07-29T07:59:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: Die Seite wurde neu angelegt: „´´´Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung´´´“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;´´´Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung´´´&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2026-07-29T07:57:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Pädagogische Themen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS]]&lt;br /&gt;
##[[Definitionsversuch Kompetenzen]]&lt;br /&gt;
##[[Was sind Kompetenzraster?]]&lt;br /&gt;
###[[Kompetenzraster als Orientierung für das Personalisierte Lernen]]&lt;br /&gt;
###[[Welche Niveaustufe streben wir am Ende des Vorbereitungsdienstes an?]]&lt;br /&gt;
###[[Lassen sich anhand der Kompetenzbeschreibungen Noten ablesen?]]&lt;br /&gt;
##[[Mit Kompetenzrastern lehren und lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Seminarlehrpläne]]&lt;br /&gt;
# [[Weisungen für die Staatsprüfung]]&lt;br /&gt;
# [[Schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung Portfolio-Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
# [[Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.]]&lt;br /&gt;
# [[Informationen zum Thema &amp;quot;Plagiate&amp;quot; für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen]]&lt;br /&gt;
# [[KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsqualität]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Begriffsbestimmungen_|Begriffsbestimmungen SchuCu-BBS]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Auswahl- und Reduktionsentscheidungen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Grüner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Auswahlentscheidungen nach Speth und Berner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Lehner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Medienbildung]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Distanzlernen und Hybridunterricht]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Medienkompetenz ausbilden=&lt;br /&gt;
===Niedersachsen===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''Ziellinie 2030: Medienkompetenz in Niedersachsen ausbilden'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=23895&amp;amp;token=d5295808f3108826881848bb052c49b0262d3554 Medienkompetenz in Niedersachsen: Ziellinie 2030]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== KMK ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/digitale-welt/kuenstliche-intelligenz-ki/hinweise-zum-umgang-mit-ki Hinweise zum Umgang mit KI]&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf Handlungsempfehlung-KI.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
KMK- Strategie zur digitalen Bildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf KMK-Strategie zur digitalen Bildung]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzende Empfehlungen zur Medienbildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf Erg. Empfehlungen zur Strategie ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Pädagogische Themen=&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen]]&lt;br /&gt;
##[[Kompetenzraster in der Lehrer.innenausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsstörungen]]&lt;br /&gt;
# [[Classroommanagement]]&lt;br /&gt;
# [[Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen]]&lt;br /&gt;
# [[Klassenkonferenzen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hinweise für Fachleitungen=&lt;br /&gt;
# [[Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Kompetenzprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Anrechnungsstunden - Berechnung]]&lt;br /&gt;
# [[Bewerbungsmöglichkeiten]]&lt;br /&gt;
# [[Fortbildungsmodule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentorinnen=&lt;br /&gt;
# [[Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen]]&lt;br /&gt;
# [[Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte]]&lt;br /&gt;
# [[Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung]]&lt;br /&gt;
# [[Funktion und möglicher Ablauf einer Unterrichtsberatung]]&lt;br /&gt;
# [[Abstimmung zwischen Studienseminar und Ausbildungslehrkräften in Schule]]&lt;br /&gt;
# [[Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Personalisiertes_Lernen&amp;diff=1371</id>
		<title>Personalisiertes Lernen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Personalisiertes_Lernen&amp;diff=1371"/>
		<updated>2026-07-29T07:55:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;quot;'''Personalisiertes Lernen''' ist eine Sonderform der Differenzierung, die für umfassend festgelegte Kompetenzerwartungen auf der Grundlage einer Erfassung der Lernausgangslage differenziert Kompetenzen entwickelt, Lernfortschritte sichtbar macht und in allen Phasen digitale Techniken nutzt.&amp;quot; (Wilders 2022)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Wilders ist &amp;quot;Differenzierung die Antwort auf Heterogenität durch die Unterschiede in den Kompetenzerwartungen, Methoden und Medien innerhalb von Lerngruppen (gern auch &amp;quot;Binnendifferenzierung&amp;quot; genannt) oder die Bildung von dieser unter der Perspektive der Heterogenität innerhalb der Lerngruppe zu sinken (&amp;quot;Außendifferenzierung&amp;quot;).&amp;quot; (Wilbers 2022)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die &amp;quot;Individualisierung ist eine Sonderform der Differenzierung, die auf die Unterschiede einzelner Individuen zielt:&amp;quot; (Wilders 2022).&lt;br /&gt;
&amp;quot;Individualisiertes Lernen verbindet ein gemeinsames systematisches Lernen mit unterschiedlichen Wegen der Aneignung. Entsprechend sind die Voraussetzungen der Lernenden, z.B. in Bezug auf kulturelle Hintergründe, Vorwissen, Lerntempo, Motivation, Interesse und Leistungsstärke zu beachten.&amp;quot; (Glossar SchuCu BBS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalisiertes Lernen definiert sich als eine Palette von &amp;quot;Lernexperimenten, Unterrichtsansätzen und schulischen Förderstrategien, die das Ziel verfolgen, die konkreten Lernbedürfnisse, Interessen, Zielsetzungen oder kulturellen Hintergründe des oder der einzelnen Lernenden anzusprechen&amp;quot;. (DOCEBO 2014)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalisierung kann sich wie oben beschrieben in vielfältigen Formen ausdrücken. Möglichkeiten der Personalisierung bestehen...&lt;br /&gt;
*im Lerninhalt - '''was''' soll gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lernansatz - '''wie''' soll etwas gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lernziel - '''warum''' soll etwas Bestimmtes gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lernkontext/-raum - '''wo''' soll etwas gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lerntempo - '''wann''' soll etwas gelernt werden?&lt;br /&gt;
*in der Lerngruppe oder dem einzelnen Lernenden - '''wer''' soll etwas lernen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut Cuban sollte personalisiertes Lernen als ein Kontinuum von Ansätzen betrachtet werden. Dadurch entsteht ein durch die Lehrkraft gesteuerter Unterricht, der auf den jeweiligen Lernenden oder der Lerngruppe abgestimmt ist und sich an den oben aufgeführten Ansätzen orientiert.&lt;br /&gt;
Ziel ist es, dass der Lernende Einfluss auf sein Lernen nehmen kann, indem er die verschiedenen Ansätze (z.B. wann lernt er was und wie und wo und in welchem Tempo) mit bestimmen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(vgl. Holmes, W., Anastopoulou,S., Schaumberg, H.: Personalisiertes Lernen mit digitalen Medien. Ein roter Faden. Stuttgart: Robert-Bosch-Stiftung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
´´´´Kompetenzraster als Instrument der Lehrer.innenausbildung´´´´&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Personalisiertes_Lernen&amp;diff=1370</id>
		<title>Personalisiertes Lernen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Personalisiertes_Lernen&amp;diff=1370"/>
		<updated>2026-07-29T07:55:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;quot;'''Personalisiertes Lernen''' ist eine Sonderform der Differenzierung, die für umfassend festgelegte Kompetenzerwartungen auf der Grundlage einer Erfassung der Lernausgangslage differenziert Kompetenzen entwickelt, Lernfortschritte sichtbar macht und in allen Phasen digitale Techniken nutzt.&amp;quot; (Wilders 2022)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Wilders ist &amp;quot;Differenzierung die Antwort auf Heterogenität durch die Unterschiede in den Kompetenzerwartungen, Methoden und Medien innerhalb von Lerngruppen (gern auch &amp;quot;Binnendifferenzierung&amp;quot; genannt) oder die Bildung von dieser unter der Perspektive der Heterogenität innerhalb der Lerngruppe zu sinken (&amp;quot;Außendifferenzierung&amp;quot;).&amp;quot; (Wilbers 2022)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die &amp;quot;Individualisierung ist eine Sonderform der Differenzierung, die auf die Unterschiede einzelner Individuen zielt:&amp;quot; (Wilders 2022).&lt;br /&gt;
&amp;quot;Individualisiertes Lernen verbindet ein gemeinsames systematisches Lernen mit unterschiedlichen Wegen der Aneignung. Entsprechend sind die Voraussetzungen der Lernenden, z.B. in Bezug auf kulturelle Hintergründe, Vorwissen, Lerntempo, Motivation, Interesse und Leistungsstärke zu beachten.&amp;quot; (Glossar SchuCu BBS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalisiertes Lernen definiert sich als eine Palette von &amp;quot;Lernexperimenten, Unterrichtsansätzen und schulischen Förderstrategien, die das Ziel verfolgen, die konkreten Lernbedürfnisse, Interessen, Zielsetzungen oder kulturellen Hintergründe des oder der einzelnen Lernenden anzusprechen&amp;quot;. (DOCEBO 2014)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalisierung kann sich wie oben beschrieben in vielfältigen Formen ausdrücken. Möglichkeiten der Personalisierung bestehen...&lt;br /&gt;
*im Lerninhalt - '''was''' soll gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lernansatz - '''wie''' soll etwas gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lernziel - '''warum''' soll etwas Bestimmtes gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lernkontext/-raum - '''wo''' soll etwas gelernt werden?&lt;br /&gt;
*im Lerntempo - '''wann''' soll etwas gelernt werden?&lt;br /&gt;
*in der Lerngruppe oder dem einzelnen Lernenden - '''wer''' soll etwas lernen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut Cuban sollte personalisiertes Lernen als ein Kontinuum von Ansätzen betrachtet werden. Dadurch entsteht ein durch die Lehrkraft gesteuerter Unterricht, der auf den jeweiligen Lernenden oder der Lerngruppe abgestimmt ist und sich an den oben aufgeführten Ansätzen orientiert.&lt;br /&gt;
Ziel ist es, dass der Lernende Einfluss auf sein Lernen nehmen kann, indem er die verschiedenen Ansätze (z.B. wann lernt er was und wie und wo und in welchem Tempo) mit bestimmen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(vgl. Holmes, W., Anastopoulou,S., Schaumberg, H.: Personalisiertes Lernen mit digitalen Medien. Ein roter Faden. Stuttgart: Robert-Bosch-Stiftung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
´´´´Kompetenzraster als Instrument der Lehrer.innenausbildung´´´´&lt;br /&gt;
Kompetenzraster sind systematische Instrumente zur Erfassung, Förderung und Reflexion individueller Kompetenzentwicklungen. Sie basieren auf der grundlegenden Haltung, dass Lernen ein individueller Prozess ist, der unterschiedliche Einstiegsvoraussetzungen, Lernwege und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Entwickelt wurden Kompetenzraster in Deutschland insbesondere im Kontext der Reformpädagogik, des selbstorganisierten Lernens und der Berufsbildung. In der Lehrerbildung finden sie zu-nehmend Anwendung in Studienseminaren, Kompetenzzentren (z. B. NRW) und pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Zürich, PH Steiermark). Dort dienen sie der didaktischen Strukturierung, Lerntransparenz und Feedbackorientierung.&lt;br /&gt;
Ihre Funktion liegt darin, Lernwege sichtbar zu machen, Orientierung zu bieten und Selbststeuerung zu ermöglichen. Für die Ausbildenden sind sie Grundlage zur individuellen Beratung, für die Lernenden ein Werkzeug zur Planung, Durchführung und Reflexion ihres professionellen Lernens.&lt;br /&gt;
Grundlegend für die Erstellung differenzierter Kompetenzraster ist ein Taxonomiemodell, das Lernprozesse entlang kognitiver Anforderungen und Wissensarten beschreibt. In dieser Handreichung wird das Modell von Anderson und Krathwohl (2001) verwendet, eine Weiterentwicklung des klassischen Modells von Bloom. Es unterscheidet zwischen sechs kognitiven Prozessdimensionen (von „Erinnern“ bis „Kreieren“) und vier Wissensarten (faktisch, konzeptionell, prozedural, metakognitiv).&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind demnach die Personalen Kompetenzen. Inwieweit diese mit abgebildet werden sollen, ist Gegenstand der weiteren Diskussion.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2026-07-29T07:48:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* KMK */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS]]&lt;br /&gt;
##[[Definitionsversuch Kompetenzen]]&lt;br /&gt;
##[[Was sind Kompetenzraster?]]&lt;br /&gt;
###[[Kompetenzraster als Orientierung für das Personalisierte Lernen]]&lt;br /&gt;
###[[Welche Niveaustufe streben wir am Ende des Vorbereitungsdienstes an?]]&lt;br /&gt;
###[[Lassen sich anhand der Kompetenzbeschreibungen Noten ablesen?]]&lt;br /&gt;
##[[Mit Kompetenzrastern lehren und lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Seminarlehrpläne]]&lt;br /&gt;
