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	<title>Mediawiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-10-20T09:45:54Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1247</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
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		<updated>2024-02-07T06:50:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: /* Unterrichtsbesuche */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
[https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=VVND-204110-MK-20170426-SF&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true Neueste Verfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=VVND-204110-MK-20170426-SF&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true#ivz32 http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule in Corona -Zeiten==&lt;br /&gt;
Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterrichten in Corona-Zeiten: https://www.mk.niedersachsen.de/download/156810/Leitfaden_berufsbild._Schulen_Start_20_21.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Corona Kompensationsmaßnahmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 CoronaKompensationskonzept.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verstöße gegen Hygienemaßnahmen&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 Verst e gegen Hygienema nahmen.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Antrag auf Befreiung von Präsenzunterricht&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 Antrag auf Befreiung vom Pr senzunterricht (1).docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|gerahmt|links]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche===&lt;br /&gt;
[[Datei:Reflexionsbogen.pdf|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 4&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR je ein Mal&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/Fr mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von FL UF/FR)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB PS&lt;br /&gt;
| -&lt;br /&gt;
| (nur die PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsbesuche der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Achtung: neue Vorgaben seit 1.8.22. Daher sind diese ab Gruppe 113 gültig. Die Unterrichtsbesuche der Gruppen 111 und 112 bleiben in ihrer Anzahl unverändert. Zukünftig (ab Gruppe 113) besucht die Fachleitung des pädagogischen Seminars die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt vier Mal. Zwei Mal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zwei Mal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
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| eUB&lt;br /&gt;
| je 4&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR je ein Mal&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
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| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/Fr mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
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| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von FL UF/FR)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB PS&lt;br /&gt;
| -&lt;br /&gt;
| (nur die PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt fünf Mal. &lt;br /&gt;
* Während von den fünf Besichtigungen drei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je fünf Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern. &lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des zwölften Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Organisationsrahmen in den jeweiligen Fachseminaren im Vorfeld zu klären. Die Fachleiterinnen und Fachleiter bestimmen für die konkreten Durchführungen zunächst eine sinnvolle Gruppengröße (i. d. R. 3 - 4 Personen). Eine Zusammensetzung aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Seminargruppe (z. B. Gruppe 89) wird empfohlen. &lt;br /&gt;
Die Durchführung der Kollegialen Unterrichtsbesuche erfolgt auf der Grundlage des eigens für die Kollegialen Unterrichtsbesuche im Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen entwickelten Beratungstableaus und dem dazugehörigen dem Evaluationsbogen für die Kollegialen Unterrichtsbesuche. Die Handhabung des Beratungstableaus und die dort berücksichtigten Beratungskriterien (Lernprozessgestaltung, Fach-/lernfeldspezifische Aspekte, Kongruenz Planung und Durchführung, Zeitmanagement, Lehrer-/Erzieherverhalten und Unterrichtsreflexion) werden in den Fachseminaren erläutert. &lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1246</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1246"/>
		<updated>2024-02-07T06:49:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: /* Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
[https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=VVND-204110-MK-20170426-SF&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true Neueste Verfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=VVND-204110-MK-20170426-SF&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true#ivz32 http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule in Corona -Zeiten==&lt;br /&gt;
Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterrichten in Corona-Zeiten: https://www.mk.niedersachsen.de/download/156810/Leitfaden_berufsbild._Schulen_Start_20_21.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Corona Kompensationsmaßnahmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 CoronaKompensationskonzept.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verstöße gegen Hygienemaßnahmen&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 Verst e gegen Hygienema nahmen.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Antrag auf Befreiung von Präsenzunterricht&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 Antrag auf Befreiung vom Pr senzunterricht (1).docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|gerahmt|links]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche===&lt;br /&gt;
[[Datei:Reflexionsbogen.pdf|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 4*&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR je ein Mal&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/Fr mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von FL UF/FR)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB PS&lt;br /&gt;
| -&lt;br /&gt;
| (nur die PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsbesuche der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Achtung: neue Vorgaben seit 1.8.22. Daher sind diese ab Gruppe 113 gültig. Die Unterrichtsbesuche der Gruppen 111 und 112 bleiben in ihrer Anzahl unverändert. Zukünftig (ab Gruppe 113) besucht die Fachleitung des pädagogischen Seminars die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt vier Mal. Zwei Mal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zwei Mal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
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|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 4&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR je ein Mal&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/Fr mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von FL UF/FR)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
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| -&lt;br /&gt;
| (nur die PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt fünf Mal. &lt;br /&gt;
* Während von den fünf Besichtigungen drei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je fünf Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern. &lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des zwölften Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Organisationsrahmen in den jeweiligen Fachseminaren im Vorfeld zu klären. Die Fachleiterinnen und Fachleiter bestimmen für die konkreten Durchführungen zunächst eine sinnvolle Gruppengröße (i. d. R. 3 - 4 Personen). Eine Zusammensetzung aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Seminargruppe (z. B. Gruppe 89) wird empfohlen. &lt;br /&gt;
Die Durchführung der Kollegialen Unterrichtsbesuche erfolgt auf der Grundlage des eigens für die Kollegialen Unterrichtsbesuche im Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen entwickelten Beratungstableaus und dem dazugehörigen dem Evaluationsbogen für die Kollegialen Unterrichtsbesuche. Die Handhabung des Beratungstableaus und die dort berücksichtigten Beratungskriterien (Lernprozessgestaltung, Fach-/lernfeldspezifische Aspekte, Kongruenz Planung und Durchführung, Zeitmanagement, Lehrer-/Erzieherverhalten und Unterrichtsreflexion) werden in den Fachseminaren erläutert. &lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1245</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=1245"/>
		<updated>2024-02-07T06:39:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==aktuelle Erlasse==&lt;br /&gt;
[https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=VVND-204110-MK-20170426-SF&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true Neueste Verfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=VVND-204110-MK-20170426-SF&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true#ivz32 http://www.voris.niedersachsen.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/apvo-lehr APVO-Lehr Durchführungsbestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/rechts_und_verwaltungsvorschriften_fur_berufsbildende_schulen/rechts-und-verwaltungsvorschriften-fuer-berufsbildende-schulen-6456.html BBS-VO Ergänzende Bestimmungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule in Corona -Zeiten==&lt;br /&gt;
Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterrichten in Corona-Zeiten: https://www.mk.niedersachsen.de/download/156810/Leitfaden_berufsbild._Schulen_Start_20_21.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Corona Kompensationsmaßnahmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 CoronaKompensationskonzept.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verstöße gegen Hygienemaßnahmen&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 Verst e gegen Hygienema nahmen.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Antrag auf Befreiung von Präsenzunterricht&lt;br /&gt;
[[Datei:2020-09-08 Antrag auf Befreiung vom Pr senzunterricht (1).docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst===&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 1: Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 2: Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 3: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 4: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kompetenzbereich 5: Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell A=====&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilzeit - Modell B=====&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Mutterschutz - Bestimmungen====&lt;br /&gt;
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das über §81 NBG in Verbindung mit § 2 desr Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) auch für niedersächsische Beamtinnen Anwendung findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst tragen sowohl die Seminarleitung (Dienstvorgesetzte von Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst LiV), als auch die Schulleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgepflicht ergibt sich hauptsächlich durch den Einsatzbereich der werdenden Mutter. Hier obliegt es der Schule eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, den Impfstatus der Schwangeren abzufragen, sowie die Arbeitszeiten zu regeln.Diese Gefährdungsbeurteilung muss dem Studienseminar vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie hier: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mutterschutz und Corona 26 Mai 2021.pdf|mini|Allgemeine Informationen zu SARS-COV-2 und Mutterschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 200414.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Broschüre 2020 NdsKM Mutterschutz in der Schule Web.pdf|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden. &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
# mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
# soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
# ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
* In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
* In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
* In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hinsicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Stundenverteilung.jpg|gerahmt|links]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (8).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Mai]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeitplanung Ref (9).jpg|ohne|mini|Zeitplanung Beginn Nov.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche===&lt;br /&gt;
[[Datei:Reflexionsbogen.pdf|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Gruppe 111/112&lt;br /&gt;
! Gruppe 113&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 4&lt;br /&gt;
| je 4*&lt;br /&gt;
| * ab 113 begleitet der PS-Leiter die FL in UF und FR je ein Mal&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/Fr mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von FL UF/FR)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB PS&lt;br /&gt;
| 1&lt;br /&gt;
| -&lt;br /&gt;
| (nur die PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 13&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grundannahmen der Unterrichtsnachbesprechung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grundannahmen Nachbesprechung.png|ohne|mini ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführung der Unterrichtsnachbesprechung====&lt;br /&gt;
[[Datei:Aspektorientierter Unterricht.png|Aspektorientierter Unterricht.png | ohne|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch die Fachleitung des Unterrichtsfachs / der beruflichen Fachrichtung / des pädagogischen Seminars (eUB)===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsbesuche der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Achtung: neue Vorgaben seit 1.8.22. Daher sind diese ab Gruppe 113 gültig. Die Unterrichtsbesuche der Gruppen 111 und 112 bleiben in ihrer Anzahl unverändert. Zukünftig (ab Gruppe 113) besucht die Fachleitung des pädagogischen Seminars die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt vier Mal. Zwei Mal in Begleitung eines Fachleiters des Unterrichtsfachs bzw. der beruflichen Fachrichtung zu einem einfachen Unterrichtsbesuch, zwei Mal zu einem gemeinsamen Unterrichtsbesuch (siehe Tabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! UB -Form&lt;br /&gt;
! Anzahl&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB&lt;br /&gt;
| je 4&lt;br /&gt;
|der PS-Leiter begleitet die FL in UF und FR je ein Mal&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| gUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (gemeinsamer Unterrichtsbesuch FL UF/Fr mit PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KUB&lt;br /&gt;
| je 1&lt;br /&gt;
| (kollegialer Unterrichtsbesuch, unter Begleitung von FL UF/FR)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| eUB PS&lt;br /&gt;
| -&lt;br /&gt;
| (nur die PS-Leitung)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Summe&lt;br /&gt;
| 12&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Unterrichtsbesuche=====&lt;br /&gt;
Gemäß des neuen Erlasses werden insgesamt 12 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Alle Unterrichtsbesuche müssen bis zum Ende des 14.Ausbildungsmonat absolviert sein.&lt;br /&gt;
* Die Fachleitungen im Unterrichtsfach und in der beruflichen Fachrichtung besichtigen die LiV insgesamt fünf Mal. &lt;br /&gt;
* Während von den fünf Besichtigungen drei Unterrichtsbesuche von dem Ausbildenden alleine vorgenommen werden, besuchen die pädagogischen Leitungen die LiVs in zwei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und je einem eUB mit dem Ausbildenden in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
WICHTIG: Es ergibt sich aus den Besuchen der PS-Leitung mit dem Fachleiter/der Fachleiterin keine zwingende Reihenfolge oder Abhängigkeiten bei der Auswahl und Terminierung der gemeinsamen Unterrichtsbesuche. Z.B. der erste Unterrichtsbesuch der PS-Leitung kann in der beruflichen Fachrichtung stattfinden und der darauffolgende gUB trotzdem in dem jeweiligen Unterrichtsfach und umgekehrt natürlich auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zeitpunkt des gUB====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kollegiale Unterrichtsbesuche (KUB)====&lt;br /&gt;