# [[Weisungen für die Staatsprüfung]]&lt;br /&gt;
# [[Schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung Portfolio-Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
# [[Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.]]&lt;br /&gt;
# [[Informationen zum Thema &amp;quot;Plagiate&amp;quot; für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen]]&lt;br /&gt;
# [[KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsqualität]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Begriffsbestimmungen_|Begriffsbestimmungen SchuCu-BBS]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Auswahl- und Reduktionsentscheidungen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Grüner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Auswahlentscheidungen nach Speth und Berner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Lehner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Medienbildung]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Distanzlernen und Hybridunterricht]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Medienkompetenz ausbilden=&lt;br /&gt;
===Niedersachsen===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''Ziellinie 2030: Medienkompetenz in Niedersachsen ausbilden'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=23895&amp;amp;token=d5295808f3108826881848bb052c49b0262d3554 Medienkompetenz in Niedersachsen: Ziellinie 2030]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== KMK ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handlungsempfehlungen zur KI Nutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/digitale-welt/kuenstliche-intelligenz-ki/hinweise-zum-umgang-mit-ki Hinweise zum Umgang mit KI]&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf Handlungsempfehlung-KI.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
KMK- Strategie zur digitalen Bildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf KMK-Strategie zur digitalen Bildung]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzende Empfehlungen zur Medienbildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf Erg. Empfehlungen zur Strategie ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Pädagogische Themen=&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsstörungen]]&lt;br /&gt;
# [[Classroommanagement]]&lt;br /&gt;
# [[Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen]]&lt;br /&gt;
# [[Klassenkonferenzen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hinweise für Fachleitungen=&lt;br /&gt;
# [[Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Kompetenzprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Anrechnungsstunden - Berechnung]]&lt;br /&gt;
# [[Bewerbungsmöglichkeiten]]&lt;br /&gt;
# [[Fortbildungsmodule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentorinnen=&lt;br /&gt;
# [[Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen]]&lt;br /&gt;
# [[Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte]]&lt;br /&gt;
# [[Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung]]&lt;br /&gt;
# [[Funktion und möglicher Ablauf einer Unterrichtsberatung]]&lt;br /&gt;
# [[Abstimmung zwischen Studienseminar und Ausbildungslehrkräften in Schule]]&lt;br /&gt;
# [[Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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		<updated>2026-07-29T07:45:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Niedersachsen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen im Vorbereitungsdienst am Studienseminar Osnabrück LBS]]&lt;br /&gt;
##[[Definitionsversuch Kompetenzen]]&lt;br /&gt;
##[[Was sind Kompetenzraster?]]&lt;br /&gt;
###[[Kompetenzraster als Orientierung für das Personalisierte Lernen]]&lt;br /&gt;
###[[Welche Niveaustufe streben wir am Ende des Vorbereitungsdienstes an?]]&lt;br /&gt;
###[[Lassen sich anhand der Kompetenzbeschreibungen Noten ablesen?]]&lt;br /&gt;
##[[Mit Kompetenzrastern lehren und lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Seminarlehrpläne]]&lt;br /&gt;
# [[Weisungen für die Staatsprüfung]]&lt;br /&gt;
# [[Schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung Portfolio-Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
# [[Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.]]&lt;br /&gt;
# [[Informationen zum Thema &amp;quot;Plagiate&amp;quot; für Referendar:innen und Quereinsteiger:innen]]&lt;br /&gt;
# [[KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsqualität]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Begriffsbestimmungen_|Begriffsbestimmungen SchuCu-BBS]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Auswahl- und Reduktionsentscheidungen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Grüner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Auswahlentscheidungen nach Speth und Berner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
## [[Didaktische Reduktion nach Lehner]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Medienbildung]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Distanzlernen und Hybridunterricht]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Medienkompetenz ausbilden=&lt;br /&gt;
===Niedersachsen===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''Ziellinie 2030: Medienkompetenz in Niedersachsen ausbilden'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=23895&amp;amp;token=d5295808f3108826881848bb052c49b0262d3554 Medienkompetenz in Niedersachsen: Ziellinie 2030]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== KMK ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handlungsempfehlungen zur KI Nutzung&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf Handlungsempfehlung-KI.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
KMK- Strategie zur digitalen Bildung&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf KMK-Strategie zur digitalen Bildung]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzende Empfehlungen zur Medienbildung&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf Erg. Empfehlungen zur Strategie ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Pädagogische Themen=&lt;br /&gt;
# [[Personalisiertes Lernen]]&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsstörungen]]&lt;br /&gt;
# [[Classroommanagement]]&lt;br /&gt;
# [[Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen]]&lt;br /&gt;
# [[Klassenkonferenzen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hinweise für Fachleitungen=&lt;br /&gt;
# [[Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Kompetenzprofil]]&lt;br /&gt;
# [[Anrechnungsstunden - Berechnung]]&lt;br /&gt;
# [[Bewerbungsmöglichkeiten]]&lt;br /&gt;
# [[Fortbildungsmodule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentorinnen=&lt;br /&gt;
# [[Informationen für Ausbildungslehrer:innen, Mentor:innen]]&lt;br /&gt;
# [[Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte]]&lt;br /&gt;
# [[Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung]]&lt;br /&gt;
# [[Funktion und möglicher Ablauf einer Unterrichtsberatung]]&lt;br /&gt;
# [[Abstimmung zwischen Studienseminar und Ausbildungslehrkräften in Schule]]&lt;br /&gt;
# [[Hinweise für teilnehmende Fachlehrkräfte, Zuhörer und Ausbildungslehrkräfte an der Staatsprüfung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1367</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
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		<updated>2026-07-29T07:42:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Unterrichtsbesuche */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersachsische-schulgesetz-zuletzt-geandert-durch-gesetz-vom-25-juni-2025-nds-gvbl-2025-nr-51-6520.html Niedersächsisches Schulgestz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/mutterschutz Mutterschutz in der Schule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=15220&amp;amp;token=b4c4c7ebb739702b90d9c4e301f113cc1059f2ed Broschüre: Mutterschutz in der Schule |rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Förderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1366</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1366"/>
		<updated>2026-07-29T07:40:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Mutterschutz - Bestimmungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersachsische-schulgesetz-zuletzt-geandert-durch-gesetz-vom-25-juni-2025-nds-gvbl-2025-nr-51-6520.html Niedersächsisches Schulgestz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/mutterschutz Mutterschutz in der Schule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=15220&amp;amp;token=b4c4c7ebb739702b90d9c4e301f113cc1059f2ed Broschüre: Mutterschutz in der Schule |rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1365</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1365"/>
		<updated>2026-07-29T07:40:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Mutterschutz - Bestimmungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersachsische-schulgesetz-zuletzt-geandert-durch-gesetz-vom-25-juni-2025-nds-gvbl-2025-nr-51-6520.html Niedersächsisches Schulgestz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/mutterschutz Mutterschutz in der Schule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=15220&amp;amp;token=b4c4c7ebb739702b90d9c4e301f113cc1059f2ed Broschüre: Mutterschutz in der Schule |rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1364</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1364"/>
		<updated>2026-07-29T07:39:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Mutterschutz - Bestimmungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersachsische-schulgesetz-zuletzt-geandert-durch-gesetz-vom-25-juni-2025-nds-gvbl-2025-nr-51-6520.html Niedersächsisches Schulgestz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/mutterschutz Mutterschutz in der Schule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=15220&amp;amp;token=b4c4c7ebb739702b90d9c4e301f113cc1059f2ed Broschüre: Mutterschutz in der Schule |rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&amp;amp;t=f&amp;amp;f=15220&amp;amp;token=b4c4c7ebb739702b90d9c4e301f113cc1059f2ed Broschüre: Mutterschutz in der Schule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1363</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1363"/>
		<updated>2026-07-29T07:34:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Mutterschutz - Bestimmungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersachsische-schulgesetz-zuletzt-geandert-durch-gesetz-vom-25-juni-2025-nds-gvbl-2025-nr-51-6520.html Niedersächsisches Schulgestz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1362</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1362"/>
		<updated>2026-07-29T07:33:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* aktuelle Erlasse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersachsische-schulgesetz-zuletzt-geandert-durch-gesetz-vom-25-juni-2025-nds-gvbl-2025-nr-51-6520.html Niedersächsisches Schulgestz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1361</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1361"/>
		<updated>2026-07-29T07:32:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* aktuelle Erlasse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1360</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1360"/>
		<updated>2026-07-29T07:31:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* aktuelle Erlasse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1359</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1359"/>
		<updated>2026-07-29T07:30:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* aktuelle Erlasse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1358</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1358"/>
		<updated>2026-07-29T07:30:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* aktuelle Erlasse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm Durchführungsbestimmungen APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1357</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1357"/>
		<updated>2026-07-29T07:28:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* aktuelle Erlasse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Mit_Kompetenzrastern_lehren_und_lernen&amp;diff=1356</id>
		<title>Mit Kompetenzrastern lehren und lernen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Mit_Kompetenzrastern_lehren_und_lernen&amp;diff=1356"/>
		<updated>2026-02-26T10:26:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Um das Personalisierte Lernen dem Lernenden zu ermöglichen oder zu vereinfachen, muss es Instrumente geben, die die Anforderungen an den Lernprozess als auch die Leistung mit Hilfe von Kriterien transparent machen.&lt;br /&gt;
Für die Bediensteten des Studienseminars bedeutet dies konkret, dass sich die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV), wenn sie es noch nicht sein sollten, ihrer Selbstwirksamkeit bewusst werden. Die APVO-Lehr sieht vor, dass sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die fünf verschiedenen Kompetenzbereiche im Laufe des Referendariats erarbeitet hat und demzufolge über Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt, die sie als Lehrkraft im Berufsleben benötigt.&lt;br /&gt;
Die LiV muss die Triage aus Wissen, Können und Wollen entwickelt haben und mit zunehmender Berufserfahrung über ein Spektrum an Handlungswissen verfügen, dass sie befähigt, in unterschiedlichsten Situationen adäquat zu agieren und reagieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hier hinterlegte Datei ist noch in ständiger Bearbeitung und wird sich im Laufe des ersten Jahres nach Beginn des Personalisierten Lernens vervollständigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Erklärungen Kompetenzstufen 231012.pdf|gerahmt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Anleitung_Unterrichtsentwurf_%E2%80%93_Personalisiertes_Lernen.pdf&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Mit_Kompetenzrastern_lehren_und_lernen&amp;diff=1355</id>
		<title>Mit Kompetenzrastern lehren und lernen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Mit_Kompetenzrastern_lehren_und_lernen&amp;diff=1355"/>
		<updated>2026-02-26T10:26:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Um das Personalisierte Lernen dem Lernenden zu ermöglichen oder zu vereinfachen, muss es Instrumente geben, die die Anforderungen an den Lernprozess als auch die Leistung mit Hilfe von Kriterien transparent machen.&lt;br /&gt;
Für die Bediensteten des Studienseminars bedeutet dies konkret, dass sich die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV), wenn sie es noch nicht sein sollten, ihrer Selbstwirksamkeit bewusst werden. Die APVO-Lehr sieht vor, dass sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die fünf verschiedenen Kompetenzbereiche im Laufe des Referendariats erarbeitet hat und demzufolge über Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt, die sie als Lehrkraft im Berufsleben benötigt.&lt;br /&gt;
Die LiV muss die Triage aus Wissen, Können und Wollen entwickelt haben und mit zunehmender Berufserfahrung über ein Spektrum an Handlungswissen verfügen, dass sie befähigt, in unterschiedlichsten Situationen adäquat zu agieren und reagieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hier hinterlegte Datei ist noch in ständiger Bearbeitung und wird sich im Laufe des ersten Jahres nach Beginn des Personalisierten Lernens vervollständigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Erklärungen Kompetenzstufen 231012.pdf|gerahmt]]https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Anleitung_Unterrichtsentwurf_%E2%80%93_Personalisiertes_Lernen.pdf&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Weisungen_f%C3%BCr_die_Staatspr%C3%BCfung&amp;diff=1354</id>
		<title>Weisungen für die Staatsprüfung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Weisungen_f%C3%BCr_die_Staatspr%C3%BCfung&amp;diff=1354"/>
		<updated>2026-02-26T10:21:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Unterrichtsentwurf */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Weisungen für die Staatsprüfungen=&lt;br /&gt;
Rechtsverbindliche Grundlage ist immer die aktuelle Fassung der APVO-Lehr Niedersachsen. Das Wiki dient lediglich zur Information. [https://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO Lehr]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
APVO:&lt;br /&gt;
[http://www.voris.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=LehrVorbDAPV+ND&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true&amp;amp;aiz=true APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr/2018-06-15-handreichung-apvo.pdf Handreichung APVO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ergänzender Erlass:&lt;br /&gt;
[https://wordpress.nibis.de/stslgso/files/Ergänzender-Erlass-VD-SoP-11-2017.pdf Ergänzender-Erlass-VD-SoP-11-2017.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung der Prüfung und Bestimmung der Vorbereitungszeit==&lt;br /&gt;
Die Prüfung wird mit der offiziellen Bekanntgabe des Prüfungstermins durch die Seminarleitung eingeleitet. Ab diesem Zeitpunkt besteht Attestpflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszug aus der APVO § 14 IV:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„(6) 1 Das Thema oder der Themenbereich wird dem Prüfling 15 Tage vor dem Tag des Prüfungsunterrichts mitgeteilt. 2 Ist der Tag vor dem Prüfungsunterricht oder der 15. Tag vor dem Tag des Prüfungsunterrichts ein Sonntag oder Feiertag, so wird der Tag der Mitteilung auf den nächsten davor liegenden Werktag mit Ausnahme des Sonnabends vorverlegt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die herrschende rechtliche Auslegung hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass bei Erkrankungen während dieser Vorbereitungsphase, eine Unterbrechung vorliegt, sodass diese Zeit der Unterbrechung zu einer Verlängerung der Vorbereitungszeit führt. Der ursprünglich geplante Prüfungstermin findet demnach nicht statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Prüfungsteile==&lt;br /&gt;
Die Staatsprüfung besteht aus den Prüfungsteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Prüfungsunterricht in der beruflichen Fachrichtung &lt;br /&gt;
*Prüfungsunterricht im berufsfeldübergreifenden Unterrichtsfach und &lt;br /&gt;
*Mündliche Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prüfung wird grundsätzlich an einem Tag durchgeführt, wenn weder schulorganisatorische noch persönliche Gründe entgegenstehen. Persönliche Gründe können zum Beispiel eine Teilzeitbeschäftigung oder Schwerbehinderung des Prüflings sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Prüfungsausschuss==&lt;br /&gt;
Dem Prüfungsausschuss gehören in der Regel folgende vier Mitglieder an:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ausbildende oder Ausbildender in der beruflichen Fachrichtung&lt;br /&gt;
*Ausbildende oder Ausbildender im berufsfeldübergreifenden Unterrichtsfach&lt;br /&gt;
*Ausbildende oder Ausbildender im pädagogischen Seminar und &lt;br /&gt;
*die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß § 12 Abs. 2 APVO-Lehr gehört die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule dem Prüfungsausschuss an. Grundsätzlich muss diese Funktion persönlich ausgeübt werden. Nur im Verhinderungsfall kann die jeweilige stellvertretende Schulleiterin oder der stellvertretende Schulleiter oder eine Koordinatorin oder ein Koordinator diese Funktion übernehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Prüfungsvorsitz==&lt;br /&gt;
Ein Mitglied des Prüfungsausschusses übernimmt den Prüfungsvorsitz. In der Regel ist dies die Leiterin oder der Leiter des pädagogischen Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Wahrung der Qualität der Prüfungen und der Gleichwertigkeit der Anforderungen und der Bewertungskriterien nehmen in regelmäßigen Abständen die Seminarleitung, eine Dezernentin oder ein Dezernent der Niedersächsischen Landesschulbehörde, eine Referentin oder ein Referent des Niedersächsischen Kultusministeriums oder eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Prüfungsamtes an den Prüfungen teil. Diese oder dieser übernimmt den Vorsitz des Prüfungsausschusses. In diesem Fall umfasst der Prüfungsausschuss dann fünf Mitglieder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das mit dem Vorsitz beauftragte Mitglied eines Prüfungsausschusses trägt nicht nur in der Prüfung selbst, sondern in der gesamten Prüfungsphase eine besondere Verantwortung:  &lt;br /&gt;
*Entscheidung über Maßnahmen bei Verhinderung 	bzw. beim Rücktrittsgesuch des Prüflings,&lt;br /&gt;
*Entscheidung über Maßnahmen bei festgestelltem Täuschungsversuch, &lt;br /&gt;
*Gewährleistung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Prüfung, &lt;br /&gt;
*Entscheidung über Maßnahmen bei kurzfristiger Verhinderung eines Mitglieds des 	Prüfungsausschusses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung der Staatsprüfung==&lt;br /&gt;
===Wichtige Informationen zum Einstieg===&lt;br /&gt;
====Treffpunkt des Prüfungsausschusses====&lt;br /&gt;
Der Prüfungsausschuss trifft sich am Tag der Prüfung ca. 30 Minuten vor der ersten Prüfungsstunde bei der Schulleitung, um bei evtl. auftretenden Problemen rechtzeitig Abhilfe schaffen zu können. Die Prüfungsunterlagen werden von der Leiterin oder dem Leiter des pädagogischen Seminars mitgebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zuhörer====&lt;br /&gt;
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann Zuhörende beim Prüfungsunterricht und bei der anschließenden Besprechung sowie bei der mündlichen Prüfung zulassen. Dies können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst des Studienseminars Osnabrück sein, wenn der Prüfling nicht widerspricht, und andere Personen, an deren Anwesenheit ein dienstliches Interesse besteht. Ausgenommen sind Zuhörende der betreffenden Prüfungsgruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zuhörenden haben rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin – einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen, aus dem u. a. hervorgeht, dass der Prüfling einverstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bei der Notenberatung dürfen diese Zuhörer auf keinen Fall anwesend sein.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Prüfungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Klassen- und Themenwahl====&lt;br /&gt;
Die Prüfungsunterrichte sollen in verschiedenen Stufen und / oder Bildungsgängen berufsbildender Schulen erteilt werden. Mindestens eine Prüfungsstunde findet nach Möglichkeit in der Berufsschule statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schlägt nach der Einleitung der Prüfung die Themen oder die Themenbereiche für den PU I und den PU II vor. Die Fachlehrkraft soll gehört werden. Die oder der jeweilige Ausbildende des fachdidaktischen Seminars bestimmt auf gleichem Formblatt das jeweilige Thema oder den Themenbereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das jeweils festgesetzte Thema oder der Themenbereich für den PU I und den PU II ist 15 Tage vor dem Tag der Staatsprüfung im Sekretariat des Studienseminars einzuholen. Ist der Tag vor dem Prüfungsunterricht oder der 15. Tag vor dem Tag des Prüfungsunterrichts ein Sonntag oder ein Feiertag, so wird der Tag der Mitteilung auf den nächsten davor liegenden Werktag mit Ausnahme des Sonnabends vorverlegt. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hat die termingerechte Bekanntgabe zu bestätigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In begründeten Ausnahmefällen kann das  festgesetzte Thema oder der Themenbereich per Telefon, durch Fernkopie oder E-Mail übermittelt werden; in diesen Fällen ist eine nachträgliche Empfangsbestätigung erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dauer====&lt;br /&gt;
Die Prüfungsunterrichte sind in der beruflichen Fachrichtung und im berufsfeldübergreifenden Unterrichtsfach zu erteilen. Jeder Prüfungsuntericht umfasst eine Unterrichtsstunde. Eine Prüfungsstunde dauert im Regelfall 45 Minuten. Auf Antrag des Prüflings kann eine der beiden Stunden eine Doppelstunde sein. Zwischen der Besprechung und Benotung des PU I und dem Beginn des PU II sollte eine Pause von mindestens 15-30 Minuten liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterrichtsentwurf====&lt;br /&gt;
Für jeden Prüfungsunterricht fertigt der Prüfling einen schriftlichen Entwurf an, der den Vorgaben für einen Gemeinsamen Unterrichtsbesuch entspricht (vgl. Anlage I). Der Unterrichtsentwurf ist den Mitgliedern des Prüfungsausschusses einen Tag vor der Staatsprüfung bis spätestens 12:00 Uhr auszuhändigen. Ist die Staatsprüfung an einem Montag vorgesehen, gilt es den Entwurf entsprechend am davorliegenden Werktag zu übermitteln. Die Abgabe der Entwürfe erfolgt in elektronischer Form an die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Dabei ist zu beachten, dass das Übersenden eines kommentierten Sitzplans der Lerngruppe, der personenbezogene Daten aufweist, in elektronischer Form lediglich dann zulässig ist, wenn die Datei nur über ein Passwort geöffnet werden kann. Darüber hinaus müssen zwei Ausgaben des Prüfungsentwurfes inkl. der unterschriebenen Versicherung (s. u.) vor Beginn der Prüfung dem Prüfungsvorsitzenden zur Verfügung gestellt werden.&lt;br /&gt;
Ausnahmen dieser Regel sind krankheitsbedingte Verschiebungen des Prüfungsunterrichts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Unterrichtsplanungen in denen Personalisiertes Lernen umgesetzt wird, gibt es mit Blick auf die zu formulierenden Kompetenzen Änderungen, die aus der Anleitung zum personalisierten Lernen entnommen werden können.&lt;br /&gt;
[[Datei:Anleitung Unterrichtsentwurf – Personalisiertes Lernen.pdf|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung====&lt;br /&gt;
Folgende '''dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung''' ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]).&lt;br /&gt;
''Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“&lt;br /&gt;
 (Datum)                                      (Unterschrift)''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung====&lt;br /&gt;
Beim Betreten des Klassenraumes muss die Prüfungskommission vollständig anwesend sein. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses fragt den Prüfling, ob er gesund ist. Der gesamte Prüfungsausschuss und alle Zuhörenden sitzen während des Unterrichts grundsätzlich hinter der Lerngruppe. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie die Zuhörenden sollen während des Unterrichts keine Gespräche führen und sich wertneutral verhalten. Weder bei dem Prüfungsunterricht noch während der Nachbesprechung dürfen von den teilnehmenden Fachlehrkräften oder zuhörenden Studienreferendaren Aufzeichnungen gemacht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses hält die Uhrzeiten der Unterrichtsphasen im Unterrichtsentwurf fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Beendigung der Prüfungsstunde soll dem Prüfling 15 Minuten Vorbereitungszeit für die Selbstreflexion gegeben werden. Die Prüflinge dürfen ihre Notizen zur Unterrichtsreflexion benutzen und müssen diese anschließend abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachbesprechung====&lt;br /&gt;
'''Die Nachbesprechung muss nach jedem Prüfungsunterricht in Anwesenheit des Prüflings stattfinden.'''&lt;br /&gt;