=====Zielsetzung=====&lt;br /&gt;
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO–Lehr) sieht die Implementierung von Kollegialen Unterrichtsbesuchen in den Vorbereitungsdienst vor. &lt;br /&gt;
Von den je fünf Einfachen Unterrichtsbesuchen in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) jeweils einen Einfachen Unterrichtsbesuch als Kollegialen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Diese Kollegialen Unterrichtsbesuche bieten in besonderer Weise die Möglichkeit, die Kompetenzen der Bereiche 3 (3.2.6 „Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen“) und 4 (4..2.4 „Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung“) zu fördern. &lt;br /&gt;
=====Organisationsrahmen=====&lt;br /&gt;
Die Kollegialen Unterrichtsbesuche sind bis zum Ende des zwölften Ausbildungsmonats abzuleisten. Sie umfassen in Absprache eine Unterrichtsdauer von 45 oder 90 Minuten. Die anschließende Beratungsdauer sollte 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die zu besuchende LiV übermittelt allen Teilnehmern am Vortag oder nach Absprache einen Unterrichtsentwurf in folgender Zusammensetzung:&lt;br /&gt;
* Deckblatt,&lt;br /&gt;
* anzustrebende Kompetenzen,&lt;br /&gt;
* Unterrichtsverlaufsskizze,&lt;br /&gt;
* kurze Sequenzierung der Lernsituation (max. 5 Unterrichtseinheiten) und &lt;br /&gt;
* didaktisches Material.&lt;br /&gt;
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Organisationsrahmen in den jeweiligen Fachseminaren im Vorfeld zu klären. Die Fachleiterinnen und Fachleiter bestimmen für die konkreten Durchführungen zunächst eine sinnvolle Gruppengröße (i. d. R. 3 - 4 Personen). Eine Zusammensetzung aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Seminargruppe (z. B. Gruppe 89) wird empfohlen. &lt;br /&gt;
Die Durchführung der Kollegialen Unterrichtsbesuche erfolgt auf der Grundlage des eigens für die Kollegialen Unterrichtsbesuche im Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen entwickelten Beratungstableaus und dem dazugehörigen dem Evaluationsbogen für die Kollegialen Unterrichtsbesuche. Die Handhabung des Beratungstableaus und die dort berücksichtigten Beratungskriterien (Lernprozessgestaltung, Fach-/lernfeldspezifische Aspekte, Kongruenz Planung und Durchführung, Zeitmanagement, Lehrer-/Erzieherverhalten und Unterrichtsreflexion) werden in den Fachseminaren erläutert. &lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind die Kollegialen Unterrichtsbesuche für die Unterrichtenden, für die Beobachtenden und für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Situation. Folgende Hinweise sollen den beobachtenden LiV eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten während der Unterrichtsdurchführung geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Blickkontakt zueinander vermeiden,&lt;br /&gt;
* nicht den Blick auf den unterrichtenden LiV fokussieren,&lt;br /&gt;
* nur gemäßigtes Interesse an den Abläufen zeigen,&lt;br /&gt;
* nicht miteinander sprechen,&lt;br /&gt;
* möglichst gleichzeitig mit dem LiV den Unterrichtsraum betreten,&lt;br /&gt;
* alle Beobachter erscheinen gemeinsam,&lt;br /&gt;
* nicht ins Unterrichtsgeschehen eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführung der Beratung=====&lt;br /&gt;
Nachdem die Besucher den Unterricht mit Hilfe des Evaluationsbogens beobachtet haben, erfolgt die Beratung aspektorientiert mithilfe der bekannten Kriterien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung#Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung| Grundannahmen_der_Unterrichtsnachbesprechung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollegialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften bei der PS-Leitung vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sollen diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitfaden zum Unterrichtsentwurf&lt;br /&gt;
[[https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Leitfaden_für_den_kompetenzorientierten_Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Arbeitstag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Seminar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
* Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
* Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs (ausschließlich für den gUB)====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quellen angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________ &lt;br /&gt;
Ort, Datum Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation).&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
* Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
* Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
* Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
* Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
* Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
* Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
* Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
* Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. Dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
* Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
* Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
* Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
* Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
* Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen eines Exposés====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage eines Exposés wird die schriftliche Arbeit mit einem Fachleiter / einer Fachleiterin genehmigt. Das Exposé finden sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:14 Anlage V Exposé schriftl. Arbeit 10.2018.docx|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu [[Handreichung schriftliche Arbeit]] „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
* im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
* in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
* in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
* und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „sehr gut“ 1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „gut“ 1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „befriedigend“ 2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ausreichend“ 3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „mangelhaft“ 4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Note „ungenügend“ 5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''*Beispiel: Note FR 1,0&lt;br /&gt;
 Note UF 2,0&lt;br /&gt;
 Note PS 2,0&lt;br /&gt;
 Note Schulleiter 3,0&lt;br /&gt;
 Note schriftliche Arbeit 3,0 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Gesamtsumme 11,0 : 5 = 2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Bildschirmfoto_2020-09-03_um_13.33.40.png&amp;diff=1244</id>
		<title>Datei:Bildschirmfoto 2020-09-03 um 13.33.40.png</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Datei:Bildschirmfoto_2020-09-03_um_13.33.40.png&amp;diff=1244"/>
		<updated>2024-02-07T06:27:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: RebeccaB lud eine neue Version von Datei:Bildschirmfoto 2020-09-03 um 13.33.40.png hoch&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Deckblatt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=1059</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=1059"/>
		<updated>2022-09-06T13:08:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Sollten Sie erkrankt sein und können deshalb weder zur Seminarsitzung noch zur Schule kommen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Zur Erleichterung des Sekretariats bitten wir Sie, das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular auszufüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
* Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
* Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
* Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
* Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
======&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: Joergferdinand.Koenneker@rlsb-bs.niedersachsen.de      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931                                                             &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
* 5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
* 21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
* 51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=558</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=558"/>
		<updated>2020-09-29T11:54:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Sollten Sie erkrankt sein und können deshalb weder zur Seminarsitzung noch zur Schule kommen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Zur Erleichterung des Sekretariats bitten wir Sie, das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular auszufüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
* Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
* Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
* Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
* Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abgabe von Stundenplänen===&lt;br /&gt;
Zu Beginn jedes neuen Schulhalbjahres geben Sie Ihren neuen Stundenplan im Seminar ab. &lt;br /&gt;
Sie brauchen insgesamt fünf Exemplare:&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für den/die PS-Leiter/in (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* zwei Exemplare für die beiden Fachleiter/innen (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für die Seminarleitung (ins Fach &amp;quot;Stundenpläne Gruppennummer&amp;quot; ablegen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für Ihren Schulleiter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=557</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=557"/>
		<updated>2020-09-29T11:52:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Sollten Sie erkrankt sein und können deshalb weder zur Seminarsitzung noch zur Schule kommen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Zur Erleichterung des Sekretariats bitten wir Sie, das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular auszufüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
* Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
* Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
* Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
* Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abgabe von Stundenplänen===&lt;br /&gt;
Zu Beginn jedes neuen Schulhalbjahres geben Sie Ihren neuen Stundenplan im Seminar ab. Sie brauchen insgesamt fünf Exemplare&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für den/die PS-Leiter/in (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* zwei Exemplare für die beiden Fachleiter/innen (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für die Seminarleitung (ins Fach &amp;quot;Stundenpläne Gruppennummer&amp;quot; ablegen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für Ihren Schulleiter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=556</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2020-09-29T11:51:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Schule in Corona-Zeiten]]&lt;br /&gt;
# [[Weisungen für die Staatsprüfung]]&lt;br /&gt;
# [[Schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Handreichung schriftliche Arbeit]]&lt;br /&gt;
# [[Leitfaden für den kompetenzorientierten Unterrichtsentwurf]]&lt;br /&gt;
# [[Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
# [[Begriffsbestimmungen_|Begriffsbestimmungen SchuCu-BBS]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
# [[Medienbildung]]&lt;br /&gt;
# [[Distanzlernen und Hybridunterricht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Pädagogische Themen=&lt;br /&gt;
# [[Unterrichtsstörungen]]&lt;br /&gt;
# [[Classroommanagement]]&lt;br /&gt;
# [[Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen]]&lt;br /&gt;
# [[Klassenkonferenzen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=555</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=555"/>
		<updated>2020-09-29T11:51:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Sollten Sie erkrankt sein und können deshalb weder zur Seminarsitzung noch zur Schule kommen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Zur Erleichterung des Sekretariats bitten wir Sie, das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular auszufüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
* Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
* Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
* Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
* Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abgabe von Stundenplänen===&lt;br /&gt;
Zu Beginn jedes neuen Schulhalbjahres geben Sie Ihren neuen Stundenplan im Seminar ab. Sie brauchen insgesamt fünf Exemplare&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für den/die PS-Leiter/in (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* zwei Exemplare für die beiden Fachleiter/innen (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für die Seminarleitung (ins Fach &amp;quot;Stundenpläne Gruppennummer&amp;quot; ablegen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für Ihren Schulleiter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=554</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=554"/>
		<updated>2020-09-29T11:49:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Sollten Sie erkrankt sein und können deshalb weder zur Seminarsitzung noch zur Schule kommen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Zur Erleichterung des Sekretariats bitten wir Sie, das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular auszufüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
* Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
* Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
* Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
* Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abgabe von Stundenplänen===&lt;br /&gt;
Zu Beginn jedes neuen Schulhalbjahres geben Sie Ihren neuen Stundenplan im Sekretariat ab. Sie brauchen insgesamt 5 Exemplare&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für den/die PS-Leiter/in (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* zwei Exemplare für die beiden Fachleiter/innen (ins jeweilige Fach legen)&lt;br /&gt;
* ein Exemplar für die Seminarleitung (ins Fach &amp;quot;Stundenpläne Gruppennummer&amp;quot; ablegen)&lt;br /&gt;
(* ein Exemplar für Ihren Schulleiter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=553</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
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		<updated>2020-09-29T11:42:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: /* Krankmeldung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Sollten Sie erkrankt sein und können deshalb weder zur Seminarsitzung noch zur Schule kommen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Zur Erleichterung des Sekretariats bitten wir Sie, das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular auszufüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
* Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
* Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
* Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
* Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=260</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
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		<updated>2020-07-23T09:42:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Bitte fülllen Sie das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
*Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
*Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
*Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
*Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=259</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=259"/>
		<updated>2020-07-23T09:42:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Bitte fülllen Sie das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
*Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
*Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
*Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
*Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen Beihilfe	&lt;br /&gt;
- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=253</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=253"/>
		<updated>2020-07-23T09:37:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Bitte fülllen Sie das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
*Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
*Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
*Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
*Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de poststelle@seminar-os-lbs.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beihilfe	- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de]&lt;br /&gt;
http://www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=252</id>
		<title>Organisatorische Informationen zur Krankmeldung etc.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Organisatorische_Informationen_zur_Krankmeldung_etc.&amp;diff=252"/>
		<updated>2020-07-23T09:36:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Krankmeldung===&lt;br /&gt;
Bitte fülllen Sie das auf nachfolgender Seite zu bearbeitende Formular aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[https://www.studienseminar-os.de/krankmeldung/ Krankmeldungsformular]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Erkrankung muss Folgendes beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern eigenverantwortlicher Unterricht betroffen ist, muss der für die Vertretungsregelung zuständige Kollege/Kollgin der Ausbildungsschule (in der Regel der stv. Schulleiter oder ein Koordinator) rechtzeitig benachrichtigt werden. Spezifische Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschule sind hierbei unbedingt zu erfragen und zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sofern betreuter Unterricht betroffen ist, muss umgehend die zuständige Lehrkraft so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass diese sich noch auf den Unterricht vorbereiten kann – also bis spätestens 18:00 Uhr am Abend vorher!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Das Seminar (Dienststelle) muss ebenfalls unverzüglich informiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage, so muss spätestens am vierten Tag dem Seminar eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und der Vordruck R_21.05.&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte:  &lt;br /&gt;
*Der Samstag gilt unabhängig vom Stundenplan als Arbeitstag. &lt;br /&gt;
*Der Sonntag als unterrichtsfreier Tag gilt als Krankheitstag immer dann, wenn die Krankheit vor dem Sonntag begonnen hat und über den Sonntag hinaus andauert.&lt;br /&gt;
*Auch, wenn man in den Ferien erkrankt, muss eine Krankmeldung bei der Dienststelle erfolgen.&lt;br /&gt;
*Bei Erkrankungen während der Prüfungsphase dringend Rücksprache mit der Seminarleitung halten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung von Sonderurlaub===&lt;br /&gt;
Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung  (Nds.SUrlVO) in der Fas-sung vom 16. Januar 2006 (Nds. GVBl. 2006 S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. August 2017 (Nds. GVBL. 17/2017 S. 276) kann unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen, Sonderurlaub in dem erforderlichen Umfange unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden.&lt;br /&gt;
Über die Anträge (Vordruck R_25.05) auf Sonderurlaub entscheidet nach Maßgabe der Seminarleiter. &lt;br /&gt;
Wer wegen eines genehmigten Sonderurlaubs nicht an Seminarveranstaltungen teilnehmen kann und/oder seinen Unterricht zu Ausbildungszwecken nicht durchführen kann, muss dafür Sorge tragen, dass Fachleiter/innen, Ausbildungslehrer/innen und die Schulleitung darüber informiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Adressen===&lt;br /&gt;
====Wichtige Hinweise zum Schriftverkehr====&lt;br /&gt;
Der Schriftverkehr mit den übergeordneten Behörden ist auf dem Dienstweg abzuwickeln, weil in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Stellungnahme des Seminarleiters erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dienst- und Ausbildungsverhältnis betroffen ist, beispielsweise bei Beurlaubungen, Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, Anträgen auf Teilzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schulabteilung z.B. für Antrag auf Teilzeit====&lt;br /&gt;
Personalsachbearbeitung &lt;br /&gt;
Niedersächsische Landesschulbehörde &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regionalabteilung Braunschweig &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezernat 1 -Fachbereich Lehrendes Personal- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 0531 484-3876&lt;br /&gt;
Fax: 0531 484-3031&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: [mailto:joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de joergferdinand.koenneker@nlschb.niedersachsen.de]     &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Studienseminar Osnabrück====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Studienseminar Osnabrück&lt;br /&gt;
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Winkelhausenstraße 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
49090 Osnabrück&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel.: 05 41 - 77 046 - 931  &lt;br /&gt;
                                                           &lt;br /&gt;
E-Mail: rebecca.boehning@seminar-os-lbs.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besoldung und Beihilfestelle====&lt;br /&gt;
OFD Niedersachsen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beihilfe	- Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Postfach 1640, 26586 Aurich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel:  04941 13-2700&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fax: 04941 13-2100&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: nlbvziaurich@nlbv.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
	www.ofd.niedersachsen.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Nach § 95 Nds. PersVG wird beim Seminar für die Auszubildenden ein '''eigener Personalrat''' gewählt. Die Auszubildenden sind nach § 96 Nds. PersVG nur für diesen Personalrat und für die nach § 96 Nds. PersVG zu wählenden Stufenvertretungen (Schulbezirkspersonalrat/-hauptpersonalrat wahlberechtigt. Sie sind nicht wahlberechtigt für die Lehrerpersonalräte bei den Schulen). Wählbar sind Sie ''nur für den Personalrat am Seminar''. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahlperiode richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 ff. Nds. PersVG. Sind während der Wahlperiode Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personalrat ausgeschieden, so werden Mitglieder und Ersatzmitglieder in entsprechender Anzahl neu gewählt. Die Wahl findet innerhalb von sechs Wochen nach jedem Einstellungstermin im Rahmen einer Wahlversammlung statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel&lt;br /&gt;
*5 bis 20 wahlberechtigten Bediensteten aus einer Person,&lt;br /&gt;
*21 bis 50 wahlberechtigten Bediensteten aus drei Mitgliedern,&lt;br /&gt;
*51 bis 150 wahlberechtigten Bediensteten aus fünf Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeit als Mitglied im Personalrat der Auszubildenden am Studienseminar ist gem. § 99 Abs. 5 Nds. PersVG keine Freistellung vorgesehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=229</id>
		<title>Grundlegende Hinweise zur Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Grundlegende_Hinweise_zur_Ausbildung&amp;diff=229"/>
		<updated>2020-07-23T07:06:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
=Ausbildung=&lt;br /&gt;
==Schule in Corona -Zeiten==&lt;br /&gt;
Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterrichten in Corona-Zeiten: https://www.mk.niedersachsen.de/download/156810/Leitfaden_berufsbild._Schulen_Start_20_21.pdf&lt;br /&gt;
===Zielsetzung===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (L.i.V.) sollen die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13.07.2010) genannten Kompetenzen durch den Vorbereitungsdienst erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dienstrechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst====&lt;br /&gt;
'''Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendarin des Lehramts an berufsbildenden Schulen &amp;quot; oder die Dienstbezeichnung &amp;quot;Studienreferendar des Lehramts an berufsbildenden Schulen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rahmenbedingungen für die Ausbildung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Grundlage für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt am Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Die in der APVO-Lehr vom 13.07.2010 und nachfolgend aufgeführten fünf Kompetenzbereiche sind durchgängig die verbindliche Orientierung für die Ausbildung am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen.&lt;br /&gt;
*Kompetenzbereich 1:	 Unterrichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kompetenzbereich 2:	 Erziehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kompetenzbereich 3:	 Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kompetenzbereich 4:	 Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und  Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kompetenzbereich 5:	 Personale Kompetenzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Struktur der Ausbildung====&lt;br /&gt;
Der Unterricht und folgerichtig die Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen orientieren sich an dem Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz. Hierbei sollen Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzen unmittelbar gefördert werden, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung ist Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stundenanteil in Unterrichtsstunden der Seminare bei einem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Struktur Ausbildung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Organisation und Struktur der Ausbildung in Teilzeit=====&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage der neuen Ausbildungsstrukturen in der APVO-Lehr sind zwei mögliche Modelle (A und B) einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst entwickelt worden.&lt;br /&gt;
Für beide Modelle gilt:&lt;br /&gt;
* Die Anwärterbezüge werden nach $ 16 NBeschG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (z.B. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines vollbeschäftigten Auszubildenden) gekürzt. Zu den im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmenden Ausbildungstätigkeiten gehören insbesondere der Ausbildungsunterricht, die Vor- und Nachbereitung dieses Unterrichts sowie die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* Eine Reduzierung kommt in der Regel nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Ausbildungstätigkeiten (Ausbildungsunterricht und Seminarveranstaltungen) in Betracht, da eine darüber hinausgehende Reduzierung aufgrund der geringen Praxisanteile den Ausbildungserfolg gefährden würde.&lt;br /&gt;
* Die Reduzierung des Ausbildungsunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der zugrunde legenden Stundentafel im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.&lt;br /&gt;
'''Modell A''' sieht nur eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (betreuter und [[eigenverantwortlicher Unterricht]]) vor. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert, die Seminar- und Ausbildungsstruktur bleibt unverändert. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund von auftretenden Defiziten wegen zu geringer Praxiserfahrung ist nach § 17 Abs. 3 NLVO möglich, sofern ohne die Verlängerung ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet wäre. Dies sollte spätestens bei der Festlegung der Ausbildungsnote geprüft und entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Modell B''' sieht eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen zu gleichen Teilen vor. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich in der Regel entsprechend, bis hin zur Verdoppelung bei hälftiger Teilzeitbeschäftigung (36 Monate). Die Unterrichtsfächer werden konsekutiv nacheinander ausgebildet, unterrichtet und bewertet. Das pädagogische Seminar kann ausbildungsbegleitend während der gesamten Dauer des Vorbereitungsdienstes belegt werden. 4-6 Monate vor der Staatsprüfung werden beide Unterrichtsfächer unterrichtet und ausgebildet. Von der Seminarleitung wird zu Beginn der Ausbildung im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein individueller Ausbildungsplan entwickelt, da die in der APVO-Lehr abgebildeten Ausbildungsstrukturen durch dieses Teilzeitmodell verlassen werden (z.B. Festlegung des Gesprächs zum Ausbildungsstand).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Formen des Ausbildungsunterrichts]]====&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr regelt in § 7, Abs.1 den Ausbildungsunterricht. „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verant-wortliche Lehrkraft erteilt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
Unter Ausbildungsunterricht ist die gesamte Anzahl der Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte im Vor-bereitungsdienst in der Schule erteilen, zu verstehen: der größte Teil, nämlich durchschnittlich neun Stunden pro Woche, ist „Eigenverantwortlicher Unterricht“ (EVU), ein geringerer Anteil (durchschnittlich drei Stunden pro Woche) ist „Betreuter Unterricht“ (BU). Danach absolvieren die LiV in den Phasen II und III durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche. Nach § 7 APVO-Lehr, Ab-satz 7 sollen die LiV ihren Ausbildungsunterricht in verschiedenen Schulformen und Stufen der berufsbildenden Schulen erteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betreuter Unterricht===&lt;br /&gt;
„Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt.“ (§ 7, Abs. 1, APVO-Lehr 2017). &lt;br /&gt;
Die Durchführungsbestimmungen zu §7, APVO-Lehr spezifizieren den betreuten Unterricht: „Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen.“&lt;br /&gt;
Beim betreuten Unterricht liegt die Verantwortung für den Unterricht bei der jeweiligen ausbildenden Lehrkraft. Das heißt nicht, dass diese in jedem Einzelfall am Unterricht teilnehmen muss; '''sobald der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine eigenständige Unterrichtsführung zugetraut werden kann, sollte diese auch ermöglicht werden.''' Die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr führen zum betreuten Unterricht weiter aus: „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen be-treuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klas-se/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die verantwortliche Lehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten.“ (Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: zu § 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche). Bei der Teilnahme der Ausbildungslehrer am Unterricht, sollen sie – ausgenommen sind Extremfälle - nicht in das laufende Unterrichtsgeschehen eingreifen: die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst würden dadurch einen Autoritätsverlust erleiden. Mit zunehmendem Fortschritt der Ausbildung sind die LiV auch in die Notenfindung mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch in jedem Fall von der ausbildenden Lehrerin/vom ausbildenden Lehrer zu verantworten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eigenverantwortlicher Unterricht===&lt;br /&gt;
Unter eigenverantwortlicher Unterricht ist „bedarfsdeckender“ Unterricht zu verstehen, d. h. die LiV müssen diese Unterrichtsstunden wie alle anderen Lehrer/innen vollkommen selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten. Durchschnittlich sollen in den beiden Schulhalbjahren, in denen EVU zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz auch in Teilzeit-Berufsschulklassen erfolgt und nicht ausschließlich in Vollzeitklassen. Der Einsatz in der Teilzeit-Berufsschule ist allerdings auch im BU möglich. Sollte die Erteilung der vollen Anzahl der Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss die Ausbildungsschule das Studienseminar schriftlich darüber informieren. Eine geringere Stundenanzahl EVU muss stets durch einen entsprechend höheren Anteil an betreutem Unterricht ausgeglichen werden.  &lt;br /&gt;