Die Besprechung beginnt mit der Reflexion des Prüflings. Diese Reflexion soll nicht mehr als 10 Minuten betragen. Unterlagen, die vor der Durchführung des Prüfungsunterrichtes vorbereitet worden sind, dürfen nicht zum Gegenstand der Reflexion gemacht werden. Wenn der Prüfungsunterricht im Rahmen des betreuten Unterrichts erfolgt, wird danach die betreute Fachlehrkraft zum Leistungsstand und zum Verhalten der Klasse gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als erstes Mitglied des Prüfungsausschusses äußert sich die für das Prüfungsfach zuständige Fachleitung zu den Vorzügen und Mängeln des Prüfungsunterrichts. Die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses äußern sich anschließend ergänzend dazu: zunächst die andere Fachleitung, dann die Schulleiterin oder der Schulleiter und schließlich die Leitung des pädagogischen Seminars. Besteht der Prüfungsausschuss aus fünf Mitgliedern, äußert sich die oder der Vorsitzende abschließend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ende der Besprechung ist dem Prüfling nochmals Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme zu geben.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das Protokoll über die Reflexion und über die aufgezeigten Vorzüge und Mängel führt die oder der jeweils nicht für die berufliche Fachrichtung oder das berufsfeldübergreifende Unterrichtsfach verantwortliche Ausbildende. Zuvor angefertigte schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf gehören nicht zum Protokoll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Notenberatung====&lt;br /&gt;
Nach der Nachbesprechung berät der Prüfungsausschuss in Abwesenheit des Prüflings sowie aller Zuhörenden über die Note. Bei der Bewertung sind sämtliche prüfungsrelevante Einzelleistungen nach ihrer Bedeutung zu gewichten. Der Schwerpunkt der Gewichtung liegt dabei auf dem '''durchgeführten Unterricht'''. Auch der Entwurf und die Reflexion des Prüflings sind mit in die Bewertung einzubeziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für das Fach zuständige Ausbildende für den Prüfungsunterricht schlägt eine Note vor. Die Prüfungsleistung wird nach der Beratung im Prüfungsausschuss von jedem seiner Mitglieder mit der Note „sehr gut=1“, „gut=2“, „befriedigend=3“, „ausreichend=4“, „mangelhaft=5“ oder „ungenügend=6“ bewertet. Aus den Einzelnoten ermittelt das vorsitzende Mitglied die Note für den Prüfungsunterricht. Ergeben sich Dezimalstellen, so ist nur die erste Dezimalstelle zu berücksichtigen. Es wird nicht gerundet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Begründung der Note ist eine auf die Prüfungsstunde bezogene Aussage im Protokoll zu erfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Bekanntgabe der Note====&lt;br /&gt;
Auf Verlangen des Prüflings hat das vorsitzende Mitglied dem Prüfling nach der Notenberatung die Note mitzuteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mündliche Prüfung===&lt;br /&gt;
====Themenwahl====&lt;br /&gt;
Nach der Einleitung der Prüfung benennt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst aus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*dem Bereich der Pädagogik, &lt;br /&gt;
*der Didaktik und Methodik der Fächer und Lernfelder der beruflichen Fachrichtung und &lt;br /&gt;
*der Didaktik und Methodik des berufsfeldübergreifenden Unterrichtsfachs &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
je ein Themengebiet, mit denen sie sich im Rahmen der Ausbildung besonders beschäftigt hat und reicht dieses Formblatt im Sekretariat des Studienseminars ein. Diese Themengebiete sind Ausgangspunkt für das jeweilige Prüfungsgespräch (ca. 5 Minuten), das sich dann weiteren Fragestellungen aus der gesamten Ausbildung zuwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vorbereitungsphase====&lt;br /&gt;
Der Prüfling hat nach dem PU II ein Anrecht auf eine Pause von 30 bis 60 Minuten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Pause legt das vorsitzende Mitglied mit dem Prüfungsausschuss den Ablauf der mündlichen Prüfung und die Protokollführung fest. Dem Prüfling ist zur Bearbeitung der drei Aufgaben (PS, FR und UF) eine Vorbereitungszeit (höchstens 20 Minuten) einzuräumen. Die Vorbereitungszeit findet unter Aufsicht statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Notenberatung für die mündliche Prüfung====&lt;br /&gt;
In der Nachbesprechung der mündlichen Prüfung erteilt jedes Mitglied des Prüfungsausschusses eine ganze Note für die gesamte mündliche Prüfung. Aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt das vorsitzende Mitglied die Note der mündlichen Prüfung. Die Berechnung erfolgt bis auf eine Stelle nach dem Komma. Es wird nicht gerundet.&lt;br /&gt;
[[Datei:20 Anlage XI Bewertung der mündlichen Prüfung.pdf|gerahmt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mündliche Prüfung.png|rahmenlos|Bewertungsschema mündliche Prüfung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesamtnote==&lt;br /&gt;
===Ermittlung der Gesamtnote===&lt;br /&gt;
Nach der Festlegung der Note für die mündliche Prüfung erfolgt die Festsetzung der Gesamtnote unter Berücksichtigung der Ausbildungsnote, der Note für den Prüfungsunterricht I, der Note für den Prüfungsunterricht II und der Note für die mündliche Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Gewichtung der Gesamtnote.png|gerahmt:links]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bekanntgabe der Gesamtnote===&lt;br /&gt;
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses teilt am Ende der Prüfung dem Prüfling die Noten der Prüfungsteile, die Prüfungsnote und die Gesamtnote mit. Die Noten sind kurz zu erläutern und zu begründen. Ergänzungen zur Erläuterung können vom Prüfling nur sofort verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Noten immer nur vom vorsitzenden Mitglied erläutert werden. Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses haben demgemäß keine Pflicht und auch kein Recht über Benotungen und Beratungen des Ausschusses Auskunft zu geben.&lt;br /&gt;
Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt bis auf eine Stelle nach dem Komma; es wird nicht gerundet. &lt;br /&gt;
Die Staatsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote und die Prüfungsnote mindestens „ausreichend (4)“ lauten. Andernfalls ist die Staatsprüfung nicht bestanden. Sie ist auch nicht bestanden, wenn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ein Prüfungsteil mit der Note „ungenügend (6)“,&lt;br /&gt;
* zwei Prüfungsteile mit der Note „mangelhaft (5)“ oder&lt;br /&gt;
* ein Prüfungsteil mit der Note „mangelhaft (5)“ und ein anderer Prüfungsteil nicht mindestens mit der Note „befriedigend (3)“ bewertet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prüfung wird nicht fortgesetzt, wenn sie nicht mehr bestanden werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Abschluss der Prüfung erhält der Prüfling ein vorläufiges Zeugnis über das Gesamtergebnis ausgehändigt, das für Bewerbungen verwendet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ergänzende Informationen für die Staatsprüfung==&lt;br /&gt;
===Rücktritt von der Prüfung (§18 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Tritt der Prüfling ohne Genehmigung des Prüfungsamtes von einem Prüfungsteil zurück, erhält er für diesen Prüfungsteil die Note „ungenügend“; tritt er ohne Genehmigung von der gesamten Prüfung zurück, so ist die Prüfung nicht bestanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Genehmigt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Rücktritt, gilt die Prüfung oder der Prüfungsteil als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn der Prüfling die Prüfung oder den Prüfungsteil wegen Krankheit nicht ablegen kann. Die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden (die Kosten hat der Prüfling zu tragen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen bei Verhinderung eines Prüfungsausschussmitgliedes===&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter ist im Fall der Verhinderung des vorsitzenden Mitglieds vom Prüfungsausschuss sofort zu benachrichtigen. Auf dessen Vorschlag entscheidet dieser über den Prüfungsvorsitz oder über die Verlegung der Prüfung. Sollte ein anderes Mitglied des Prüfungsausschuss zu Beginn des Prüfungsunterrichts nicht anwesend sein, entscheidet der Prüfungsausschuss über mögliche Optionen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Spätere Durchführung der beiden Stunden am Prüfungstag. &lt;br /&gt;
*Hinzuziehen einer Fachleitung, die auch aus einem anderen Studienseminar stammen kann. &lt;br /&gt;
*Verlegung der gesamten Prüfung auf einen anderen Termin. (Problem: Bei längerem zeitlichen Abstand müssen neue Themen vergeben werden.) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgänge sind unbedingt in der Prüfungsakte zu dokumentieren. Die Prüfungsbehörde ist auf jeden Fall zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verhinderung, Versäumnis===&lt;br /&gt;
Ist der Prüfling durch Krankheit oder einen sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Grund an der Ablegung der Prüfung oder Erbringung eines Prüfungsteils gehindert, so hat er dies unverzüglich dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen und dies bei Erkrankung durch ein ärztliches Zeugnis, im Übrigen in sonst geeigneter Weise unverzüglich nachzuweisen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ist der Prüfling gehindert einen Prüfungsteil zu erbringen, so gelten die bis dahin abgeschlossenen Prüfungsteile als abgelegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Vorliegen eines Grundes wird der Prüfungsteil oder die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Täuschung oder Ordnungsverstoß===&lt;br /&gt;
Wenn zu einem Prüfungsunterricht ein schriftlicher Entwurf nicht vorliegt oder wenn nachgewiesen ist, dass Teile aus einer nicht angegebenen Quelle abgeschrieben worden sind, ist der Entwurf im Regelfall mit „ungenügend“ zu bewerten. Ob im Falle eines Plagiats der Prüfungsunterricht dennoch durchzuführen ist oder andere Maßnahmen zu ergreifen sind, hängt vom Inhalt und Umfang der Täuschung ab. Die Entscheidung trifft das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wiederholung der Staatsprüfung (§22 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, darf er sie einmal wiederholen. Prüfungsteile, die mit mindestens „ausreichend (4)“ bewertet worden sind, werden auf die Wiederholungsprüfung angerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prüfungsbehörde bestimmt auf Vorschlag des Prüfungsausschusses den Zeitpunkt für die Wiederholung der Prüfung, der nicht später als drei Monate nach der nicht bestandenen Prüfung liegen soll. Die Prüfung bleibt eingeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wiederholungsprüfung wird nicht fortgesetzt, wenn sie nicht mehr bestanden werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einsichtnahme in die Prüfungsakte (§23 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Der Prüfling hat das Recht, innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses seine Prüfungsakte einzusehen. Die Einsichtnahme erfolgt unter Aufsicht während der Dienststunden im Seminar. Es ist notwendig, dass das Datum, der Ort der Prüfung und die sonstigen Personaldaten ge-nau angegeben werden. Der Prüfling ist berechtigt, Kopien aus der Ausbildungsakte und der Prüfungs-akte zu fertigen. Dies ist aktenkundig zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veröffentlichung von Beurteilungen und Noten===&lt;br /&gt;
Prüfungsnoten und Beurteilungen des Prüflings sind Bestandteil der Prüfungsakten. Aus diesem Grunde dürfen diese individuellen Noten und Beurteilungen von den LiV weder veröffentlicht noch zitiert werden (Urheberrecht). Prüfungsausschüsse stellen die Endnoten gemeinsam fest und tragen sie auch gemeinsam. Einzelnoten werden nicht bekanntgegeben!&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Anleitung_Unterrichtsentwurf_%E2%80%93_Personalisiertes_Lernen.pdf&amp;diff=1353</id>
		<title>Datei:Anleitung Unterrichtsentwurf – Personalisiertes Lernen.pdf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Anleitung_Unterrichtsentwurf_%E2%80%93_Personalisiertes_Lernen.pdf&amp;diff=1353"/>
		<updated>2026-02-26T10:20:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Anleitung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1352</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1352"/>
		<updated>2026-02-11T12:58:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Unterrichtsbesuche */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* '''Formular zur Einwilligung von Videografien''' im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1351</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1351"/>
		<updated>2026-02-11T12:55:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Unterrichtsbesuche */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
* Formular zur Einwilligung von Videografien im BBS Schulunterricht ist hier: [https://cloudfiles.studienseminare-os.de/s/Z6zLsDApKbWXCek Formular zur Einwilligung von Videografien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1350</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1350"/>
		<updated>2026-01-22T15:21:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Organisationsrahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV muss min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1349</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
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		<updated>2026-01-22T15:20:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Organisationsrahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV sollte min. an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1348</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1348"/>
		<updated>2026-01-22T13:13:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Organisationsrahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Die kollegialen Unterrichtsbesuche finden ohne Fachleitungen statt. Voraussetzung ist, dass möglichst '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. In Sonderfällen darf auch eine Kollege / eine Kollegin aus der eigenen Schule teilnehmen, allerdings sollte die Teilnahme von Mentor.innen im Sinne der unbewertenden Rückmeldung vermieden werden. Von den drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV sollte an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1347</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1347"/>