Häufig wird die Frage gestellt, ob es der Ausbildungslehrerin/dem Ausbildungslehrer erlaubt ist, im EVU der LiV anwesend zu sein, um Feedback geben zu können – beispielsweise dann, wenn es nicht möglich ist, den Stundenplan der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers und den der LiV so aufeinan-der abzustimmen, dass in den eigenen Unterrichtsstunden der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungsleh-rers „Betreuter Unterricht“ stattfinden kann. Die Antwort darauf lautet (zunächst) „NEIN“ – es sei denn, die LiV ist damit einverstanden, dass die Ausbildungslehrerin/der nach Absprache und Terminsetzung am EVU teilnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Organisation der Seminarveranstaltungen====&lt;br /&gt;
Die Ausbildung am Studienseminar erfolgt in der Fachrichtung, in dem Unterrichtsfach und im pädagogischen Seminar. Die Zeiten und Räume werden im sogenannten Fachsitzungsplan aufgeführt, der auf der Homepage des Studienseminars unter &amp;quot;Service&amp;quot; zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den regelmäßig stattfindenden Seminarveranstaltungen=====&lt;br /&gt;
Für die fachdidaktischen Seminare und für die pädagogischen Seminare sind monatlich je acht Stunden und für die gesamte Ausbildungszeit je 120 Stunden vorgesehen. Die Seminarveranstaltungen finden wöchentlich statt. Die regelmäßigen Termine für die Seminarveranstaltungen werden über den Aushang im Studienseminar und in Form einer ausgegebenen Kopie kommuniziert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es Abweichungen vom Fachsitzungsplan geben, sind diese dem Seminarleiter zur Geneh-migung per Mail oder schriftlich vorzulegen. Die verantwortliche Ausbilderin oder der verant-wortliche Ausbilder informiert die Fachleiterkolleginnen und –kollegen über die Änderungen durch eine entsprechende Dokumentation im Sekretariat und stellt die Information der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den Langtagen=====&lt;br /&gt;
Pro Jahr ist für die fachdidaktischen Seminare in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie für die pädagogischen Seminare jeweils ein Langtag vorgesehen. Die Terminierung wird rechtzeitig von der Seminarleitung bekannt gegeben. Die Ausgestaltung obliegt den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern. Ein Langtag umfasst wenigstens den Umfang von drei Seminarveranstaltungen, wobei die Verpflichtung der Protokollführung unberührt bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern Veranstaltungen außerhalb des Seminarstandortes stattfinden, sind diese dem Seminarleiter schriftlich zur Genehmigung vorzulegen, um den Beteiligten den Versicherungsschutz für eine dienstliche Veranstaltung zu gewähren. &lt;br /&gt;
An den Langtagen werden Fahrtkosten für die Veranstaltung innerhalb Niedersachsen erstattet.&lt;br /&gt;
=====Informationen zu den möglichen Zusatzqualifikationen=====&lt;br /&gt;
Das Studienseminar vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusätzliche Qualifikationen, insbesondere zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht grundständig studierbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angebote am Studienseminar Osnabrück werden bedarfsorientiert konzipiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Angebot und die Konzeption der Zusatzqualifikationen können auf der Homepage des Studienseminars eingesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der zusätzlichen Qualifikationen wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,&lt;br /&gt;
#mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen, &lt;br /&gt;
#soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und &lt;br /&gt;
#ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung===&lt;br /&gt;
In Niedersachsen haben die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach diesem Konzept landesweit einheitliche Seminarlehrpläne entwickelt. Lernfelder, die aus den Handlungsfeldern einer Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeleitet wurden, sind Grundlage für die Ausbildung in den Fachrichtungen, Unterrichtsfächern und in den pädagogischen Seminaren. Die im Curriculum vereinbarten fachspezifischen Teilkompetenzen und die ausgewiesenen Inhalte sind verbindliche Vorgabe für die Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Die Entwicklung von Lernsituationen obliegt den Studienseminaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Aufgabenteilung zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule]]==&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Seminarleitung und der Ausbilderinnen und Ausbilder===&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Seminarleitung====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung einschließlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Diese Verantwortung begründet die Möglichkeit der Einsichtnahme in Seminarveranstaltungen und Prüfungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben====&lt;br /&gt;
Die Fachleiterinnen und Fachleiter für besondere Aufgaben unterstützen die Seminarleitung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung und übernehmen neben der Leitung eines pädagogischen Seminars nachweislich Aufgaben der Seminarleitung. Diese sind mit dem Seminarleiter abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter====&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind Bedienstete ihrer Schulen. Für die Aufgaben am Studienseminar erfolgt eine Freistellung von den schulischen Verpflichtungen über Anrechnungsstunden, die der Seminarleiter verfügt.&lt;br /&gt;
Die Ausbildenden sind verantwortlich für die Ausbildung in ihrem Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder durch dienstliche Verpflichtungen an der eigenen Schule (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) mehr als zwei Tage nicht für die Aufgabenwahrnehmung am Studienseminar zur Verfügung stehen, ist dies dem Seminarleiter schriftlich mitzuteilen. Über Anträge auf Sonderurlaub oder andere Freistellungen ist der Seminarleiter rechtzeitig zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der Ausbildungsschule===&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder Schulleiter die Verantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausbildungsschule sollen Lehrkräfte als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in der entsprechenden Fachrichtung oder dem Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgabe der Schule ist es insbesondere Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verbindliche Anforderungen an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst==&lt;br /&gt;
Die APVO-Lehr definiert für den Ausbildungsunterricht, für die Unterrichtsbesuche und für die schriftliche Arbeit konkrete Anforderungen. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Ausführungen und ein Terminrahmenplan, den die Seminarleitung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellt.&lt;br /&gt;
===[[Zeitlicher Rahmen des Ausbildungsunterrichts]]===&lt;br /&gt;
====Unterrichtsverpflichtung====&lt;br /&gt;
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben die Auflage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ausbildungsunterricht zu erteilen, der sich differenziert auf die Ausbildungsabschnitte verteilt (vgl. Abb. 1). Es wird zwischen Eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und Betreuten Unterricht (BU) unterschieden. Während die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Eigenverantwortlichen Unterricht selbstständig eine Klasse führen, werden sie im Betreuten Unterricht von einer Fachlehrkraft begleitet.&lt;br /&gt;
*In einer dreimonatigen Einführungsphase erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit über Betreuten Unterricht (BU) unterschiedliche Schulformen und Schulstufen aber auch Lehrkräfte kennen zu lernen. Die aufgeführten 6 Unterrichtsstunden verstehen sich als Mindestanforderung.&lt;br /&gt;
*In der Hauptphase der Ausbildung ist die Unterrichtsverpflichtung mit 12 Wochenstunden festgesetzt. Von den 12 Wochenstunden sind 3 Unterrichtsstunden Betreuter Unterricht und 9 Unterrichtsstunden Eigenverantwortlicher Unterricht.&lt;br /&gt;
*In der Prüfungsphase ist die Unterrichtsverpflichtung mit 6 Wochenstunden Betreuten Unterricht festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Übersicht über den inhaltlichen sowie zeitlichen Rahmen der Ausbildung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untenstehenden Übersicht ist der gesamte Ablauf der Ausbildung insbesondere in zeitlicher Hin-sicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, von der durch frühere oder spätere Ferientermine oder spezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung einzelner Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abgewichen werden kann. Den LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zu-sätzlich ein detaillierter Terminrahmenplan für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgehändigt.&lt;br /&gt;
==Regelungen im Zusammenhang mit den Ausbildungsmaßnahmen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Unterrichtsbesuche===&lt;br /&gt;
Der FL übernimmt im Rahmen der Gesamtausbildung die Ausbildung in der Didaktik und Methodik ei-ner Fachrichtung oder eines berufsfeldübergreifenden Faches, er führt regelmäßig fachdidaktische Seminare durch, er berät die LiV, besucht sie im Unterricht und lässt sie im eigenen Unterricht hospitie-ren.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie: Die Unterrichtsbesuche sind die Grundlage für eine Kriterien gestützte Nachbe-sprechung und Beratung der LiV. Damit die Fachleiter/innen zu allen Aspekten des Unterrichts beraten können, ist es notwendig, dass sie die LiV aktiv im Unterricht beobachten kann. Wenn die Fachlei-ter/innen im Extremfall 45 Min. nur eine Gruppenarbeit beobachten können, dann können Sie im An-schluss relativ wenig zu Ihrem Lehrer/innenhandeln im Unterricht sagen. Zeigen Sie am besten die Stunden in einer Lernsituation, in denen Sie selbst einen aktiven Part übernehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterrichtsbesuche des Fachleiters/der Fachleiterin (eUB)====&lt;br /&gt;
Jeder FL besucht die LiV im jeweiligen Fach bzw. der Fachrichtung mindestens fünfmal während der Ausbildung und berät sie im Anschluss daran. (Für die berufliche Fachrichtung und das berufsfeldüber-greifende Unterrichtsfach sind in der Regel insgesamt 10 Besuche im gesamten Ausbildungszeitraum vorgesehen; zwei davon werden als sog. „gemeinsame Unterrichtsbesuche“ von den Fachleitern ge-meinsam mit dem PS-Leiter durchgeführt.) Falls erforderlich, kann die Besuchszahl erhöht wer-den. Diese Unterrichtsbesuche werden vorher angekündigt bzw. terminlich abgesprochen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterrichtsbesuche der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Die Leiter/innen des Pädagogischen Seminars führen insgesamt drei Unterrichtsbesuche durch. Zwei dieser Besuche werden als gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) jeweils mit der/dem Fachleiter/in der Fachrichtung und des Unterrichtsfachs durchgeführt.Der dritte Besuch ist ein einfacher Unterrichtsbesuch (eUB PS), der in der Regel dazu dient, der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein Feedback zur Lehrerpersönlichkeit und /oder des Moderations- und Lenkungsverhaltens zu geben.Auch Rückmeldungen zum methodischen Vorgehen oder zur Phasierung des Unterrichts sind denkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB) der LeiterInnen des Pädagogischen Seminars====&lt;br /&gt;
Allgemeines:&lt;br /&gt;
Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die Ausbilderin oder der Ausbilder des pädagogischen Seminars und die/der für das Fach bzw. für die Fachrichtung zuständige Ausbilderin/Ausbilder gemeinsam mindestens jeweils einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein. Findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. &lt;br /&gt;
Die LiV bereiten die Unterrichtsstunde selbstständig vor und fertigen einen schriftlichen Entwurf (maximal sechs Textseiten, vgl. „Handlungsleitfaden zur kompetenzorientierten Unterrichtsplanung“) an. Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des PS besprochen. Vorzüge und Mängel der Stunde sind eingehend zu erörtern. Der gezeigte und anschließend von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektierte Unterricht wird nicht benotet, jedoch bewertet und Zielsetzungen für die weitere Ausbildung des Referendars/der Referendarin vereinbart. Über die Besprechung wird von dem Fachleiter ein Protokoll angefertigt, das von der Leiterin/ dem Leiter des pädagogischen Seminars und dem FL unterschrieben wird. Zusammen mit dem Unterrichtsentwurf verbleibt es bei den Ausbildungsakten des Seminars. Dem LiV wird ein Exemplar des Protokolls innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung gestellt (Nr. 5.5 DB zu § 7 APVO-Lehr).&lt;br /&gt;
=====Zeitpunkt des gUB=====&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Zeitpunktes des gUB setzt der Seminarleiter Schlusstermine fest. Die Schlusstermine für die beiden gUB sind dem entsprechenden Termin-Rahmenplan zu entnehmen. Bei der Terminplanung für den ersten und den zweiten gUB ist unbedingt darauf zu achten, dass eine genügend lange Zeitspanne zwischen diesen beiden gemeinsamen Unterrichtsbesuchen eingehalten wird, um den Professionalisierungsprozess beurteilen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Terminierung und Vorgaben gemeinsamer Unterrichtsbesuche/Ausbildungsunterricht===&lt;br /&gt;
====Anmeldung von gemeinsamen und kollgialen Unterrichtsbesuchen====&lt;br /&gt;
Die kUB/gUB müssen rechtzeitig terminiert und koordiniert werden. Die Anmeldung des &lt;br /&gt;
kUB/gUB muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin auf dem entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Unterschriften im Sekretariat des Seminars vorliegen. &lt;br /&gt;
Die Terminabstimmung mit dem jeweiligen FL und dem PS-Leiter erfolgt durch den LiV.&lt;br /&gt;
Der gUB soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit der FL geplant werden. (Wichtiger Hinweis: In-formieren Sie den Schulleiter ebenfalls mindestens 2 - 3 Wochen vorher über den gUB-Termin!)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Form und Umfang der Entwürfe====&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsentwürfe sollen einerseits bestimmten Mindestanforderungen genügen, andererseits sol-len diese aber auch nicht überschritten werden. Weitere Hinweise siehe „Handlungsleitfaden zur kom-petenzorientierten Unterrichtsplanung“.&lt;br /&gt;
====Anzahl der Exemplare====&lt;br /&gt;
Die Entwürfe für den gUB werden folgenden Personen digital zugeleitet: ein Exemplar wird für den FL benötigt, ein Exemplar für den Vertreter des Pädagogischen Seminars, ggf. ein Exemplar für die jeweilige Lehrkraft im betreuten Unterricht. Ein weiteres Exemplar wird direkt bei der Schulleitung der Ausbildungsschule abgegeben (hier ist zu klären, ob digital oder als ausgedruckte Version). Zwei Exemplare für das Sekretariat des Seminars (Ausbildungsakte, Bücherei) sind als Ausdruck vorzulegen. Die Entwürfe sind zu unterschreiben (auch digital eingefügte Unterschrift ist möglich).&lt;br /&gt;
====Abgabetermine====&lt;br /&gt;
Der Entwurf für den gUB ist jeweils am Werktag vor dem Unterrichtsbesuch bis 12:00 Uhr im Semi-nar abzugeben. Für Besuche, die am Montag stattfinden, muss der Entwurf bereits am Freitag bis 12:00 Uhr abgegeben werden!&lt;br /&gt;
====Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften====&lt;br /&gt;
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen gemäß des Runderlasses des MK vom 01.12.2012 -11-05410/1-8 - VORIS 20600 - zu beachten.&lt;br /&gt;
Für das Erstellen von Unterrichtsentwürfen durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern erforderlich. Dies kann auch auf privaten IT-Systemen geschehen. Die Daten dienen der Einschätzung des Schülerverhaltens, des individuellen Leistungsvermögens und Lernverhaltens. Dazu gehören Name, Leistungen, Mitarbeit im Unterricht, Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Sitzplan, sofern dieser ergänzende Anmerkungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält.&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung von Schülerdaten darf nur verschlüsselt […] erfolgen. Ansonsten müssen die Schülerdaten anonymisiert werden.&lt;br /&gt;