		<updated>2026-01-22T13:09:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Organisationsrahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie dürfen die kollegialen Unterrichtsbesuche ohne Fachleitungen durchführen. Voraussetzung ist, dass '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. Von diesen drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV sollte an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1346</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1346"/>
		<updated>2026-01-22T13:09:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Organisationsrahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des zwölften Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie dürfen die kollegialen Unterrichtsbesuche ohne Fachleitungen durchführen. Voraussetzung ist, dass '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. Von diesen drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede LiV sollte an drei kollegialen Unterrichtsbesuchen teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1345</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1345"/>
		<updated>2025-11-11T13:32:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Unterrichtsbesuche */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm APVO-Lehr]&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Genehmigung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachleitung des pädagogischen Seminars besucht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt viermal. Zweimal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zweimal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle). Die Fachleitungen des Unterrichtsfachs  resp. der beruflichen Fachrichtung besuchen die LiV darüber hinaus noch zweimal (siehe nachfolgende Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 2&lt;br /&gt;
| die Fachleitung im UF oder FR besucht die LiV alleine&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/FR mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von Referendar.innen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Videografie &lt;br /&gt;
| je 1 eUB &lt;br /&gt;
|die LiV vereinbart einen Nachbesprechungstermin zu einer oder zwei Realsituationen, die sich aus dem UB ergeben haben, mit der jeweiligen Fachleitung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt viermal. &lt;br /&gt;
* Während von den vier Besichtigungen zwei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
* Ein Unterrichtsbesuch pro Fach sollte durch eine Videografie ersetzt werden. Hinweise zur Videografie finden Sie hier: [https://www.thinglink.com/scene/1942283061399912934 Konzept zur Föderung der Reflexionskompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je vier Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des zwölften Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie dürfen die kollegialen Unterrichtsbesuche ohne Fachleitungen durchführen. Voraussetzung ist, dass '''min. drei Teilnehmende''' aus dem Kreis der LiV am Unterricht teilnehmen. Von diesen drei Teilnehmenden '''muss''' mindestens eine LiV aus dem gezeigten Unterrichtsfach / aus der gezeigten beruflichen Fachrichtung kommen.  &lt;br /&gt;
=====Dokumentation eines kUB=====&lt;br /&gt;
Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie zur Dokumentation des kUB die entsprechende Vorlage aus dem Download-Bereich ([https://www.studienseminar-os.de/downloads/ KUB-Vorlage Dokumentation]). Im Rahmen der Dokumentation können die wesentlichen Inhalte als Foto abgebildet werden. Es ist gemeinsam eine Zielvereinbarung mit dem LiV zu vereinbaren, die wiederum in dem Dokument zur Dokumentation der Ausbildung aufgenommen wird. &lt;br /&gt;
Eine darüberhinausgehende Dokumentation (z.B. in Form von zusätzlichen Mitschriften/Reflexionen etc. erfolgt nicht) und es werden keine weiteren Inhalte aus der kollegialen Beratung an die Fachleitungen zurückgemeldet.&lt;br /&gt;
Der Organisationsrahmen sowie die Durchführung der Beratung orientiert sich an der aspektorientierten Beratung (siehe [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung|wiki.studienseminar Unterrichtsnachbesprechung]]).&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachleitungen erhalten auch fristgerecht die schriftlichen Unterrichtsplanungen. Für die Nachbesprechung nutzen Sie bitte das digital zur Verfügung stehenden Material oder holen Sie sich eine Nachbesprechungsdose bei Frau Böhning ab.&lt;br /&gt;
Eine Anmeldung von / Freistellung für kollegiale Unterrichtsbesuche erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
Hinweis: Es ist nicht möglich, dass kollegiale Unterrichtsbesuche des Unterrichtsfachs/der beruflichen Fachrichtung im Rahmen von Zusatzqualifikationen etc. absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen. Im Anhang meines Unterrichtsentwurfs habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit&lt;br /&gt;
Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass '''für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden''' (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1344</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1344"/>
		<updated>2025-09-17T09:59:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Merkmale für die Nutzung von KI-Tools */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ, sowie an der  Leitlinie Schulisches Curriculum berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) 2024 (siehe nachfolgenden Link).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://openelec.moodle-nds.de/course/view.php?id=336&amp;amp;section=2 Leitlinie Schulisches Curriculum BBS 2024]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
===Präambel===&lt;br /&gt;
Die Mitglieder des Studienseminars Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nutzen die&lt;br /&gt;
Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz. Dabei verpflichtet sich jedes Seminarmitglied notwendige An-&lt;br /&gt;
forderungen an den Umgang mit KI zu berücksichtigen!&lt;br /&gt;
In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Technologien aus unserem&lt;br /&gt;
Alltag nicht mehr wegzudenken. An unserem Studienseminar erkennen wir die vielfältigen Möglichkeiten,&lt;br /&gt;
die KI-Tools bieten, um das Lernen und Lehren zu bereichern.&lt;br /&gt;
Diese Technologien können dazu beitragen, den Bildungsprozess zu individualisieren, kreative Lösungen&lt;br /&gt;
zu fördern und den Zugang zu Informationen zu erleichtern.&lt;br /&gt;
Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Nutzung von KI verantwortungsbewusst und&lt;br /&gt;
kritisch erfolgt. Die Integration von KI in den Bildungsalltag bringt nicht nur Chancen, sondern auch Her-&lt;br /&gt;
ausforderungen mit sich. Daher möchten wir alle Mitglieder unserer Seminargemeinschaft – Referenda-&lt;br /&gt;
rinnen und Referendare sowie Ausbildende – dazu ermutigen, sich aktiv mit den Möglichkeiten und Gren-&lt;br /&gt;
zen dieser Technologien auseinanderzusetzen.&lt;br /&gt;
Die folgenden Merkmale beschreiben die Anforderungen an die Nutzung von KI-Tools und sollen dazu&lt;br /&gt;
beitragen, ein respektvolles, kreatives und verantwortungsvolles Lernumfeld zu schaffen, in dem die Vor-&lt;br /&gt;
teile der KI optimal genutzt werden können. Sie sind demnach Richtlinie und Verhaltenskodex in einem:&lt;br /&gt;
==Merkmale für die Nutzung von KI-Tools==&lt;br /&gt;
*Transparenz&lt;br /&gt;
Alle Nutzerinnen und Nutzer müssen offenlegen, wenn sie KI-Tools zur Unterstützung ihrer Arbeit oder beim Lernen verwenden. Dies fördert ein ehrliches und offenen Lernumfeld. Die Regelungen zur Kennzeichnung des Einsatzes von KI sind verbindlich zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verantwortung&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Nutzung von KI-Tools liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern. Sie müssen sicherstellen, dass die verwendeten Tools ethisch und rechtlich einwandfrei sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Datenschutz&lt;br /&gt;
Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. KI-Tools dürfen keine sensiblen Informationen ohne Zustimmung der Betroffenen speichern oder verarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Qualitätsbewusstsein&lt;br /&gt;
Nutzerinnen und Nutzer sollen die Qualität der von KI-Tools bereitgestellten Informationen kritisch hinterfragen. Es ist wichtig, die Ergebnisse zu überprüfen und nicht blind zu vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kreativität und Originalität&lt;br /&gt;
Die Nutzung von KI-Tools sollte die eigene Kreativität und Originalität unterstützen, nicht '''ersetzen'''.Referendarinnen und Referendare sowie Ausbildende sollten ermutigt werden, ihre individuellen Ideen und Perspektiven einzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kollaboration&lt;br /&gt;
Die Nutzung von KI-Tools sollte die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Lernenden und Lehrenden fördern. Gemeinsame Projekte und Diskussionen sollten angeregt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Fortbildung&lt;br /&gt;
Regelmäßige Schulungen und Workshops zu verantwortungsvollen Nutzung von KI-Tools dienen dem Zweck, alle Mitglieder der Seminargemeinschaft auf dem neuesten Stand zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ethik und Werte&lt;br /&gt;
Die Nutzung von KI-Tools muss im Einklang mit den ethischen Werten des Seminars stehen. Die Nutzerinnen und Nutzer sollten sich der Auswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Zugänglichkeit&lt;br /&gt;
KI-Tools sollten für alle Referendarinnen und Referendare sowie Ausbildende zugänglich sein, um Chancengleichheit beim Lehren und Lernen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Feedback und Reflexion&lt;br /&gt;
Nutzerinnen und Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Feedback zu geben und ihre Erfahrungen mit KI-Tools zu reflektieren. Dies kann zur Verbesserung der Nutzung und der Tools selbst beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kennzeichnungspflicht bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz===&lt;br /&gt;
*Die entsprechenden Stellen sind, wie bei anderen Quellen, als wörtliche oder sinngemäße Übernahme deutlich zu kennzeichnen.&lt;br /&gt;
*Am Ende des durch KI-gestützten Textteils bzw. Materials ist eine Fußnote mit konkreten Daten zum KI-Einsatz einzufügen. Sind mehrere Abschnitte mit Hilfe von generativer KI erstellt worden, sind die Angaben an den jeweiligen Stellen entsprechend zu vermerken.&lt;br /&gt;
*Form der Datenangaben zum KI-Einsatz bzw. Zitierweise:&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
„Bei Herstellung des Textes (bzw. des Bildes, des Programmiercodes etc.)&lt;br /&gt;
wurde X (= Name des KI-gestützten Werkzeugs, Version, Anbieter, URL) eingesetzt. Mit folgenden Prompts (=Anweisung oder Fragen an die KI) habe ich die KI gesteuert:&lt;br /&gt;
##___________________, &amp;lt;Datum&amp;gt;&lt;br /&gt;
##___________________, &amp;lt;Datum&amp;gt;“&lt;br /&gt;
##Die durch die KI generierten Ergebnisse (Prompt-Dialog mit der KI = KI-generierter Ursprungstext) sind ausgedruckt dem Anhang der schriftlichen Arbeit bzw. des Unterrichtsentwurfs beizufügen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Angaben zur Erstellung der Präambel und Richtlinien zur Nutzung von KI''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Aussagen sind mit folgenden KI generiert worden: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*GPT-4o-mini&lt;br /&gt;
*fobizz-tools&lt;br /&gt;
*tools.fobizz.com/ai/chats&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit folgenden Prompts ist die KI gesteuert worden:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
▪ Ich bin Schulleiter einer berufsbildenden Schule und möchte für die Schulgemeinschaft Merkmale nennen, die für&lt;br /&gt;
alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrerinnen und Lehrer gelten sollen. Diese Merkmale beschreiben die An-&lt;br /&gt;
forderungen an die Nutzung von KI Tools. (23.09.2024)&lt;br /&gt;
▪ Vielen Dank. Deine Hinweise sind sehr hilfreich. Bitte ergänze deine Ausführungen um eine Einleitung, die den&lt;br /&gt;
Lesern verdeutlicht, dass die Nutzung von KI begrüßt wird, dass aber der kritische Umgang damit notwendig ist.&lt;br /&gt;
(23.09.2024)&lt;br /&gt;
▪ Noch einmal vielen Dank. Bitte ersetze in der Einleitung und in den Merkmalen die Begriffe Lehrerin und Lehrer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1343</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1343"/>
		<updated>2025-09-17T09:58:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ, sowie an der  Leitlinie Schulisches Curriculum berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) 2024 (siehe nachfolgenden Link).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://openelec.moodle-nds.de/course/view.php?id=336&amp;amp;section=2 Leitlinie Schulisches Curriculum BBS 2024]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
===Präambel===&lt;br /&gt;
Die Mitglieder des Studienseminars Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nutzen die&lt;br /&gt;
Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz. Dabei verpflichtet sich jedes Seminarmitglied notwendige An-&lt;br /&gt;
forderungen an den Umgang mit KI zu berücksichtigen!&lt;br /&gt;
In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Technologien aus unserem&lt;br /&gt;