Bitte beachten Sie folgende Vorgabe:&lt;br /&gt;
*Jeder Unterrichtsentwurf darf nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Hinweise zur Nutzung geeigneter Sicherungssoftware befinden sich auf der Informations- und Lernplattform (IServ) des Studienseminars.&lt;br /&gt;
*Unterrichtsentwürfe in nicht anonymisierter Form sowie sonstige personenbezogene Daten (gemäß Ziffer 3 des Erlasses) von Schülerinnen und Schülern dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend auf privaten IT-Systemen gespeichert werden und sind spätestens nach drei Monaten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachträgliche Änderungen bzw. Verbesserungen der Unterrichtsentwürfe====&lt;br /&gt;
Änderungen/Verbesserungen des Unterrichtsentwurfs können im Ausnahmefall von den LiV noch kurz vor der Durchführung des Unterrichtsbesuchs den Teilnehmern bekannt gegeben werden. Es genügt eine entsprechende Begründung in der Reflexion zu Beginn der Nachbesprechung.&lt;br /&gt;
====Erklärung zur selbstständigen Planung des Unterrichtsentwurfs====&lt;br /&gt;
Der Unterrichtsentwurf ist eine selbstständige Leistung. Die LiV müssen in ihren Unterrichtsentwürfen alle in Anspruch genommenen Quelle angeben. Als Quellen gelten auch die Unterrichtsentwürfe, die in der Bücherei des Seminars zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Es genügt nicht, nur den Namen des Verfassers, also des Stud.-Referendars, die Fachbezeichnungen und das Fach anzugeben, zumindest muss dazu noch die Ablagesignatur bzw. Fundstelle deutlich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Schluss des Entwurfs muss folgende Erklärung unterschrieben werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''&amp;quot;Hiermit versichere ich, dass ich den Entwurf selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__________________________	&lt;br /&gt;
Ort, Datum	Unterschrift''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lässt ein Unterrichtsentwurf erhebliche Mängel erkennen, die sich unverantwortlich negativ auf den Lernprozess im Unterricht auswirken, so muss der LiV vom FL vor der Durchführung auf die Mängel hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anfertigung von Protokollen (Fachseminare/Pädagogische Seminare)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Allgemeine Regelungen====&lt;br /&gt;
Über jede Seminarveranstaltung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Teilnehmende, Ort, Datum, Zeit und Dauer sowie der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung ersichtlich sind. Der Bezug zum Seminarlehrplan des Fachs ist zu verschriftlichen. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Leitung des Fachseminars oder des pädagogischen Seminars zu unterschreiben (auch digitale Unterschrift ist möglich) und zu den Akten des Seminars zu nehmen (siehe Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr 2017 § 6, Pkt. 5). &lt;br /&gt;
Für alle Seminarveranstaltungen müssen Protokolle angefertigt werden. Dabei sind die üblichen formalen Vorschriften zu beachten (äußere Form und Aufbau, Verweis auf das behandelte Lernfeld und die Lernsituation.&lt;br /&gt;
Die Protokolle sind innerhalb der festgelegten Fristen bei den Fachleitern abzugeben. Der Protokollführer ist für die Einhaltung der Termine verantwortlich.&lt;br /&gt;
*Das Protokoll muss sachlich und eindeutig abgefasst werden und zwar in der Regel als Ergebnisprotokoll.&lt;br /&gt;
*Die Protokollführung ist in der jeweiligen PS- bzw. FS-Gruppe zu regeln. &lt;br /&gt;
*Protokolle sind vom Protokollführer und ggf. von den Gesprächspartnern (bei den Gesprächen über den Ausbildungsstand) zu unterzeichnen.&lt;br /&gt;
*Jedes Protokoll eines Fachseminars bzw. eines Pädagogischen Seminars muss bis oder spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Sitzung genehmigt und vorgelegt werden. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge sind spätestens zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.&lt;br /&gt;
*Die Protokolle des Pädagogischen Seminars, der beruflichen Fachrichtung und der Unterrichtsfächer werden auf der Lernplattform IServ in den jeweiligen Gruppen abgelegt.&lt;br /&gt;
*Die Ablage der ausgedruckten Fachseminar-Protokolle bzw. Protokolle des pädagogischen Seminars erfolgt durch die FL-/PS-LeiterInnen bzw. es kann auch eine Datei mit allen Protokollen in PDF-Format in chronologischer Reihenfolge an die Seminarleitung übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beratung und Beurteilung (gUB und ASG)==&lt;br /&gt;
===Transparenz der Beurteilung und Benotung===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Beurteilung und Notenfindung gelten in der Lehrerausbildung in den Studienseminaren besondere Bedingungen:&lt;br /&gt;
*Die Referendare wünschen sich diesbezüglich Klarheit, z. B. u. a. auch durch die Vergabe von Zwischennoten oder benoteten Unterrichtsbesuchen. &lt;br /&gt;
*Die APVO-Lehr sagt hierzu allerdings eindeutig, dass für Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden (DB zu §7, (5) und dass erst am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats die Leistungen der LiV mit einer Note zu bewerten sind.&lt;br /&gt;
Diese Vorgaben versuchen den komplexen Zusammenhang von vertrauensvoller Beratung, persönlicher Entwicklung der LiV sowie der geforderten Beurteilung und Notengebung zu berücksichtigen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Verhältnis Beratung Benotung.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erläuterungen zur Benotung====&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Ausbildung geht es insbesondere darum, erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln und sehr viel zu erproben (Agieren vor der Klasse, Präsentation von Inhalten, Einsatz von Methoden, Einschätzung des Zeitbedarfs etc.). Eine Notengebung in dieser Phase des Ausprobierens, in der die wenigsten LiV bereits über reflektierte Unterrichtserfahrungen verfügen, wäre sicherlich äußerst kontra-produktiv.  &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Ausbildung geht es darum, die Erfahrungen zu erweitern, zu reflektieren und die eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln. Dies geschieht nicht bei allen einheitlich, sondern schließt unterschiedliche (Um-)Wege ein. Auch hier erscheint es sinnvoll, diese Lernphase nicht durch eine Ausrichtung auf Noten zu beeinflussen. Stattdessen kommt der Beratung ein besonderer Stellenwert zu, wobei Rückmeldungen nicht auf der Basis von Noten gegeben werden, sondern  die Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien bzw. Standards und der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen im Mittelpunkt steht. Hier ist es sowohl für die Ausbildenden wichtig, klare Rückmeldungen zu geben, als auch für die LiV, ebensolche klaren Rückmeldungen einzufordern.&lt;br /&gt;
Im Zeitablauf der Ausbildung spielt also der Grad der Umsetzung der seminarbezogenen Kriterien eine immer bedeutendere Rolle, d. h. durch Reflexion und Beratung ist zu klären, inwiefern die Kriterien erreicht sind bzw. an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht. Daran orientiert sich dann auch die Benotung, die den Ausbildungsstand der LiV am Ende der Ausbildung dokumentiert. '''Diese Note spiegelt somit die Entwicklung des LiV wider, sie setzt sich aber nicht aus Teilnoten einzelner Unterrichtsbesuche zusammen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsame Unterrichtsbesuche (gUB)===&lt;br /&gt;
Die Unterrichtsbesuche dienen der Beratung und Förderung der LiV. Hierbei sind die Vorzüge und Verbesserungspotentiale eingehend zu analysieren und zu erörtern. Wichtig ist vor allem, dass bei einer für die weitere Entwicklung der LiV zu erwartenden Verhaltensänderung notwendige Hilfen gegeben werden (siehe Unterrichts-Beobachtungsbogen).&lt;br /&gt;
Die Besprechung erfolgt auf der Grundlage seminareinheitlicher Kriterien. Die Besprechung des gUB sollte in etwa folgendermaßen ablaufen:&lt;br /&gt;
*Nach dem Unterricht hat die LiV ca. 10 - 15 Minuten Zeit zur Reflexion des gezeigten Unterrichts. dafür erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom PS-LeiterIn min. drei weiße Karten, auf denen die LiV Vorzüge oder Beratungsbedarf notiert.&lt;br /&gt;
*Die Nachbesprechung startet mit der Reflexion der LiV; dabei geht die LiV insbesondere auf die Erreichung des Stundenziels ein.&lt;br /&gt;
*Danach erfolgt eine strukturierte Erörterung des durchgeführten Unterrichts anhand der Kriterien des Unterrichts-Beobachtungsbogens.&lt;br /&gt;
*Abschließend werden Vorzüge und Mängel des Entwurfs kurz zusammenfassend vom FL, vom Leiter des PS sowie den gegebenenfalls anwesenden Ausbildungslehrern bzw. den Vertretern der Schulleitung herausgearbeitet.&lt;br /&gt;
*Anschließend werden Zielvereinbarungen getroffen, die in der sogenannten UB-Dokumentation festgehalten werden,&lt;br /&gt;
*Anwesende LiV können sich an der Diskussion/dem Gespräch beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinsames Gespräch über den Ausbildungsstand (ASG)===&lt;br /&gt;
Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen die Ausbildenden mit den LiV gemeinsam ein Gespräch über den Ausbildungsstand und beraten sie zum weiteren Verlauf der Ausbildung. Grundlage der Beratung sind die Kompetenzen und Standards lt. APVO-Lehr sowie die um Indikatoren erweiterte Fassung des Studienseminars, sowie der ASG-Bogen, der im Vorfeld von allen Beteiligten unabhängig voneinander ausgefüllt wird. Die Besonderheit des elektronischen Bogens besteht darin, dass keiner der Beteiligten vor der Auswertung Kenntnisse über die Bewertung der anderen Beteiligten erhält. Auf der Homepage ist der Link zum Ausbildungsstandbogens zu finden.&lt;br /&gt;
Der Seminarleiter kann an dem ASG teilnehmen. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt, ein Exemplar ist dem LiV auszuhändigen (§ 10 (1) APVO-Lehr und DB zu § 10 (1)).&lt;br /&gt;
Der Schlusstermin für das Gespräch über den Ausbildungsstand ist dem Terminrahmenplan für die jeweilige Ausbildungsgruppe zu entnehmen. https://www.studienseminar-os.de/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schriftliche Arbeit (§9 APVO-Lehr)===&lt;br /&gt;
Die LiV müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, das sich auf die Kompetenzen lt. APVO-Lehr bezieht. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
====Abgabe des Themenvorschlags====&lt;br /&gt;
Die LiV sprechen auf Grundlage eines angefertigten Exposés mit der betreuenden Fachleiterin/dem betreuenden Fachleiter das Thema der schriftlichen Arbeit ab. Der/die FachleiterIn bestimmt in Absprache mit den betroffenen KollegInnen, ob sie als Zweitgutachter/Innen tätig werden wollen. '''Die/der Fachleiterin/Fachleiter reicht das Thema dann im Sekretariat ein und die Verwaltung leitet den Vorschlag zum Seminarleiter/ Seminarleiterin weiter, der/die das Thema genehmigt.''' Der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Themenvorschlags kann dem Terminrahmenplan entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Themenfestsetzung und Bekanntgabe====&lt;br /&gt;
Die Seminarleitung setzt im Einvernehmen mit der/dem betreuenden Fachleiterin/dem Fachleiter das Thema für die schriftliche Arbeit fest und stellt dieses der Studienreferendarin/dem Studienreferendar innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Themenvorschlags schriftlich zu.&lt;br /&gt;
Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 (1) Nr. 1 oder (3) APVO-Lehr bearbeitet wurde, kann nur dann zugelassen werden, wenn im Sinne einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. (Siehe hierzu „Handreichung zur schriftlichen Arbeit“.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umfang und Form====&lt;br /&gt;
Die Arbeit ist mit der Schriftart Arial in Schriftgröße 11 und einem 1,5-zeiligen Zeilenabstand zu verfassen. Die Seitenränder betragen 3 cm links, 2,5 cm rechts sowie 2 cm oben und unten. Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Zu diesen 15 Seiten zählen dann auch alle in den Text eingebetteten Tabellen, Grafiken etc. Fußnoten werden in Schriftgröße 9 verfasst. Jeglicher Text, der über die 15 Seiten hinausgeht, wird – analog zum Überziehen der 45 Minuten einer Prüfungsstunde – nicht gewertet und führt damit zu einer Abwertung der Arbeit, da es sich um einen formalen und qualitativen Mangel handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgabe====&lt;br /&gt;
Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Werktag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren nebst einer digitalen Fassungen bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit ungenügend bewertet (DB zu §9, (5) APVO-Lehr 2017).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildungsnote===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der LiV&lt;br /&gt;
*im Pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter&lt;br /&gt;
*in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und&lt;br /&gt;
*in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin oder dem Schulleiter&lt;br /&gt;
*und die schriftlichen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen und dem LiV von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars oder den LeiterInnen des Pädagogischen Seminars schriftlich mitzuteilen. Der LiV kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen.&lt;br /&gt;
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit und den Noten der Ausbilder die Ausbildungsnote (§ 10 (3) APVO-Lehr). Dabei entspricht&lt;br /&gt;
der Note „sehr gut“	1,0 bis 1,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*der Note „gut“	1,5 bis 2,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*der Note „befriedigend“	2,5 bis 3,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*der Note „ausreichend“	3,5 bis 4,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*der Note „mangelhaft“	4,5 bis 5,4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*der Note „ungenügend“	5,5 bis 6,0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	''*Beispiel:	Note FR			  1,0&lt;br /&gt;
		Note UF			  2,0&lt;br /&gt;
		Note PS			  2,0&lt;br /&gt;
		Note Schulleiter			  3,0&lt;br /&gt;
		Note schriftliche Arbeit		  3,0	&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
					Gesamtsumme 11,0 : 5    =   	2,2'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die LiV würde in diesem Beispiel mit der Ausbildungsnote 2 (2,2) bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auch mit einer mangelhaften oder ungenügenden Ausbildungsnote wird die Prüfung eingeleitet.'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=205</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2020-07-23T05:50:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Allgemeine Hinweise zum Referendariat=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Grundlegende Hinweise_zur_Ausbildung|Grundlegende Hinweise zur Ausbildung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Fachdidaktik Themen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [[Kriterien für_die_Entwicklung_von_Lernsituationen_|Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen]]&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
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		<title>Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kriterien_f%C3%BCr_die_Entwicklung_von_Lernsituationen&amp;diff=204"/>
		<updated>2020-07-23T05:49:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Begriffsbestimmungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungssituation===&lt;br /&gt;
Die Handlungssituation ist Kern einer Lernsituation. Sie initiiert und trägt einen komplexen Lern- und Arbeitsprozess, bildet den Rahmen für den Unterricht und führt zu einem Handlungsergebnis.&lt;br /&gt;
Die Handlungssituation beschreibt einen beruflichen, fachlichen, gesellschaftlichen oder privaten Kontext, der sich in einer Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung konkretisiert. Dabei sind die Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, um deren Motivation und Lernbereitschaft zu fördern.&lt;br /&gt;
Durch eine hinreichend hohe, aber nicht überfordernde Komplexität der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung werden die Lernenden zu einem Denken in Zusammenhängen befähigt.&lt;br /&gt;
Die komplexe Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung soll eine umfassende Förderung der Kompetenzentwicklung ermöglichen, die sowohl Fachkompetenz als auch die Entwicklung Personaler Kompetenz umfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vollständige Handlung===&lt;br /&gt;
Lernen vollzieht sich in der Lernsituation in einer vollständigen Handlung auf Basis der Phasen Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten, Reflektieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungsergebnis===&lt;br /&gt;
Ein handlungsorientierter Unterricht führt zu einem Handlungsergebnis, an welchem überprüft werden kann, ob die Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung erfolgreich bearbeitet worden ist.&lt;br /&gt;
Ein Handlungsergebnis kann sowohl materieller als auch nicht-materieller Art sein (z. B. Datei, Werkstück, Plakat, Handlungskonzept, Stellungnahme, Bewegungsform, Pro und Kontra Diskussion, Reflexion, Beratungsgespräch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungskompetenz===&lt;br /&gt;
Handlungskompetenz entfaltet sich laut DQR in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. In Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Individualisiertes Lernen===&lt;br /&gt;
Individualisiertes Lernen verbindet ein gemeinsames systematisches Lernen mit unterschiedlichen Wegen der Aneignung. Entsprechend sind die Voraussetzungen der Lernenden, z. B. in Bezug auf kulturelle Hintergründe, Vorwissen, Lerntempo, Motivation, Interesse und Leistungsstärke zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kooperatives Lernen===&lt;br /&gt;
Bei der Umsetzung des Kooperativen Lernens sind grundlegende Prinzipien wie der Rahmen für die individuelle Denkzeit, die Möglichkeit des  Austausches unter den Lernenden sowie das Einfordern der persönlichen Verantwortung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Selbstgesteuertes Lernen===&lt;br /&gt;
Im handlungsorientierten Unterricht werden durch die Art der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung verschiedene Lösungswege eröffnet, welche von den Schülerinnen und Schülern eigenständiges Handeln erfordern. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen zunehmend Verantwortung für ihren Lern- und Arbeitsprozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=353&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Lernsituationen als zentrales Element der Handlungsorientierung'''==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen rekonstruieren berufliche oder fachliche Zusammenhänge. Sie stellen den Lernkontext dar, in dem es um die zu bearbeitende exemplarische Handlungssituation in einem Anwendungszusammenhang geht. Im Lern- und Arbeits-prozess wird die Lernsituation als vollständige Handlung realisiert. Ergebnisse der entsprechenden Lernaktivität zeigen sich im Handlungsergebnis.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen konkretisieren demnach didaktisch-methodische Planungen, die handlungsorientiert zum Erwerb von Hand-lungskompetenz dienen und dazu exemplarisch von konkreten Handlungssituationen ausgehen und diese schülerorientiert bearbeiten.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen werden als thematische Einheiten verstanden, bei denen unter Berücksichtigung des fächerübergreifenden Lernens und der Phasen der vollständigen Handlung die Bearbeitung einer Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung auf verschiedenen, nach Möglichkeit offenen, Wegen erreicht werden kann.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen sind im berufsbezogenen Lernbereich und grundsätzlich auch im berufsübergreifenden Lernbereich die be-vorzugte Form von didaktisch-methodischer Planung.&amp;lt;br  /&amp;gt;Jede Lernsituation enthält die grundlegenden Anforderungen. Lernsituationen können fachsystematische Lernphasen ent-halten, um den handlungssystematischen Lernprozess zu unterstützen. Dabei ist keine besondere Methode vorgeschrieben. &amp;lt;br  /&amp;gt;(Quelle: [https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=116 https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=116], abgerufen am 30.04.2018, 14:38 Uhr)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 13.49.13.png|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
Quelle: https://schucu-bbs.nline.nibis.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die einzelnen Phasen entsprechen den Handlungsphasen im Unterricht und dürfen nicht mit den Phasen praktischen Handelns in der Berufsausübung verwechselt werden! Z.B. fällt die Aufgabe, einen Werbeplan zu erstellen, nicht in die Phase Planung, sondern in die Phase Ausführung.&lt;br /&gt;
*Die Phasen eines handlungsorientierten Unterrichts können sich situationsbedingt gegenseitig durchdringen. Eventuell weisen die einzelnen Phasen ihrerseits jeweils einen entsprechenden Informations- bzw. Planungsbedarf aus. &lt;br /&gt;
*Auch sind die Phasen nicht immer trennscharf voneinander abzugrenzen. Der Übergang von der einen in die nächste Phase kann fließend sein. &lt;br /&gt;
*Und letztlich kann handlungsorientierter Unterricht im Ablauf variiert werden. Aus diesem Grunde ist es nötig, dass sich das in einer Klasse eingesetzte Lehrkräfte-Team über das konkrete Vorgehen verständigt und regelmäßig abstimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==&amp;lt;br  /&amp;gt;'''Lernsituationen:'''==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen strukturieren und konkretisieren Lernfelder. Hierbei sind die spezifischen Rahmenbedingungen einer Schule zu berücksichtigen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen im Wirtschaftslehreunterricht orientieren sich an betrieblichen Problemstellungen, ohne den Bil-dungsauftrag der Berufsschule zu vernachlässigen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Handlungsorientiert ausgerichtete Lernsituationen beinhalten eine vollständige Handlung, in der die Schülerinnen und Schüler reale Problemstellungen bearbeiten.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen richten sich verstärkt an den Grundsätzen des selbstorganisierten Lernens aus.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen dienen dem Aufbau einer kognitiven Struktur, die einerseits eine Wissensstruktur mit fachwissen-schaftlichen Inhalten als auch eine Problemlösestruktur mit Problemlöseverfahren beinhaltet. Beide Ebenen sind gleichrangig anzusehen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen stehen nicht als Übungen am Ende eines Lernprozesses, vielmehr gestalten sie diesen selbst.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Bezugsgröße für Lernsituationen sind Modellunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Kriterien zu Entwicklung von Lernsituationen'''==&lt;br /&gt;
'''Ausgangspunkt: Problemlernen''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Mit dem Konzept eines handlungsorientierten Unterrichts verbindet sich grundsätzlich die Anforderung, den Unterricht als einen aktiven Konstruktions- bzw. Rekonstruktionsprozess der Lernenden anzulegen. In diesem Verständnis sind Begriffe, Theorien, Modelle, Strategien oder Techniken als Lösungen spezifischer Handlungs- oder Orientierungsprobleme einzuführen. Das Verständnis dieser Lerninhalte kann nur erreicht werden, wenn sie aus dem Verständnis der jeweils korrespondierenden Probleme oder Aufgabenstellungen heraus erarbeitet werden. In diesem Sinne sollten praxisrelevante Handlungs- oder Orientierungsprobleme (auch z. B. in Form konkreter Arbeitsaufgaben) den Ausgangspunkt des Lernprozesses im Sinne einer vollständigen Handlung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Situiertes Lernen'''&amp;lt;br  /&amp;gt;Die zentrale didaktisch-curriculare Herausforderung besteht darin, Lerngegenstände nicht isoliert oder in ihrer fachsystematischen Ordnung und losgelöst aus ihrem jeweiligen pragmatischen Kontext zu präsentieren, sondern sie umgekehrt so in sinnvolle situative Kontexte zu (re-)integrieren, dass sie den Lernenden Anlässe zum problemlösenden Lernen bieten, dass sie im Zuge dieses problemlösenden Handelns orientierungs- und handlungsrelevant werden und so von den Lernenden angeeignet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Komplexe Handlungssituationen'''&amp;lt;br  /&amp;gt;Den Ausgangspunkt situierten, problemlösenden Lernens sollen komplexe Lehr-Lern-Situationen bilden. Das Attribut der Komplexität verweist dabei auf die Anforderung, den lebensweltlichen Sinngehalt und die wesentlichen strukturellen Zusammenhänge des jeweiligen Lerngegenstandes in der Lernsituation zu repräsentieren. Hierbei wird es sich in der Regel um berufliche Orientierungs- oder Handlungszusammenhänge handeln; denkbar wären allerdings auch gesamtwirtschaftliche Probleme oder gar – bei fortgeschrittenen Lernern – wissenschaftlich-erkenntnisorientierte Fragestellungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zielgeleitete Modellierung''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Modellunternehmen sind keine naturalistischen Abbilder von Unternehmen, sondern didaktische Konstruktionen zum Zwecke des Lernens. In diesem Sinne haben sie eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Eine davon ist die, dass sie in ihren grundlegenden Leistungs- und Strukturmerkmalen nicht im Widerspruch zur betrieblichen Erfahrungswelt der Auszubildenden und zu deren Alltagserfahrungen stehen dürfen (ökologische Validität). In diesem Rahmen müssen sie es erlauben, solche Strukturen, Prozesse, Phänomene und Probleme abzubilden, mit denen sich die Lernenden auseinandersetzen sollen. Diese bilden den intentional-thematischen Kern und damit auch das zentrale Qualitätskriterium der Modellierung. &amp;lt;br  /&amp;gt;Bezüge zu den Ausbildungsbetrieben und dem spezifischen Erfahrungshintergrund der Berufsschüler sollen insbesondere in den Anwendungs- bzw. Transferphasen hergestellt werden. Dem systematischen und kontinuierlich betriebenen Vergleich von Modellunternehmen und Ausbildungsbetrieb kommt große Bedeutung zu.&amp;lt;br  /&amp;gt;In einem situierten Unterricht, der an Modellunternehmen orientiert ist, spielen Phasen der begrifflichen Reflexion und Systematisierung (Dekontextualisierung) und des Transfers auf unterschiedliche situative Kontexte in Form ergänzender Modellunternehmen oder Fallbeispiele (Re-kontextualisierung) eine herausragende Rolle. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ansteigende Komplexität''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Unter lernpsychologischen Gesichtspunkten gilt ein Schwierigkeitsgrad der Lernhandlungen als erstrebenswert, der knapp oberhalb des aktuellen Leistungsstandes der Lernenden liegt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch das Komplexitätsniveau der Lernsituationen so an die Lernenden anzupassen, dass einerseits die Ganzheitlichkeit und Sinnhaftigkeit des Lerngegenstandes erhalten bleibt und andererseits die Lernenden nicht überfordert werden. Dies verlangt einerseits eine Reduktion von Komplexität (vor allem im Hinblick auf Kompliziertheit, d. h. Differenziertheit und Varietät der Situation) und es bedingt anderseits Lehrstrategien und Lernhilfen, die es den Lernenden selbst ermöglichen, die Komplexität der Situation zu reduzieren.&amp;lt;br  /&amp;gt;Im Zuge des Lernprozesses sollte die Komplexität des Lerngegenstandes sukzessive erhöht werden. Dies kann dadurch erfolgen, dass zusätzliche Entscheidungsvariablen und Parameter einbezogen werden oder dadurch, dass die Komplexität der Problemstellungen und Lernaufgaben so erhöht wird, dass die Lernenden zunehmend mehr Aspekte beachten und miteinander verknüpfen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Raum für systematisierende Lernphasen''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Im handlungsorientierten Unterricht kommt der begrifflichen Reflexion und Systematisierung der Lernerfahrungen eine zentrale Bedeutung zu, um ein Lernen am Modell zu ermöglichen und damit das erworbene Wissen und Können zu dekontextualisieren und für andere Zusammenhänge nutzbar zu machen. Neben der begrifflichen Reflexion und Systematisierung konkreter, situativer Lernerfahrungen zum Zwecke der Verallgemeinerung, Generalisierung oder Abstraktion wird es auch weitere Phasen vorwiegend begrifflich strukturierten Lernens geben, die der systematischen Ergänzung, Vervollständigung, Vertiefung oder Ausweitung der erworbenen Kenntnisse oder Fähigkeiten dienen. In diesen Phasen wird es weder möglich noch notwendig sein, jeden Inhalt aus seinem konkreten Handlungs- oder Problembezug heraus aufzubauen. Wesentlich ist allerdings, dass sich solche Lernphasen an handlungs- und problemorientiert aufgebaute Strukturen anschließen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anwenden und Üben integrieren''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Phasen der Übung (Anwendung in strukturgleichen Situationen) und des Transfers (Anwendung in strukturell variierenden Situationen) sind in alle Lernsituationen zu integrieren. Um die Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Besonderheiten der IHK- und Abschlussprüfungen vertraut zu machen und das hierfür charakteristische Definitions- und Merkmalswissen zu erkennen, ist es sinnvoll, entsprechende Aufgaben einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aufbau von Methodenkompetenz''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Methodische Kompetenzen unterschiedlicher Art (soziale Kompetenzen, Lern-, Arbeits- und Kreativitätstechniken, sprachliche Kompetenzen, DV-Fähigkeiten und kommunikative Kompetenzen) sollen in die Lernsituationen integriert werden. Der Erwerb dieser Kompetenzen erfolgt jedoch nicht beiläufig, sondern es ist erforderlich, dass diese Kompetenzen gezielt angebahnt, unterstützt und abgefordert werden. Auch ist zu klären, zu welchem Zeitpunkt welche Fähigkeiten in welcher Weise angebahnt werden sollen. Hier wird es sinnvoll sein, einzelnen Lernfeldern explizit diese Aufgabe zuzuordnen. Voraussetzung dafür wird eine Liste der zu vermittelnden methodischen Kompetenzen sein mit Hinweis auf die Art der Einführung, auf das originär zuständige Lernfeld und auf weitere Lernfelder, die Vertiefungsmöglichkeiten bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Kriterien nach „Kommentierte Kriterien für die Gestaltung von Lernsituationen im Rahmen eines lernfeldorientierten Curriculums im Rahmen von CULIK.“ [[http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/Materialien/22_Gestaltungskriterien.pdf http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/Materialien/22 Gestaltungskriterien.pdf] - Stand 9.2.2009, 9:30 Uhr])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Prozessschritte zur Planung einer Lernsituation'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 13.57.48.png|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''==Jahresplanung=='''&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=177/ Schulisches Curriculum]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 14.12.31.png|rahmenlos|Quelle: eigene Darstellung TH]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Beispiel BRC (Rechnungswesen)'''==&lt;br /&gt;
Ein Beispiel als PDF-Dokument aus dem Rechnungswesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:011 Strukturierung nach BM.pdf|right|middle|thumb]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kriterien_f%C3%BCr_die_Entwicklung_von_Lernsituationen&amp;diff=203</id>
		<title>Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen</title>
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		<updated>2020-07-23T05:48:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Begriffsbestimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungssituation===&lt;br /&gt;
Die Handlungssituation ist Kern einer Lernsituation. Sie initiiert und trägt einen komplexen Lern- und Arbeitsprozess, bildet den Rahmen für den Unterricht und führt zu einem Handlungsergebnis.&lt;br /&gt;
Die Handlungssituation beschreibt einen beruflichen, fachlichen, gesellschaftlichen oder privaten Kontext, der sich in einer Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung konkretisiert. Dabei sind die Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, um deren Motivation und Lernbereitschaft zu fördern.&lt;br /&gt;
Durch eine hinreichend hohe, aber nicht überfordernde Komplexität der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung werden die Lernenden zu einem Denken in Zusammenhängen befähigt.&lt;br /&gt;