Alltag nicht mehr wegzudenken. An unserem Studienseminar erkennen wir die vielfältigen Möglichkeiten,&lt;br /&gt;
die KI-Tools bieten, um das Lernen und Lehren zu bereichern.&lt;br /&gt;
Diese Technologien können dazu beitragen, den Bildungsprozess zu individualisieren, kreative Lösungen&lt;br /&gt;
zu fördern und den Zugang zu Informationen zu erleichtern.&lt;br /&gt;
Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Nutzung von KI verantwortungsbewusst und&lt;br /&gt;
kritisch erfolgt. Die Integration von KI in den Bildungsalltag bringt nicht nur Chancen, sondern auch Her-&lt;br /&gt;
ausforderungen mit sich. Daher möchten wir alle Mitglieder unserer Seminargemeinschaft – Referenda-&lt;br /&gt;
rinnen und Referendare sowie Ausbildende – dazu ermutigen, sich aktiv mit den Möglichkeiten und Gren-&lt;br /&gt;
zen dieser Technologien auseinanderzusetzen.&lt;br /&gt;
Die folgenden Merkmale beschreiben die Anforderungen an die Nutzung von KI-Tools und sollen dazu&lt;br /&gt;
beitragen, ein respektvolles, kreatives und verantwortungsvolles Lernumfeld zu schaffen, in dem die Vor-&lt;br /&gt;
teile der KI optimal genutzt werden können. Sie sind demnach Richtlinie und Verhaltenskodex in einem:&lt;br /&gt;
==Merkmale für die Nutzung von KI-Tools==&lt;br /&gt;
*Transparenz&lt;br /&gt;
Alle Nutzerinnen und Nutzer müssen offenlegen, wenn sie KI-Tools zur Unterstützung ihrer Arbeit oder beim Lernen verwenden. Dies fördert ein ehrliches und offenen Lernumfeld. Die Regelungen zur Kennzeichnung des Einsatzes von KI sind verbindlich zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verantwortung&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Nutzung von KI-Tools liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern. Sie müssen sicherstellen, dass die verwendeten Tools ethisch und rechtlich einwandfrei sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Datenschutz&lt;br /&gt;
Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. KI-Tools dürfen keine sensiblen Informationen ohne Zustimmung der Betroffenen speichern oder verarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Qualitätsbewusstsein&lt;br /&gt;
Nutzerinnen und Nutzer sollen die Qualität der von KI-Tools bereitgestellten Informationen kritisch hinterfragen. Es ist wichtig, die Ergebnisse zu überprüfen und nicht blind zu vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kreativität und Originalität&lt;br /&gt;
Die Nutzung von KI-Tools sollte die eigene Kreativität und Originalität unterstützen, nicht '''ersetzen'''.Referendarinnen und Referendare sowie Ausbildende sollten ermutigt werden, ihre individuellen Ideen und Perspektiven einzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kollaboration&lt;br /&gt;
Die Nutzung von KI-Tools sollte die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Lernenden und Lehrenden fördern. Gemeinsame Projekte und Diskussionen sollten angeregt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Fortbildung&lt;br /&gt;
Regelmäßige Schulungen und Workshops zu verantwortungsvollen Nutzung von KI-Tools dienen dem Zweck, alle Mitglieder der Seminargemeinschaft auf dem neuesten Stand zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ethik und Werte&lt;br /&gt;
Die Nutzung von KI-Tools muss im Einklang mit den ethischen Werten des Seminars stehen. Die Nutzerinnen und Nutzer sollten sich der Auswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Zugänglichkeit&lt;br /&gt;
KI-Tools sollten für alle Referendarinnen und Referendare sowie Ausbildende zugänglich sein, um Chancengleichheit beim Lehren und Lernen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Feedback und Reflexion&lt;br /&gt;
Nutzerinnen und Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Feedback zu geben und ihre Erfahrungen mit KI-Tools zu reflektieren. Dies kann zur Verbesserung der Nutzung und der Tools selbst beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kennzeichnungspflicht bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz===&lt;br /&gt;
*Die entsprechenden Stellen sind, wie bei anderen Quellen, als wörtliche oder sinngemäße Übernahme deutlich zu kennzeichnen.&lt;br /&gt;
*Am Ende des durch KI-gestützten Textteils bzw. Materials ist eine Fußnote mit konkreten Daten zum KI-Einsatz einzufügen. Sind mehrere Abschnitte mit Hilfe von generativer KI erstellt worden, sind die Angaben an den jeweiligen Stellen entsprechend zu vermerken.&lt;br /&gt;
*Form der Datenangaben zum KI-Einsatz bzw. Zitierweise:&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
„Bei Herstellung des Textes (bzw. des Bildes, des Programmiercodes etc.)&lt;br /&gt;
wurde X (= Name des KI-gestützten Werkzeugs, Version, Anbieter, URL) eingesetzt. Mit folgenden Prompts (=Anweisung oder Fragen an die KI) habe ich die KI gesteuert:&lt;br /&gt;
##___________________, &amp;lt;Datum&amp;gt;&lt;br /&gt;
##___________________, &amp;lt;Datum&amp;gt;“&lt;br /&gt;
##Die durch die KI generierten Ergebnisse (Prompt-Dialog mit der KI = KI-generierter Ursprungstext) sind ausgedruckt dem Anhang der schriftlichen Arbeit bzw. des Unterrichtsentwurfs beizufügen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Angaben zur Erstellung der Präambel und Richtlinien zur Nutzung von KI''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Aussagen sind mit folgenden KI generiert worden: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*GPT-4o-mini&lt;br /&gt;
*fobizz-tools&lt;br /&gt;
*tools.fobizz.com/ai/chats&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit folgenden Prompts ist die KI gesteuert worden:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
▪ Ich bin Schulleiter einer berufsbildenden Schule und möchte für die Schulgemeinschaft Merkmale nennen, die für&lt;br /&gt;
alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrerinnen und Lehrer gelten sollen. Diese Merkmale beschreiben die An-&lt;br /&gt;
forderungen an die Nutzung von KI Tools. (23.09.2024)&lt;br /&gt;
▪ Vielen Dank. Deine Hinweise sind sehr hilfreich. Bitte ergänze deine Ausführungen um eine Einleitung, die den&lt;br /&gt;
Lesern verdeutlicht, dass die Nutzung von KI begrüßt wird, dass aber der kritische Umgang damit notwendig ist.&lt;br /&gt;
(23.09.2024)&lt;br /&gt;
▪ Noch einmal vielen Dank. Bitte ersetze in der Einleitung und in den Merkmalen die Begriffe Lehrerin und Lehrer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=KI-Nutzung_im_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1342</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1342"/>
		<updated>2025-09-17T09:55:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ, sowie an der  Leitlinie Schulisches Curriculum berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) 2024 (siehe nachfolgenden Link).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://openelec.moodle-nds.de/course/view.php?id=336&amp;amp;section=2 Leitlinie Schulisches Curriculum BBS 2024]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=KI-Nutzung_im_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1341</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1341"/>
		<updated>2025-09-17T09:54:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ, sowie an der  Leitlinie Schulisches Curriculum berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) 2024 (siehe nachfolgenden Link).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://Leitlinie%20Schulisches%20Curriculum%20berufsbildende%20Schulen%20(SchuCu-BBS)%202024 Leitlinie Schulisches Curriculum 2025]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=KI-Nutzung_im_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1340</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1340"/>
		<updated>2025-09-17T09:51:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ, sowie an der  Leitlinie Schulisches Curriculum berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) 2024 (siehe nachfolgenden Link).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://openelec.moodle-nds.de/course/view.php?id=336&amp;amp;section=2]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=KI-Nutzung_im_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1339</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1339"/>
		<updated>2025-06-18T10:17:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: /* Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php Leitlinie SchuCu-BBS ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=KI-Nutzung_im_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1338</id>
		<title>Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_f%C3%BCr_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf&amp;diff=1338"/>
		<updated>2025-06-18T10:16:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Handlungsschema für den Unterrichtsentwurf (GUB und PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erläuterungen /Vorgaben für Gast-Referendarinnen und - referendare==&lt;br /&gt;
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die als Hauptseminar Osnabrück (PS bei uns!) haben, gelten immer die Vorgaben unseres Studienseminars, auch wenn die Ausbildung des Unterrichtsfachs oder der beruflichen Fachrichtung an einem anderen  Studienseminar erfolgt.&lt;br /&gt;
Umgekehrt verhält es sich entsprechend; d.h. ein Gastreferendar /in schreibt die Entwürfe nach den Vorgaben des eigenen Studienseminars. Unsere Fachleitungen müssen dann nach den Vorgaben des Hauptseminars des Gastes bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen basieren auf den Begrifflichkeiten der KMK sowie des DQR, insbesondere des Glossars des NLQ. Bei Systematisierungen orientieren wir uns an dem Glossar des NLQ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php Leitlinie SchuCu-BBS ]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für den handlungsorientierten Unterricht sind '''komplexe''' Aufgaben oder Problemstellungen, welche die Voraussetzungen der Schüler*innen mit ihren Erfahrungen und Interessen berücksichtigen und damit die Motivation zur Problembearbeitung und -lösung fördern. Hinweise zur sonderpädagogischen Konzeption sind ggf. entsprechend zu berücksichtigen (z. B. Angaben zu ausgewiesenen Konzepten der Schule, langfristige Ziele, Schüler*inneneinzelbeschreibungen und individueller Förderbedarf).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Der Unterrichtsentwurf.pdf|mini|Anleitung für den gemeinsamen Unterrichtsbesuch]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=1. Analyse des Bedingungsfeldes=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Voraussetzungen der Zielgruppe, die für eine lernwirksame Gestaltung der zu planenden Stunde von Bedeutung sind, werden ermittelt. Ziel ist die Gewährleistung einer Planung, die einen möglichst exakt auf die ermittelten Gegebenheiten der Zielgruppe abgestimmten und somit lernwirksamen Unterricht ermöglicht. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Daten zur Klassen- und Schüler*innensituation==&lt;br /&gt;
Angaben zur Schulform respektive zum Bildungsgang, zum Ausbildungsberuf, zur Branchenzugehörigkeit, zur Zusammensetzung der Klasse bzgl. Alter, Geschlecht, ggf. das Sprachniveau und kulturelle Hintergründe sowie Schulabschlüsse nach Vorgabe der landesweit einheitlichen Statistikangaben, sofern sie nicht dem Deckblatt oder dem Sitzplan (im Anhang) entnommen werden können, sind aufzuführen. Fachspezifische Besonderheiten (z.B. Sport oder Sprachen) sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Daten sind als Tabelle in den Anhang I einzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lehr- und Lernvoraussetzungen==&lt;br /&gt;
Für den zu planenden Unterricht relevante Fachkompetenzen, personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Vorerfahrungen zu Präsentationsmethoden oder Unterrichtsprinzipien wie kooperative Lernformen TPS oder die Unterrichtsmethode Gruppenpuzzle etc.) der Schüler*innen sowie darüber hinaus vorhandene (berufsspezifische und berufsübergreifende) Qualifikationen sind aufzuzeigen. Der Bezug zur angestrebten Niveaustufe des DQR wird hergestellt. Die Leistung bzw. Mitarbeit der Klasse oder einzelner Schüler*innen, insbesondere Abweichungen vom Erwartungshorizont in den Kompetenzbereichen, sind zu betrachten.&lt;br /&gt;
Aussagen zu Fertigkeiten (Abstraktion - und Transfervermögen) und Wissen müssen ebenfalls getroffen werden. Hier gibt es fachspezifische Besonderheiten wie z.B. beim Sport-&amp;gt; motorische Leistungsfähigkeit oder in Sprachen -&amp;gt; Reproduktion).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=117 Definitionen des Glossars des Nibis sind anzuwenden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene planungsrelevante Aspekte der Heterogenität sind herauszustellen und Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht in den Entscheidungsfeldern in Form eines Verweises auf das entsprechende Kapitel (z.B. vgl. Kap. 3) zu verknüpfen . &lt;br /&gt;
Ein Sitzplan mit Angaben zu den schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schüler*innen im Anhang bietet einen sinnvollen Überblick. Bitte keine Schüler*innen Nachnamen nennen und nur soweit erforderlich höchstens Abkürzungen der Nachnamen verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anthropologische und soziologische Besonderheiten==&lt;br /&gt;
Einbezogen werden sollten Besonderheiten im Entwicklungsprozess oder in der sozialen oder soziokulturellen Umwelt der Schüler*innen sowie besondere Situationen in der Klassenzusammensetzung, z.B. ein hoher Anteil an Wiederholern*innen, Klassenzusammenlegung kurz vor dem Unterrichtsbesuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angaben zum Lehrer*inneneinsatz==&lt;br /&gt;