Die komplexe Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung soll eine umfassende Förderung der Kompetenzentwicklung ermöglichen, die sowohl Fachkompetenz als auch die Entwicklung Personaler Kompetenz umfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vollständige Handlung===&lt;br /&gt;
Lernen vollzieht sich in der Lernsituation in einer vollständigen Handlung auf Basis der Phasen Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten, Reflektieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungsergebnis===&lt;br /&gt;
Ein handlungsorientierter Unterricht führt zu einem Handlungsergebnis, an welchem überprüft werden kann, ob die Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung erfolgreich bearbeitet worden ist.&lt;br /&gt;
Ein Handlungsergebnis kann sowohl materieller als auch nicht-materieller Art sein (z. B. Datei, Werkstück, Plakat, Handlungskonzept, Stellungnahme, Bewegungsform, Pro und Kontra Diskussion, Reflexion, Beratungsgespräch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungskompetenz===&lt;br /&gt;
Handlungskompetenz entfaltet sich laut DQR in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. In Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Individualisiertes Lernen===&lt;br /&gt;
Individualisiertes Lernen verbindet ein gemeinsames systematisches Lernen mit unterschiedlichen Wegen der Aneignung. Entsprechend sind die Voraussetzungen der Lernenden, z. B. in Bezug auf kulturelle Hintergründe, Vorwissen, Lerntempo, Motivation, Interesse und Leistungsstärke zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kooperatives Lernen===&lt;br /&gt;
Bei der Umsetzung des Kooperativen Lernens sind grundlegende Prinzipien wie der Rahmen für die individuelle Denkzeit, die Möglichkeit des  Austausches unter den Lernenden sowie das Einfordern der persönlichen Verantwortung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Selbstgesteuertes Lernen===&lt;br /&gt;
Im handlungsorientierten Unterricht werden durch die Art der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung verschiedene Lösungswege eröffnet, welche von den Schülerinnen und Schülern eigenständiges Handeln erfordern. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen zunehmend Verantwortung für ihren Lern- und Arbeitsprozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=353&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Lernsituationen als zentrales Element der Handlungsorientierung'''==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen rekonstruieren berufliche oder fachliche Zusammenhänge. Sie stellen den Lernkontext dar, in dem es um die zu bearbeitende exemplarische Handlungssituation in einem Anwendungszusammenhang geht. Im Lern- und Arbeits-prozess wird die Lernsituation als vollständige Handlung realisiert. Ergebnisse der entsprechenden Lernaktivität zeigen sich im Handlungsergebnis.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen konkretisieren demnach didaktisch-methodische Planungen, die handlungsorientiert zum Erwerb von Hand-lungskompetenz dienen und dazu exemplarisch von konkreten Handlungssituationen ausgehen und diese schülerorientiert bearbeiten.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen werden als thematische Einheiten verstanden, bei denen unter Berücksichtigung des fächerübergreifenden Lernens und der Phasen der vollständigen Handlung die Bearbeitung einer Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung auf verschiedenen, nach Möglichkeit offenen, Wegen erreicht werden kann.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen sind im berufsbezogenen Lernbereich und grundsätzlich auch im berufsübergreifenden Lernbereich die be-vorzugte Form von didaktisch-methodischer Planung.&amp;lt;br  /&amp;gt;Jede Lernsituation enthält die grundlegenden Anforderungen. Lernsituationen können fachsystematische Lernphasen ent-halten, um den handlungssystematischen Lernprozess zu unterstützen. Dabei ist keine besondere Methode vorgeschrieben. &amp;lt;br  /&amp;gt;(Quelle: [https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=116 https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=116], abgerufen am 30.04.2018, 14:38 Uhr)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 13.49.13.png|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
Quelle: https://schucu-bbs.nline.nibis.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die einzelnen Phasen entsprechen den Handlungsphasen im Unterricht und dürfen nicht mit den Phasen praktischen Handelns in der Berufsausübung verwechselt werden! Z.B. fällt die Aufgabe, einen Werbeplan zu erstellen, nicht in die Phase Planung, sondern in die Phase Ausführung.&lt;br /&gt;
*Die Phasen eines handlungsorientierten Unterrichts können sich situationsbedingt gegenseitig durchdringen. Eventuell weisen die einzelnen Phasen ihrerseits jeweils einen entsprechenden Informations- bzw. Planungsbedarf aus. &lt;br /&gt;
*Auch sind die Phasen nicht immer trennscharf voneinander abzugrenzen. Der Übergang von der einen in die nächste Phase kann fließend sein. &lt;br /&gt;
*Und letztlich kann handlungsorientierter Unterricht im Ablauf variiert werden. Aus diesem Grunde ist es nötig, dass sich das in einer Klasse eingesetzte Lehrkräfte-Team über das konkrete Vorgehen verständigt und regelmäßig abstimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==&amp;lt;br  /&amp;gt;'''Lernsituationen:'''==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen strukturieren und konkretisieren Lernfelder. Hierbei sind die spezifischen Rahmenbedingungen einer Schule zu berücksichtigen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen im Wirtschaftslehreunterricht orientieren sich an betrieblichen Problemstellungen, ohne den Bil-dungsauftrag der Berufsschule zu vernachlässigen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Handlungsorientiert ausgerichtete Lernsituationen beinhalten eine vollständige Handlung, in der die Schülerinnen und Schüler reale Problemstellungen bearbeiten.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen richten sich verstärkt an den Grundsätzen des selbstorganisierten Lernens aus.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen dienen dem Aufbau einer kognitiven Struktur, die einerseits eine Wissensstruktur mit fachwissen-schaftlichen Inhalten als auch eine Problemlösestruktur mit Problemlöseverfahren beinhaltet. Beide Ebenen sind gleichrangig anzusehen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen stehen nicht als Übungen am Ende eines Lernprozesses, vielmehr gestalten sie diesen selbst.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Bezugsgröße für Lernsituationen sind Modellunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Kriterien zu Entwicklung von Lernsituationen'''==&lt;br /&gt;
'''Ausgangspunkt: Problemlernen''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Mit dem Konzept eines handlungsorientierten Unterrichts verbindet sich grundsätzlich die Anforderung, den Unterricht als einen aktiven Konstruktions- bzw. Rekonstruktionsprozess der Lernenden anzulegen. In diesem Verständnis sind Begriffe, Theorien, Modelle, Strategien oder Techniken als Lösungen spezifischer Handlungs- oder Orientierungsprobleme einzuführen. Das Verständnis dieser Lerninhalte kann nur erreicht werden, wenn sie aus dem Verständnis der jeweils korrespondierenden Probleme oder Aufgabenstellungen heraus erarbeitet werden. In diesem Sinne sollten praxisrelevante Handlungs- oder Orientierungsprobleme (auch z. B. in Form konkreter Arbeitsaufgaben) den Ausgangspunkt des Lernprozesses im Sinne einer vollständigen Handlung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Situiertes Lernen'''&amp;lt;br  /&amp;gt;Die zentrale didaktisch-curriculare Herausforderung besteht darin, Lerngegenstände nicht isoliert oder in ihrer fachsystematischen Ordnung und losgelöst aus ihrem jeweiligen pragmatischen Kontext zu präsentieren, sondern sie umgekehrt so in sinnvolle situative Kontexte zu (re-)integrieren, dass sie den Lernenden Anlässe zum problemlösenden Lernen bieten, dass sie im Zuge dieses problemlösenden Handelns orientierungs- und handlungsrelevant werden und so von den Lernenden angeeignet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Komplexe Handlungssituationen'''&amp;lt;br  /&amp;gt;Den Ausgangspunkt situierten, problemlösenden Lernens sollen komplexe Lehr-Lern-Situationen bilden. Das Attribut der Komplexität verweist dabei auf die Anforderung, den lebensweltlichen Sinngehalt und die wesentlichen strukturellen Zusammenhänge des jeweiligen Lerngegenstandes in der Lernsituation zu repräsentieren. Hierbei wird es sich in der Regel um berufliche Orientierungs- oder Handlungszusammenhänge handeln; denkbar wären allerdings auch gesamtwirtschaftliche Probleme oder gar – bei fortgeschrittenen Lernern – wissenschaftlich-erkenntnisorientierte Fragestellungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zielgeleitete Modellierung''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Modellunternehmen sind keine naturalistischen Abbilder von Unternehmen, sondern didaktische Konstruktionen zum Zwecke des Lernens. In diesem Sinne haben sie eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Eine davon ist die, dass sie in ihren grundlegenden Leistungs- und Strukturmerkmalen nicht im Widerspruch zur betrieblichen Erfahrungswelt der Auszubildenden und zu deren Alltagserfahrungen stehen dürfen (ökologische Validität). In diesem Rahmen müssen sie es erlauben, solche Strukturen, Prozesse, Phänomene und Probleme abzubilden, mit denen sich die Lernenden auseinandersetzen sollen. Diese bilden den intentional-thematischen Kern und damit auch das zentrale Qualitätskriterium der Modellierung. &amp;lt;br  /&amp;gt;Bezüge zu den Ausbildungsbetrieben und dem spezifischen Erfahrungshintergrund der Berufsschüler sollen insbesondere in den Anwendungs- bzw. Transferphasen hergestellt werden. Dem systematischen und kontinuierlich betriebenen Vergleich von Modellunternehmen und Ausbildungsbetrieb kommt große Bedeutung zu.&amp;lt;br  /&amp;gt;In einem situierten Unterricht, der an Modellunternehmen orientiert ist, spielen Phasen der begrifflichen Reflexion und Systematisierung (Dekontextualisierung) und des Transfers auf unterschiedliche situative Kontexte in Form ergänzender Modellunternehmen oder Fallbeispiele (Re-kontextualisierung) eine herausragende Rolle. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ansteigende Komplexität''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Unter lernpsychologischen Gesichtspunkten gilt ein Schwierigkeitsgrad der Lernhandlungen als erstrebenswert, der knapp oberhalb des aktuellen Leistungsstandes der Lernenden liegt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch das Komplexitätsniveau der Lernsituationen so an die Lernenden anzupassen, dass einerseits die Ganzheitlichkeit und Sinnhaftigkeit des Lerngegenstandes erhalten bleibt und andererseits die Lernenden nicht überfordert werden. Dies verlangt einerseits eine Reduktion von Komplexität (vor allem im Hinblick auf Kompliziertheit, d. h. Differenziertheit und Varietät der Situation) und es bedingt anderseits Lehrstrategien und Lernhilfen, die es den Lernenden selbst ermöglichen, die Komplexität der Situation zu reduzieren.&amp;lt;br  /&amp;gt;Im Zuge des Lernprozesses sollte die Komplexität des Lerngegenstandes sukzessive erhöht werden. Dies kann dadurch erfolgen, dass zusätzliche Entscheidungsvariablen und Parameter einbezogen werden oder dadurch, dass die Komplexität der Problemstellungen und Lernaufgaben so erhöht wird, dass die Lernenden zunehmend mehr Aspekte beachten und miteinander verknüpfen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Raum für systematisierende Lernphasen''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Im handlungsorientierten Unterricht kommt der begrifflichen Reflexion und Systematisierung der Lernerfahrungen eine zentrale Bedeutung zu, um ein Lernen am Modell zu ermöglichen und damit das erworbene Wissen und Können zu dekontextualisieren und für andere Zusammenhänge nutzbar zu machen. Neben der begrifflichen Reflexion und Systematisierung konkreter, situativer Lernerfahrungen zum Zwecke der Verallgemeinerung, Generalisierung oder Abstraktion wird es auch weitere Phasen vorwiegend begrifflich strukturierten Lernens geben, die der systematischen Ergänzung, Vervollständigung, Vertiefung oder Ausweitung der erworbenen Kenntnisse oder Fähigkeiten dienen. In diesen Phasen wird es weder möglich noch notwendig sein, jeden Inhalt aus seinem konkreten Handlungs- oder Problembezug heraus aufzubauen. Wesentlich ist allerdings, dass sich solche Lernphasen an handlungs- und problemorientiert aufgebaute Strukturen anschließen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anwenden und Üben integrieren''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Phasen der Übung (Anwendung in strukturgleichen Situationen) und des Transfers (Anwendung in strukturell variierenden Situationen) sind in alle Lernsituationen zu integrieren. Um die Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Besonderheiten der IHK- und Abschlussprüfungen vertraut zu machen und das hierfür charakteristische Definitions- und Merkmalswissen zu erkennen, ist es sinnvoll, entsprechende Aufgaben einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aufbau von Methodenkompetenz''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Methodische Kompetenzen unterschiedlicher Art (soziale Kompetenzen, Lern-, Arbeits- und Kreativitätstechniken, sprachliche Kompetenzen, DV-Fähigkeiten und kommunikative Kompetenzen) sollen in die Lernsituationen integriert werden. Der Erwerb dieser Kompetenzen erfolgt jedoch nicht beiläufig, sondern es ist erforderlich, dass diese Kompetenzen gezielt angebahnt, unterstützt und abgefordert werden. Auch ist zu klären, zu welchem Zeitpunkt welche Fähigkeiten in welcher Weise angebahnt werden sollen. Hier wird es sinnvoll sein, einzelnen Lernfeldern explizit diese Aufgabe zuzuordnen. Voraussetzung dafür wird eine Liste der zu vermittelnden methodischen Kompetenzen sein mit Hinweis auf die Art der Einführung, auf das originär zuständige Lernfeld und auf weitere Lernfelder, die Vertiefungsmöglichkeiten bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Kriterien nach „Kommentierte Kriterien für die Gestaltung von Lernsituationen im Rahmen eines lernfeldorientierten Curriculums im Rahmen von CULIK.“ [[http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/Materialien/22_Gestaltungskriterien.pdf http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/Materialien/22 Gestaltungskriterien.pdf] - Stand 9.2.2009, 9:30 Uhr])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Prozessschritte zur Planung einer Lernsituation'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 13.57.48.png|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''==Jahresplanung=='''&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=177/ Schulisches Curriculum]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 14.12.31.png|rahmenlos|Quelle: eigene Darstellung TH]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Beispiel BRC (Rechnungswesen)'''==&lt;br /&gt;
Ein Beispiel als PDF-Dokument aus dem Rechnungswesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:011 Strukturierung nach BM.pdf|right|middle|thumb]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kriterien_f%C3%BCr_die_Entwicklung_von_Lernsituationen&amp;diff=202</id>
		<title>Kriterien für die Entwicklung von Lernsituationen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=Kriterien_f%C3%BCr_die_Entwicklung_von_Lernsituationen&amp;diff=202"/>
		<updated>2020-07-23T05:48:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Handlungssituation===&lt;br /&gt;
Die Handlungssituation ist Kern einer Lernsituation. Sie initiiert und trägt einen komplexen Lern- und Arbeitsprozess, bildet den Rahmen für den Unterricht und führt zu einem Handlungsergebnis.&lt;br /&gt;
Die Handlungssituation beschreibt einen beruflichen, fachlichen, gesellschaftlichen oder privaten Kontext, der sich in einer Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung konkretisiert. Dabei sind die Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, um deren Motivation und Lernbereitschaft zu fördern.&lt;br /&gt;
Durch eine hinreichend hohe, aber nicht überfordernde Komplexität der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung werden die Lernenden zu einem Denken in Zusammenhängen befähigt.&lt;br /&gt;
Die komplexe Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung soll eine umfassende Förderung der Kompetenzentwicklung ermöglichen, die sowohl Fachkompetenz als auch die Entwicklung Personaler Kompetenz umfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vollständige Handlung===&lt;br /&gt;
Lernen vollzieht sich in der Lernsituation in einer vollständigen Handlung auf Basis der Phasen Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten, Reflektieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungsergebnis===&lt;br /&gt;
Ein handlungsorientierter Unterricht führt zu einem Handlungsergebnis, an welchem überprüft werden kann, ob die Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung erfolgreich bearbeitet worden ist.&lt;br /&gt;
Ein Handlungsergebnis kann sowohl materieller als auch nicht-materieller Art sein (z. B. Datei, Werkstück, Plakat, Handlungskonzept, Stellungnahme, Bewegungsform, Pro und Kontra Diskussion, Reflexion, Beratungsgespräch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handlungskompetenz===&lt;br /&gt;
Handlungskompetenz entfaltet sich laut DQR in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. In Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Individualisiertes Lernen===&lt;br /&gt;
Individualisiertes Lernen verbindet ein gemeinsames systematisches Lernen mit unterschiedlichen Wegen der Aneignung. Entsprechend sind die Voraussetzungen der Lernenden, z. B. in Bezug auf kulturelle Hintergründe, Vorwissen, Lerntempo, Motivation, Interesse und Leistungsstärke zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kooperatives Lernen===&lt;br /&gt;
Bei der Umsetzung des Kooperativen Lernens sind grundlegende Prinzipien wie der Rahmen für die individuelle Denkzeit, die Möglichkeit des  Austausches unter den Lernenden sowie das Einfordern der persönlichen Verantwortung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Selbstgesteuertes Lernen===&lt;br /&gt;
Im handlungsorientierten Unterricht werden durch die Art der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung verschiedene Lösungswege eröffnet, welche von den Schülerinnen und Schülern eigenständiges Handeln erfordern. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen zunehmend Verantwortung für ihren Lern- und Arbeitsprozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=353&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Lernsituationen als zentrales Element der Handlungsorientierung'''==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen rekonstruieren berufliche oder fachliche Zusammenhänge. Sie stellen den Lernkontext dar, in dem es um die zu bearbeitende exemplarische Handlungssituation in einem Anwendungszusammenhang geht. Im Lern- und Arbeits-prozess wird die Lernsituation als vollständige Handlung realisiert. Ergebnisse der entsprechenden Lernaktivität zeigen sich im Handlungsergebnis.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen konkretisieren demnach didaktisch-methodische Planungen, die handlungsorientiert zum Erwerb von Hand-lungskompetenz dienen und dazu exemplarisch von konkreten Handlungssituationen ausgehen und diese schülerorientiert bearbeiten.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen werden als thematische Einheiten verstanden, bei denen unter Berücksichtigung des fächerübergreifenden Lernens und der Phasen der vollständigen Handlung die Bearbeitung einer Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung auf verschiedenen, nach Möglichkeit offenen, Wegen erreicht werden kann.&amp;lt;br  /&amp;gt;Lernsituationen sind im berufsbezogenen Lernbereich und grundsätzlich auch im berufsübergreifenden Lernbereich die be-vorzugte Form von didaktisch-methodischer Planung.&amp;lt;br  /&amp;gt;Jede Lernsituation enthält die grundlegenden Anforderungen. Lernsituationen können fachsystematische Lernphasen ent-halten, um den handlungssystematischen Lernprozess zu unterstützen. Dabei ist keine besondere Methode vorgeschrieben. &amp;lt;br  /&amp;gt;(Quelle: [https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=116 https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=116], abgerufen am 30.04.2018, 14:38 Uhr)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 13.49.13.png|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
Quelle: https://schucu-bbs.nline.nibis.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die einzelnen Phasen entsprechen den Handlungsphasen im Unterricht und dürfen nicht mit den Phasen praktischen Handelns in der Berufsausübung verwechselt werden! Z.B. fällt die Aufgabe, einen Werbeplan zu erstellen, nicht in die Phase Planung, sondern in die Phase Ausführung.&lt;br /&gt;
*Die Phasen eines handlungsorientierten Unterrichts können sich situationsbedingt gegenseitig durchdringen. Eventuell weisen die einzelnen Phasen ihrerseits jeweils einen entsprechenden Informations- bzw. Planungsbedarf aus. &lt;br /&gt;
*Auch sind die Phasen nicht immer trennscharf voneinander abzugrenzen. Der Übergang von der einen in die nächste Phase kann fließend sein. &lt;br /&gt;
*Und letztlich kann handlungsorientierter Unterricht im Ablauf variiert werden. Aus diesem Grunde ist es nötig, dass sich das in einer Klasse eingesetzte Lehrkräfte-Team über das konkrete Vorgehen verständigt und regelmäßig abstimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==&amp;lt;br  /&amp;gt;'''Lernsituationen:'''==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen strukturieren und konkretisieren Lernfelder. Hierbei sind die spezifischen Rahmenbedingungen einer Schule zu berücksichtigen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen im Wirtschaftslehreunterricht orientieren sich an betrieblichen Problemstellungen, ohne den Bil-dungsauftrag der Berufsschule zu vernachlässigen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Handlungsorientiert ausgerichtete Lernsituationen beinhalten eine vollständige Handlung, in der die Schülerinnen und Schüler reale Problemstellungen bearbeiten.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen richten sich verstärkt an den Grundsätzen des selbstorganisierten Lernens aus.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen dienen dem Aufbau einer kognitiven Struktur, die einerseits eine Wissensstruktur mit fachwissen-schaftlichen Inhalten als auch eine Problemlösestruktur mit Problemlöseverfahren beinhaltet. Beide Ebenen sind gleichrangig anzusehen.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Lernsituationen stehen nicht als Übungen am Ende eines Lernprozesses, vielmehr gestalten sie diesen selbst.&amp;lt;br  /&amp;gt;• Bezugsgröße für Lernsituationen sind Modellunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Kriterien zu Entwicklung von Lernsituationen'''==&lt;br /&gt;
'''Ausgangspunkt: Problemlernen''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Mit dem Konzept eines handlungsorientierten Unterrichts verbindet sich grundsätzlich die Anforderung, den Unterricht als einen aktiven Konstruktions- bzw. Rekonstruktionsprozess der Lernenden anzulegen. In diesem Verständnis sind Begriffe, Theorien, Modelle, Strategien oder Techniken als Lösungen spezifischer Handlungs- oder Orientierungsprobleme einzuführen. Das Verständnis dieser Lerninhalte kann nur erreicht werden, wenn sie aus dem Verständnis der jeweils korrespondierenden Probleme oder Aufgabenstellungen heraus erarbeitet werden. In diesem Sinne sollten praxisrelevante Handlungs- oder Orientierungsprobleme (auch z. B. in Form konkreter Arbeitsaufgaben) den Ausgangspunkt des Lernprozesses im Sinne einer vollständigen Handlung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Situiertes Lernen'''&amp;lt;br  /&amp;gt;Die zentrale didaktisch-curriculare Herausforderung besteht darin, Lerngegenstände nicht isoliert oder in ihrer fachsystematischen Ordnung und losgelöst aus ihrem jeweiligen pragmatischen Kontext zu präsentieren, sondern sie umgekehrt so in sinnvolle situative Kontexte zu (re-)integrieren, dass sie den Lernenden Anlässe zum problemlösenden Lernen bieten, dass sie im Zuge dieses problemlösenden Handelns orientierungs- und handlungsrelevant werden und so von den Lernenden angeeignet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Komplexe Handlungssituationen'''&amp;lt;br  /&amp;gt;Den Ausgangspunkt situierten, problemlösenden Lernens sollen komplexe Lehr-Lern-Situationen bilden. Das Attribut der Komplexität verweist dabei auf die Anforderung, den lebensweltlichen Sinngehalt und die wesentlichen strukturellen Zusammenhänge des jeweiligen Lerngegenstandes in der Lernsituation zu repräsentieren. Hierbei wird es sich in der Regel um berufliche Orientierungs- oder Handlungszusammenhänge handeln; denkbar wären allerdings auch gesamtwirtschaftliche Probleme oder gar – bei fortgeschrittenen Lernern – wissenschaftlich-erkenntnisorientierte Fragestellungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zielgeleitete Modellierung''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Modellunternehmen sind keine naturalistischen Abbilder von Unternehmen, sondern didaktische Konstruktionen zum Zwecke des Lernens. In diesem Sinne haben sie eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Eine davon ist die, dass sie in ihren grundlegenden Leistungs- und Strukturmerkmalen nicht im Widerspruch zur betrieblichen Erfahrungswelt der Auszubildenden und zu deren Alltagserfahrungen stehen dürfen (ökologische Validität). In diesem Rahmen müssen sie es erlauben, solche Strukturen, Prozesse, Phänomene und Probleme abzubilden, mit denen sich die Lernenden auseinandersetzen sollen. Diese bilden den intentional-thematischen Kern und damit auch das zentrale Qualitätskriterium der Modellierung. &amp;lt;br  /&amp;gt;Bezüge zu den Ausbildungsbetrieben und dem spezifischen Erfahrungshintergrund der Berufsschüler sollen insbesondere in den Anwendungs- bzw. Transferphasen hergestellt werden. Dem systematischen und kontinuierlich betriebenen Vergleich von Modellunternehmen und Ausbildungsbetrieb kommt große Bedeutung zu.&amp;lt;br  /&amp;gt;In einem situierten Unterricht, der an Modellunternehmen orientiert ist, spielen Phasen der begrifflichen Reflexion und Systematisierung (Dekontextualisierung) und des Transfers auf unterschiedliche situative Kontexte in Form ergänzender Modellunternehmen oder Fallbeispiele (Re-kontextualisierung) eine herausragende Rolle. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ansteigende Komplexität''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Unter lernpsychologischen Gesichtspunkten gilt ein Schwierigkeitsgrad der Lernhandlungen als erstrebenswert, der knapp oberhalb des aktuellen Leistungsstandes der Lernenden liegt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch das Komplexitätsniveau der Lernsituationen so an die Lernenden anzupassen, dass einerseits die Ganzheitlichkeit und Sinnhaftigkeit des Lerngegenstandes erhalten bleibt und andererseits die Lernenden nicht überfordert werden. Dies verlangt einerseits eine Reduktion von Komplexität (vor allem im Hinblick auf Kompliziertheit, d. h. Differenziertheit und Varietät der Situation) und es bedingt anderseits Lehrstrategien und Lernhilfen, die es den Lernenden selbst ermöglichen, die Komplexität der Situation zu reduzieren.&amp;lt;br  /&amp;gt;Im Zuge des Lernprozesses sollte die Komplexität des Lerngegenstandes sukzessive erhöht werden. Dies kann dadurch erfolgen, dass zusätzliche Entscheidungsvariablen und Parameter einbezogen werden oder dadurch, dass die Komplexität der Problemstellungen und Lernaufgaben so erhöht wird, dass die Lernenden zunehmend mehr Aspekte beachten und miteinander verknüpfen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Raum für systematisierende Lernphasen''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Im handlungsorientierten Unterricht kommt der begrifflichen Reflexion und Systematisierung der Lernerfahrungen eine zentrale Bedeutung zu, um ein Lernen am Modell zu ermöglichen und damit das erworbene Wissen und Können zu dekontextualisieren und für andere Zusammenhänge nutzbar zu machen. Neben der begrifflichen Reflexion und Systematisierung konkreter, situativer Lernerfahrungen zum Zwecke der Verallgemeinerung, Generalisierung oder Abstraktion wird es auch weitere Phasen vorwiegend begrifflich strukturierten Lernens geben, die der systematischen Ergänzung, Vervollständigung, Vertiefung oder Ausweitung der erworbenen Kenntnisse oder Fähigkeiten dienen. In diesen Phasen wird es weder möglich noch notwendig sein, jeden Inhalt aus seinem konkreten Handlungs- oder Problembezug heraus aufzubauen. Wesentlich ist allerdings, dass sich solche Lernphasen an handlungs- und problemorientiert aufgebaute Strukturen anschließen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anwenden und Üben integrieren''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Phasen der Übung (Anwendung in strukturgleichen Situationen) und des Transfers (Anwendung in strukturell variierenden Situationen) sind in alle Lernsituationen zu integrieren. Um die Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Besonderheiten der IHK- und Abschlussprüfungen vertraut zu machen und das hierfür charakteristische Definitions- und Merkmalswissen zu erkennen, ist es sinnvoll, entsprechende Aufgaben einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aufbau von Methodenkompetenz''' &amp;lt;br  /&amp;gt;Methodische Kompetenzen unterschiedlicher Art (soziale Kompetenzen, Lern-, Arbeits- und Kreativitätstechniken, sprachliche Kompetenzen, DV-Fähigkeiten und kommunikative Kompetenzen) sollen in die Lernsituationen integriert werden. Der Erwerb dieser Kompetenzen erfolgt jedoch nicht beiläufig, sondern es ist erforderlich, dass diese Kompetenzen gezielt angebahnt, unterstützt und abgefordert werden. Auch ist zu klären, zu welchem Zeitpunkt welche Fähigkeiten in welcher Weise angebahnt werden sollen. Hier wird es sinnvoll sein, einzelnen Lernfeldern explizit diese Aufgabe zuzuordnen. Voraussetzung dafür wird eine Liste der zu vermittelnden methodischen Kompetenzen sein mit Hinweis auf die Art der Einführung, auf das originär zuständige Lernfeld und auf weitere Lernfelder, die Vertiefungsmöglichkeiten bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Kriterien nach „Kommentierte Kriterien für die Gestaltung von Lernsituationen im Rahmen eines lernfeldorientierten Curriculums im Rahmen von CULIK.“ [[http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/Materialien/22_Gestaltungskriterien.pdf http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/Materialien/22 Gestaltungskriterien.pdf] - Stand 9.2.2009, 9:30 Uhr])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Prozessschritte zur Planung einer Lernsituation'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 13.57.48.png|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''==Jahresplanung=='''&lt;br /&gt;
[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=177/ Schulisches Curriculum]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bildschirmfoto 2020-07-22 um 14.12.31.png|rahmenlos|Quelle: eigene Darstellung TH]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=='''Beispiel BRC (Rechnungswesen)'''==&lt;br /&gt;
Ein Beispiel als PDF-Dokument aus dem Rechnungswesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:011 Strukturierung nach BM.pdf|right|middle|thumb]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
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		<title>MediaWiki:Sidebar</title>
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		<updated>2020-07-21T09:16:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
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		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
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		<id>https://mediawiki.studienseminar-os.de/index.php?title=MediaWiki:Sidebar&amp;diff=101</id>
		<title>MediaWiki:Sidebar</title>
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		<updated>2020-07-21T09:14:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;RebeccaB: &lt;/p&gt;
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		<author><name>RebeccaB</name></author>
		
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		<updated>2020-07-21T08:36:04Z</updated>

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