Die Dauer des bisherigen Ausbildungsunterrichts, des betreuten oder eigenverantwortlichen Unterrichts, Ausbildungsunterricht in anderen Fächern beziehungsweise Lernfeldern der gleichen Klasse sowie persönliche unterrichtsrelevante Voraussetzungen sind aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind besondere äußere Umstände, die den Unterricht beeinträchtigen oder fördern könnten (z. B. die Raumverhältnisse, Möglichkeiten des Medieneinsatzes oder äußere Einwirkungen) zu ergänzen. Die in der Analyse des Bedingungsfeldes aufgezeigten Gegebenheiten bilden die Grundlage für die später zu treffenden didaktisch-methodischen Entscheidungen. Verknüpfungen im Entwurf machen die Zusammenhänge deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Medienkompetenz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=169 Orientierung am Glossar zur allgemeinen und beruflichen Medienkompetenz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=2. Didaktisch-methodische Konzeption=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der curricularen Vorgaben==&lt;br /&gt;
Für die Unterrichtsplanung sind die aktuellen curricularen Vorgaben für die Bildungsgänge und Schulformen an berufsbildenden Schulen verbindlich. Zu berücksichtigen sind u. a. die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, die Rahmenrichtlinien sowie die Kerncurricula des Landes Niedersachsen, die schulischen Curricula der jeweiligen Ausbildungsschulen und Hinweise zu den Themen des Zentralabiturs etc. Es findet sich ein Hinweis auf die Sequenzierung der Lernsituation. Die in der Analyse der curricularen Vorgaben angestrebte Kernkompetenz (KK) der Lernsituation wird legitimiert, indem die der LS zugrunde liegende(n) Zielformulierung(en) aufgegriffen wird/werden und die KK der LS abgeleitet und ausformuliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die angestrebte KK der Lernsituation (siehe Anhang I des Unterrichtsentwurfs)&lt;br /&gt;
sowie die KK der Unterrichtsstunde (siehe Kap. 2.2 des Unterrichtsentwurfs) konkretisieren Teilaspekte der Zielformulierungen der genannten Ordnungsmittel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die berufliche Fachrichtung gilt:&lt;br /&gt;
Abbilden von 5-6 Unterrichtsstunden (90 min) der Lernsituation (die Phasen der vollständigen Handlung müssen ersichtlich werden): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1. Einführung in die LS &lt;br /&gt;
*2. Unterrichtsstunde unmittelbar vor der Besuchsstunde&lt;br /&gt;
*3. Unterrichtsbesuch&lt;br /&gt;
*4. darauffolgende Unterrichtsstunde&lt;br /&gt;
*5. Bewertung des Handlungsergebnisses&lt;br /&gt;
*6. ggf. Dekontextualisierungsphase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Angestrebte Kompetenzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anforderungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis der curricularen Analyse und der Bedingungsfeldanalyse ist zunächst '''eine Kernkompetenz''' zu formulieren, die zu einem die Zielsetzung der jeweiligen Unterrichtsstunde abbildet und zum anderen Ausgangspunkt für die Ableitung der nachfolgenden Kompetenzen ist. Aussagen zur Performanz (Handlungsebene) sollen nicht erscheinen, sondern sollen im weiteren Verlauf der Unterrichtsplanung erarbeitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schwierigkeitsgrad und das Anspruchsniveau der angestrebten Kompetenzen berücksichtigen nachvollziehbar die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen und die (Mindest-) Anforderungen der curricularen Vorgaben.&lt;br /&gt;
Eine Darstellung der Teilkompetenzen wird in den Anhang eingestellt (Anhang I des Unterrichtsentwurfs).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Anleitung''&lt;br /&gt;
''Kompetenz versteht Weinert als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen. Sie verbindet damit Wissen und Können. Da Wissen und Können nicht unmittelbar beobachtbar sind, muss bei einer Leistungsmessung das konkrete Handeln (die Performanz) als wesentlicher Aspekt der Kompetenzfeststellung hinzukommen. Erst in der Formulierung der Performanz wird die angewandte, wirksame Kompetenz (Dimension des konkreten Handelns) operationalisierbar deutlich (vgl. Reinhard Bader, Die berufsbildende Schule (BbSch) 55 (2003) 7-8.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenz.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Folge weisen die Zielformulierungen in der Qualifikationsebene die angestrebten Kompetenzen aus und in der Handlungsebene eine Handlung, durch welche die angestrebte Kompetenz gefördert und beobachtbar wird (Performanz).&lt;br /&gt;
Die Verhaltenskomponente (Performanz) zeigt die Aktivität der Lernenden. Dies beinhaltet die Inhaltskomponente, die sich auf den Lerngegenstand (z. B. Rechte und Pflichten von Auszubildenden) bezieht und die Situationskomponente, die den unterrichtlichen Rahmen bezeichnet, in dem die Handlungskompetenz nachvollziehbar und damit operationalisierbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lernprozesse orientieren sich grundsätzlich am Modell der vollständigen Handlung und bilden sich in der Lernsituation ab. Dabei ist zu beachten, dass die Phasen des Handlungszyklusses sich in der Regel über die gesamte Lernsituation abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Exemplarische Tabelle der Zielformulierungen (Anhang I des Unterrichtsentwurfs)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenztabelle.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Verbenübersicht an den Phasen des Modells der vollständigen Handlung orientiert'''&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Phase !! Performanz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''sich informieren''' || erschließen, nachfragen, sich erkundigen, anfragen, erfragen, sondieren, konsultieren, erkunden, ermitteln, erfassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''planen''' von Arbeitsabläufen, Materialeinsatz, Produktionsverfahren etc. || entwerfen, konzipieren, skizzieren, umreißen, organisieren, inszenieren, bereitstellen, bereitlegen, ordnen, aufbereiten, installieren, anordnen, initiieren, sich einstellen auf ….&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''entscheiden''' || operieren, vorgehen, wirken, handhaben, umgehen mit, steuern, führen, Initiative ergreifen, besorgen, verrichten, ausführen, durchführen, erledigen, bewerkstelligen, messen, arrangieren, abwickeln, verbuchen, berechnen, gestalten, ableiten, überwachen, zeigen, zeichnen, aufzeichnen, beschreiben, ausfüllen, vollenden...&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''ausführen''' || beherrschen, verhandeln, agieren, arbeiten, nutzen, anwenden, reagieren, verdeutlichen, präzisieren, veranschaulichen, herausarbeiten, konkretisieren, deutlich machen, umreißen, konturieren, zusammenfassen etwas erstellen, Begriffe / Tatsachen / Vorgänge wiedergeben, erklären, unterscheiden, vergleichen, darstellen, auswerten, dokumentieren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''kontrollieren''' || abwägen, betrachten, durchdenken, in Betracht ziehen, überdenken, sich fragen, hinterfragen, sich vergegenwärtigen, untersuchen, prüfen, vertiefen, widerspiegeln, einbeziehen, einordnen, zuordnen, analysieren... &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''bewerten''' || prüfen, begutachten, beurteilen, einschätzen, abschätzen, überschlagen, abwägen, reflektieren, würdigen, kritisieren, zensieren, entscheiden über, belegen, auswählen, Erfahrungen/Ergebnisse auf bekannte /neue Situationen übertragen, Folgerungen ableiten....&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
''Die aufgelisteten Verben sind als Anregung gedacht und entbehren der Vollständigkeit. Quelle: Hans-Jürgen Lindemann - Kompetenzorientierung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [http://www.dblernen.de/kompetenz/Ldn_Kompetenzorientierung_vers14_10-11-2015.pdf Lindemann: Kompetenzorientierung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den sechs Niveaustufen mit entsprechenden Verben, anhand der die zu erreichenden Kompetenzen durch Performanz sichtbar gemacht werden kann.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kompetenzen handlungsorientiert formuliert.png|rahmenlos|Quelle: www.iqesonline.net]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[https://www.iqesonline.net/wp-content/uploads/2020/05/Bloom-%C3%9Cbersicht_Vorderseite.jpg Quelle: Bloomsche Taxonomie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Analyse der Thematik==&lt;br /&gt;
Die Analyse zeigt die intensive in der Regel als Fließtext verfasste Auseinandersetzung mit der Thematik auf wissenschaftlichem Niveau. Die Bedeutung der Thematik der Unterrichtsstunde für die berufliche Wirklichkeit bzw. Lebenswelt der Zielgruppe wird legitimiert. Wesentliche Schichten (Schichten sind Wissenschaftsdisziplinen) und Aspekte, die von der Thematik berührt werden, werden aufgezeigt. Vorhandene lernfeldübergreifende, fächerübergreifende oder/und sportartübergreifende und jahrgangsübergreifende Aspekte werden dargelegt. Im Ergebnis sind der Komplexitäts- und Schwierigkeitsgrad sowie der Abstraktionsgrad der Thematik aus der Analyse abzuleiten. Das Ergebnis ist '''lerngruppenunabhängig.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl- und Reduktionsentscheidungen==&lt;br /&gt;
Die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen sind auf Basis von wissenschaftlicher bzw. fachdidaktischer Literatur vorzunehmen (z.B. in Anlehnung an Klafki, Speth/Berner, Grüner o. a.; keine Vermengung unterschiedlicher Ansätze).&lt;br /&gt;
Grundlage der Auswahl/Reduktion bilden die Erkenntnisse, die in der Analyse des Bedingungsfeldes, der Analyse der curricularen Vorgaben, der Analyse der Thematik usw. aufgezeigt wurden, sowie insbesondere die intendierten Kompetenzen. &lt;br /&gt;
Hierauf basierend werden die wesentlichen Schichten (bzw. Schicht), die die Stunde tragen, ausgewählt. Anschließend werden die Lerninhalte der Stunde begründet ausgewählt/reduziert. &lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit binnendifferenzierender Überlegungen im individualisierten Unterricht  wie z.B. Fundamentum (die Aufgaben des Fundamentums sichern ein gemeinsames Wissen der Lerngruppe) und Additum (im Additum werden themen-, niveau- oder lernwegsdifferente Aufgaben angeboten ( von der Groeben 2013; vgl. Klafki und Stöcker 1991)) - damit sind '''nicht''' methodische Entscheidungen gemeint - sind zu begründen. Aus den Analysen ergeben sich die notwendigen methodischen Transformationen, die in der Gestaltung der Verlaufsstruktur zu beschreiben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=3. Gestaltung der Verlaufsstruktur des Lernprozesses=&lt;br /&gt;
Die methodische und mediale Konzeption ist unter Berücksichtigung der bisherigen Analysen und Entscheidungen und unter Bezugnahme auf die Unterrichtsinhalte begründet und vernetzt darzustellen.&lt;br /&gt;
Zu begründen sind z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Mikrostruktur (Begründung der Phasierung)&lt;br /&gt;
*Ablauf und Transparenz&lt;br /&gt;
*Methodenauswahl&lt;br /&gt;
*gewählte Aktions- und Sozialformen&lt;br /&gt;
*Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht &lt;br /&gt;
*Medieneinsatz &lt;br /&gt;
*didaktische Verkürzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist '''keine''' Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=4. Formale Vorgaben=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Hinweise==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der Lehrerausbildung ist ein professionelles Lehrerhandeln im Schulalltag. Damit die zu entwickelnden Kompetenzen für das Unterrichten beobachtet und somit zielgerichtet gefördert werden können, wird für die Unterrichtseinsichtnahme eine intensive Lehrer*innen- Schüler*innen-Interaktion eingefordert.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind für Unterrichtsbesuche zur Unterrichtseinsichtnahme 45 Minuten vorgesehen. Nach Absprache mit den zuständigen Ausbildenden können auch Doppelstunden (90 Minuten) gezeigt werden. Erfolgt die Unterrichtseinsichtnahme in einem Zeitfenster einer 90-Minuten-Einheit, ist es erforderlich, die vollständigen 90 Minuten bei den schriftlichen Unterrichtsplanungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsverlaufsskizze==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gestaltung der Verlaufsstruktur ist keine Beschreibung der Verlaufsskizze. Sie bezieht sich auf die 45 Minuten des gezeigten Unterrichts und dient dazu, die für die jeweiligen Phasen getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und durch Vernetzung mit den vorangegangenen Analyse- und Planungsergebnissen zu legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Unterrichtsverlaufsskizze neu.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*optional Zeiten aufnehmen (Sport verpflichtend)&lt;br /&gt;
*optional dürfen TK aufgeführt und den einzelnen Phasen zugeteilt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sequenzierung der Lernsituation==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Muster Deckblatt für die Sequenzierung der Lernsituation /den Unterrichtsbesuch/Prüfungsunterricht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sequenzierung der Lernsituation&lt;br /&gt;
[[Datei:Vorlage zur Sequenzierung mit Handlungsergebnis.docx|gerahmt|Sequenzierung Vorlage als Worddokument]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Sequenzierung der LS Vorlage.docx|rahmenlos|Sequenzierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster zur LS.pdf|rahmenlos|Muster pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Deckblatt GUB&lt;br /&gt;
[[Datei:Muster Deckblatt.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Muster PU&lt;br /&gt;
[[Datei:PU Muster.jpg|rahmenlos|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KI-Nutzung im Studienseminar Osnabrück==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=KI-Nutzung_im_Studienseminar_Osnabr%C3%BCck]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturhinweise==&lt;br /&gt;
Es werden eigenständige Planungen mit der vollständigen Angabe von aktuellen, wissenschaftlichen Quellen inkl. Internetquellen vorausgesetzt. Auch die didaktisch-methodischen Entscheidungen sind mit aktueller Fachliteratur zu belegen.  Werden grobe Zuwiderhandlungen bei der Einsicht der schriftlichen Unterrichtsplanungen festgestellt, behalten sich die Fachleiter*innen vor, auch kurzfristig den Unterrichtsbesuch abzusagen und einen ungenügenden Ausbildungsstand festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eidesstaatliche Versicherung mit Hinweisen zur KI-Nutzung==&lt;br /&gt;
Folgende dienstliche Versicherung inkl. KI-Nutzung ist am Schluss der Entwürfe abzugeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Ich versichere, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Ich versichere des Weiteren, im Falle des Einsatzes von generativen IT-KI-gestützten Sprachmodellen diese Werkzeuge in der Übersicht verwendeter Hilfsmittel, der Art der Verwendung und ggf. den jeweiligen Prompts vollständig angeführt zu haben. Eine Dokumentation der Verwendung liegt der Arbeit bei (Nennung der Zugriffsquelle, Datum und Eingabeparameter [Prompts]). Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“  (Datum) (Unterschrift)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsunterrichte werden bei einem Täuschungsversuch mit der Note „ungenügend“ bewertet und führen damit zum Nichtbestehen der Prüfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgaben für den Entwurf bei einfachen Unterrichtsbesuchen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Einfache Unterrichtsbesuche (EUB) / Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB) / Fachleiter*innenbesuche (FLB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die einfachen Unterrichtsbesuche (EUB), kollegialen Unterrichtsbesuche (KUB) und Fachleiter*innenbesuche (FLB) werden für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein Deckblatt, die anzustrebende Kernkompetenz der Unterrichtsstunde als Satz ohne Handlungsebene sowie die Tabelle mit den zu erreichenden Teilkompetenzen, eine Unterrichtsverlaufsskizze, eine Sequenzierung der Lernsituation  (max.5 bis 6 Sequenzen siehe Beispiel Sequenzierung '''inkl. Handlungssituation'''), ein kommentierter Sitzplan (in Sport: sportmotorische Fähigkeiten), ggf. eine sonderpädagogische Konzeption, Literaturverzeichnis und das didaktische Material für den Unterricht eingefordert. Sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst es wünscht, können ergänzend zur Übung auch weitere Teilbereiche einer schriftlichen Unterrichtsplanung verfasst werden, die in der Beratung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation der Ausbildung mit den vereinbarten Zielen mit gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) und Prüfungsunterrichte (PU)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr sind gemeinsame Unterrichtsbesuche und Prüfungsunterrichte vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 8 APVO-Lehr und Ziffer 5 der DB zu § 7 APVO-Lehr), zu denen für die Dokumentation der Unterrichtsplanung ein umfassender schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Unterrichtsentwurf ist abgesehen vom Deckblatt, dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis, der Unterrichtsverlaufsskizze und der Sequenzierung der Lernsituation eine Begrenzung auf sechs Textseiten zu beachten. Bei einer Unterrichtseinheit, die sich über 90 Minuten erstreckt, sollte die Verlaufsskizze einen konkreten Eindruck des geplanten Ablaufs der Doppelstunde vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:GUB Abschnitt Seitenanzahl.png| |Aufteilung Gliederung Seitenzahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Formatierung ist ein Zeilenabstand von 1,5 vorgesehen und die Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 pt oder Times New Roman mit der Schriftgröße 12 pt zu wählen. Der Randabstand beträgt jeweils 2,5 cm, der Zeichenabstand darf nicht verringert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Handreichung_schriftliche_Arbeit&amp;diff=1337</id>
		<title>Handreichung schriftliche Arbeit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Handreichung_schriftliche_Arbeit&amp;diff=1337"/>
		<updated>2025-06-18T09:47:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tschessja.humburg: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Handreichung schriftliche Arbeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Termine und Fristen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist Teil der Ausbildung und fließt zu einem Fünftel in die Ausbildungsnote ein. Die Note der schriftlichen Arbeit wird zusammen mit der Ausbildungsnote mitgeteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen allgemeinen Überblick gibt die folgende Abbildung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-09-03 um 13.27.18.png|gerahmt|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Plagiatsprüfung===&lt;br /&gt;
Zwecks Plagiatsprüfung wird folgendes Vorgehen eingeführt:&lt;br /&gt;
Der Autor/die Autorin der schriftlichen Arbeit erstellt ein passwortgeschütztes Dokument und lädt diese Datei in einen Ordner bei IServ. Der Ordner wird durch die Verwaltungskraft mitgeteilt.&lt;br /&gt;
Das Passwort für die Datei wird in der gedruckten Version der schriftlichen Arbeit auf der letzten Seite notiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Formaler Aufbau der schriftlichen Arbeit===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Gestaltung der Arbeit ist folgende Seitenfolge einzuhalten:&lt;br /&gt;
- Titelblatt/Deckblatt (Formblatt: siehe Anlage) - Inhalts-, ggf. Abbildungsverzeichnis - max. 15 Seiten Textteil (siehe Abbildung unten) - Literaturverzeichnis - Anhang  - Versicherung (Wortlaut: siehe Kapitel 3 Formatierungs- und Zitationshinweise).&lt;br /&gt;
Einbandfarbe ist schwarz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Formatierungs- und Zitationshinweise===&lt;br /&gt;
[[Datei:Formatierung.png|gerahmt|zentriert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eidesstattliche Versicherung mit KI-Nutzung===&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Ich versichere, die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Alle Stellen (auch Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen, Tabellen etc.), die wörtlich oder sinngemäß anderen Quellen, einschließlich World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Dies schließt die Verwendung von elektronischen Medien sowie text- oder anderen inhaltsgenerierenden IT-Werkzeugen (KI) wie ChatGPT ein. Mir ist bewusst, dass wahrheitswidrige Angaben als Täuschungsversuch behandelt werden und dass bei einem Täuschungsversuch sämtliche Verfahren der Plagiatserkennung angewandt werden können.&amp;quot;'' Ort, Datum______________Unterschrift______________________&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beurteilungs- und Bewertungsaspekte===&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit wird von zwei Gutachtern, die vor der Festsetzung und Bekanntgabe des Themas der schriftlichen Arbeit vom Seminarleiter bestimmt werden (vgl. Kapitel 1.2), nach folgenden Kriterien begutachtet und jeweils mit einer Note bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Inhaltsverzeichnis/Gliederung:'''&lt;br /&gt;
**Kriterium: Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) strukturiert und gliedert die Arbeit themengerecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Einleitung:'''&lt;br /&gt;
**Kriterium: Die LiV verdeutlicht und problematisiert den Schwerpunkt und die Zielsetzung des Themas.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Theorie- bzw. Grundlagenteil und Hauptteil:'''&lt;br /&gt;
**Kriterium: Die LiV strukturiert und reflektiert bei der Bearbeitung des Vorhabens oder des Themas aktuelles Fachwissen. &lt;br /&gt;
**Kriterium: Die LiV plant, realisiert und dokumentiert das Vorhaben oder das Thema zielorientiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Schluss- und Folgerungsteil:'''&lt;br /&gt;
**Kriterium: Die LiV reflektiert kritisch die Ergebnisse der Arbeit im Hinblick auf den praktischen Nutzen und zeigt ggf. Alternativen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlagen:''' &lt;br /&gt;
**Kriterium: Die LiV wählt Anlagen im angemessenen Umfang sach- und themengerecht aus und gestaltet sie entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Zitation, Formatierung und Einhaltung standardsprachlicher Normen:'''&lt;br /&gt;
**Kriterium: Die LiV wendet die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vollständig an (Zitation, Quellenangaben), gestaltet die Arbeit gemäß den Formatierungshinweisen (äußere Form) und hält standardsprachliche Normen ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter ermittelt aus den Einzelnoten des Erst- und Zweitgutachters die Note für die schriftliche Arbeit (arithmetisches Mittel der Einzelnoten; Punktwert, z. B. 2,5). Die Note der schriftlichen Arbeit wird zusammen mit der Ausbildungsnote bekannt gegeben (vgl. Kapitel 1).&lt;br /&gt;
�&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ideensammlung für mögliche Themen/Vorhaben===&lt;br /&gt;
Die hier angedachten Themenimpulse sind neben ggf. notwendigen Konkretisierungen auch bezüglich der vorgenommenen Zuordnung zu den Kompetenzbereichen zu überprüfen, da die Themen durchaus auch mehreren Kompetenzbereichen zugeordnet werden können:1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Kompetenzbereich Unterrichten''&lt;br /&gt;
*Förderung der Lesekompetenz durch reziprokes Lehren&lt;br /&gt;
*Entwicklung und Evaluation von Selbst- und Fremdbewertungskriterien für Präsentationen von Referaten&lt;br /&gt;
*Wortschatzarbeit im Englischunterricht&lt;br /&gt;
*Möglichkeiten der Einbindung aktueller Tagespolitik in den Politikunterricht&lt;br /&gt;
*Arbeitsabläufe in einer Werkstatt – Durchführung einer Inspektion&lt;br /&gt;
*Möglichkeiten der Einbindung des Aktivboards in den Unterricht des Lernfeldes …&lt;br /&gt;
*Die Förderung des Sprachbewusstseins durch Wortfeldübungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Kompetenzbereich Erziehen''&lt;br /&gt;
*Erstellung und Evaluation eines Regel- und Konsequenzenkatalogs für die BBS XY zur Vereinheitlichung von Verhaltensregeln und disziplinarischen Maßnahmen&lt;br /&gt;
*Das Modellprojekt &amp;quot;Trainingsraum&amp;quot; an den Berufsbildenden Schulen YZ - Einführung der Trainingsraummethode in einer Berufseinstiegsklasse - Bautechnik –&lt;br /&gt;
*Planung, Durchführung und Auswertung einer schulinternen Fortbildung zum Thema &amp;quot;Lern- und Konzentrationsförderung&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Individuelle Gestaltung eines Trainingsraumkonzeptes - eine Antwort auf Unterrichtsstörungen?&lt;br /&gt;
*Pädagogische Verantwortung bei der Notenvergabe im Berufsfeld/Fach …&lt;br /&gt;
*Die Entwicklung und Evaluation von kommunikationsethischen Normen mithilfe fiktionaler Texte&lt;br /&gt;
*Planung, Durchführung und Evaluation einer Klassenkonferenz zu Fehlzeiten eines Schülers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern''&lt;br /&gt;
*Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen als Form der Leistungsbewertung in einer Schülerfirma&lt;br /&gt;
*Entwicklung eines Leitfadens zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase bei der konkreten Planung eines zentralen, &lt;br /&gt;
fächerübergreifenden Projekts:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schülerinnen und Schüler der Fachschule - Sozialpädagogik - planen einen Elternabend, erproben und evaluieren diesen im Klassenverband&lt;br /&gt;
*Bewertung der Mündlichen Prüfung in Englisch im P5 der Abiturprüfung&lt;br /&gt;
*Kategorisierungsmöglichkeiten von Ausdrucksschwächen&lt;br /&gt;
*Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Eltern-/Ausbildersprechtages&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz''&lt;br /&gt;
*Planung, Durchführung und Evaluation einer Lehrerfortbildung zur Handhabung der Mathematik-Software GEOGEBRA&lt;br /&gt;
*Evaluation über die Zufriedenheit der Betriebe mit der Einführung der Berufsfachschule – Elektrotechnik-&lt;br /&gt;
*Durchführung und Evaluation einer Podiumsdiskussion zum Thema „Organspende“ als schulische Veranstaltung&lt;br /&gt;
*Implementation des Lernfeldkonzeptes im Lernfeld 2 des Ausbildungsberufes Industriemechaniker/in&lt;br /&gt;
*Entwicklung und Evaluation eines Flyers zur Information über den Bildungsgang … bzw. über die Schulform …&lt;br /&gt;
*Einführung der Fachschule Metallbauer/-in an der BBS …&lt;br /&gt;
*Erstellung, Durchführung und Evaluation eines computergestützten Aufgabenpools zum Lernfeld … als Hilfe für die Konzeption von Klassenarbeiten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Kompetenzbereich Personale Kompetenzen''&lt;br /&gt;
*Entwicklung und Evaluation von Selbstmanagementstrategien zur Entlastung der unterrichtlichen Arbeit&lt;br /&gt;
*Verantwortung der Lehrkraft bei der Zensurengebung in der Berufseinstiegsklasse&lt;br /&gt;
*Kreative Schreibanlässe und Persönlichkeitsentwicklung&lt;br /&gt;
*Herausforderungen einer Lehrkraft bei der Gestaltung der ersten Unterrichtstunde in einer neuen Klasse&lt;br /&gt;
1 Quelle: Vorschläge der landesweiten AG zur schriftlichen Arbeit (25.10.2010) sowie der seminarinternen AG (03./04.02.2011).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gestaltung des Deckblattes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-09-03 um 13.33.40.png|rahmenlos]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tschessja.humburg</name></author>
		
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